Barrierefreies Badezimmer - So erfüllen Sie alle Anforderungen
Ein barrierefreies Badezimmer ermöglicht es Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ihre Körperpflege und Hygiene ohne fremde Hilfe nachzugehen, indem es so gestaltet ist, dass es für sie leicht zugänglich und nutzbar ist. Auch wenn Sie derzeit kein barrierefreies Bad benötigen, ist es sinnvoll, bereits an die Zukunft zu denken.
Checkliste für ein Barrierefreies Bad
Eine gut geplante barrierefreie Badezimmerumgebung kann nicht nur die täglichen Routinen erleichtern, sondern auch dazu beitragen, ein inklusives Zuhause zu schaffen. Damit Ihr Badezimmer wirklich allen Bedürfnissen gerecht wird, haben wir eine umfassende Checkliste zusammengestellt.
Bodenbelag mit rutschfesten Eigenschaften
Ausreichend Platz für die Bewegung von Rollstühlen oder Gehhilfen
Schwellen entfernen oder durch Rampen ersetzen
Bodengleiche Dusche installieren oder eine ebenerdige Duschwanne
Haltegriffe in der Dusche und neben der Badewanne
Sitzmöglichkeiten in der Dusche oder der Badewanne
Toilette mit erhöhter Sitzhöhe
Freiraum neben dem WC
Höhenverstellbares oder rollstuhlgerechtes Waschbecken
Handläufe entlang der Wand installieren
Helle und blendfreie Beleuchtung
Kontraste zwischen Boden, Wänden und Ausstattungselementen
Breite Türen (mindestens 90 cm)
Notrufsysteme installieren
Lichtschalter durch berührungslose oder leicht erreichbare Alternativen verwenden
Elektronische Hilfsmittel wie Badewannenlifte oder Duschstühle
Radiator aus sitzender Position bedienbar machen
keine scharfen Kanten
Die Begriffe „barrierefrei” und „behindertengerecht” werden oft verwechselt, bedeuten aber nicht dasselbe. Der Begriff „barrierefrei” ist gesetzlich geregelt und bedeutet, dass Räume oder Angebote von möglichst allen Menschen ohne Hilfe genutzt werden können. „Behindertengerecht” bedeutet hingegen, dass etwas speziell an die Bedürfnisse einer Person mit Behinderung angepasst wurde, ohne dass alle Regeln der Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Kurz gesagt: Barrierefreiheit gilt für alle, Behindertengerechtigkeit nur für einzelne Personen.
Wann gilt ein Bad als barrierefrei bzw. behindertengerecht? Alle Anforderungen nach ÖNORM B 1600
Bei der Planung eines barrierefreien bzw. behindertengerechten Bades gilt es mehr zu beachten, als alles nur ebenerdig zu gestalten und ein paar Stützgriffe zu montieren. Wenn Sie auf Fördermittel von Bund oder Ländern hoffen, müssen Sie die Vorschriften nach ÖNORM B 1600 und die entsprechenden OIB-Richtlinien für ein barrierefreies Bad einhalten. Generell unterscheidet man bei den Anforderungen nach ÖNORM B 1600 zwischen den Mindestanforderungen, die ein Bad haben muss, um barrierefrei zu gelten und dem erweiterten R-Standard, der auch Rollstuhlfahrer:innen eine ungehinderte Nutzung ermöglicht.
Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten
Mindeststandard
120 x 120 cm Abstand vor den einzelnen Sanitäranlagen (darf sich mit weiteren Bewegungsflächen überlagern)
Nutzung des Waschtisches auch im Sitzen
20 cm Abstand zwischen einzelnen Sanitäranlagen
R-Standard
150 x 150 cm Abstand vor den einzelnen Sanitäranlagen
Unterfahrbarer Waschtisch mit ausreichend Beinfreiheit
Mindestens 90 cm Platz neben der Toilette auf einer Seite für Rollstuhlfahrer:innen
20 cm Abstand zwischen einzelnen Sanitäranlagen
Barrierefreie Duschwanne und Duschplatz
Mindeststandard
Maße: 120 x 120 cm
max. 2 cm Höhenunterschied zum angrenzenden Bodenbereich
abgeschrägter Übergang ohne Kante
R-Standard
Maße: 150 x 150 cm
Nachrüstbare Duschklappsitze und beidseitige, hochklappbare Stützgriffe
Höhe Duschklappsitz: 46 - 48 cm
Einhebel-Mischbatterie mit Handbrause muss aus der Sitzposition erreichbar sein
Barrierefreie Badewanne
Mindeststandard
Maße: 160-170 x 75 cm
nachträgliches Aufstellen (z. B. als Ersatz für die Dusche) sollte machbar sein
empfehlenswert sind Sitzbadewannen oder Badewannen mit Tür
R-Standard
muss mit einem Hebelift ausgestattet sein
Barrierefreie Türen
Mindeststandard
Lichte Breite: mind. 80 cm
Lichte Höhe: mind. 205 cm
möglichst keine unteren Türanschläge oder Schwellen (max. 2 cm Höhenunterschied)
müssen sich von außen öffnen und entriegeln lassen
R-Standard
Lichte Breite: mind. 90 cm
Lichte Höhe: mind. 205 cm
müssen sich von außen öffnen und entriegeln lassen
Türklinke sollte 85 cm über dem Fußboden montiert sein
Barrierefreies Waschbecken
Mindeststandard
muss man im Stehen und im Sitzen nutzen können
Beinfreiraum unter dem Waschtisch für die Nutzung im Sitzen
Spiegel muss mind. 100 cm hoch und über dem Waschbecken montiert werden
vorzugsweise Einhebel-Mischbatterien
berührungslose Mischbatterien sind nur mit einer Temperaturbegrenzung (max. 45 °C) erlaubt
R-Standard
Höhe: max. 80 cm (Vorderkante)
Tiefe Unterfahrbarkeit: mind. 55 cm
Abstand Mischbatterie zum vorderen Waschtischrand: max. 40 cm
Breite des Beinfreiraums unter dem Waschtisch: mind. 90 cm
Für sämtliche Griffe und Bedienelemente in barrierefreien Bauten – wie Türdrücker, Lichtschalter, Taster sowie Fenstergriffe – gilt eine zulässige Montagehöhe von 80 bis 110 cm. Diese wird immer ab der Oberkante des Fertigfußbodens (OKFFB) gemessen. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine gesonderten Abweichungen für Fenstergriffe. Sie fallen in denselben Greifbereich.
Barrierefreies WC
Mindeststandard
Abstand zur Wand und anderen Sanitärobjekten: mind. 20 cm
R-Standard
Höhe: 46 - 48 cm (einschließlich Sitz)
Breite an Zugangsseite: mind. 90 cm
Breite an der anderen Seite: mind. 30 cm
Schritt für Schritt zur barrierefreien Badplanung
Bei einem barrierefreien Bad muss viel beachtet werden. Auch aufgrund des höheren Kostenfaktors im Vergleich zu einem normalen Bad sollte möglichst vorausschauend geplant werden. Damit Sie bei der Planung nichts vergessen, können Sie sich an unserer Checkliste orientieren:
Schritt 1: Zielgruppe definieren
Für welche Menschen bauen Sie um?
Welche Art der Einschränkung haben sie?
Denken Sie auch an sich und die Zukunft: Was benötigen Sie im Alter?
Schritt 2: Voraussetzungen überprüfen
Bietet Ihr Bad genügend Platz, um barrierefrei werden zu können?
Ist die Badezimmertür breit genug?
Planen Sie benötigte Umbaumaßnahmen mit ein.
Schritt 3: Konkrete Raumaufteilung planen
Erstellen Sie einen maßgetreuen Grundriss Ihres Bades.
Planen Sie alle benötigten Sanitäranlagen und Ausstattungen ein und tragen Sie diese zusätzlich in eine Liste ein.
Denken Sie dabei auch an die erforderliche Bewegungsfläche.
Schritt 4: Fördermittel beantragen
Prüfen Sie, welche Fördermittel oder Zuschüsse für Sie infrage kommen.
Beachten Sie, dass diese vor dem Beginn des Umbaus beantragt und genehmigt werden müssen!
Schritt 5: Neue Ausstattung besorgen
Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Ausstattung den Richtlinien der österreichischen ÖNORM entspricht.
Diesen Schritt können Ihnen auch die beauftragten Professionisten abnehmen.
Schritt 6: Fachfirma beauftragen
Lassen Sie sich mehrere Offerten oder Anbote von verschiedenen Professionist:innen geben und prüfen Sie diese nach Ihren Kriterien.
Anschließend Baumaßnahmen & Installationen durchführen lassen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, den Begriff Barrierefreiheit noch einmal zu konkretisieren: Soll das Badezimmer seniorengerecht, rollstuhlgerecht und/oder behindertengerecht sein?
Seniorengerechtes Badezimmer
Für ein seniorengerechtes Badezimmer benötigen Sie vor allem Haltegriffe und eine ebenerdige Dusche. Bestehen Mobilitätseinschränkungen, können weitere Anpassungen und Umbauten nötig werden.
Rollstuhlgerechtes Badezimmer
Ein rollstuhlgerechtes Bad erfordert mehr Bewegungsfläche, um mit dem Rollstuhl entsprechend rangieren zu können, und Anpassungen an den Sanitärobjekten (z. B. einen unterfahrbaren Waschtisch).
Behindertengerechtes Badezimmer
Für ein behindertengerechtes Bad ist vor allem entscheidend, welche körperliche oder geistige Beeinträchtigung besteht. Hier müssen bei der Planung individuelle Lösungen gefunden werden.
Förderungen und Zuschüsse für den barrierefreien Badumbau
Wenn Sie auf die Unterstützung von Fördermitteln bauen, ist die Planung eines barrierefreien Bades nach ÖNORM B 1600 die sichere Wahl. In Österreich wird der barrierefreie und altersgerechte Umbau stark durch die Wohnbauförderungen der einzelnen Bundesländer unterstützt. Zudem bietet das Sozialministeriumservice attraktive Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an. Auch von den Krankenkassen können Sie Erstattungen für spezielle, ärztlich verordnete Hilfsmittel im Bad erhalten.
Beginnen Sie niemals mit den Umbauarbeiten, bevor die Förderstelle (Landesregierung oder Sozialministeriumservice) Ihren Antrag geprüft und genehmigt hat. Rechnungen von bereits begonnenen Projekten können nachträglich nicht mehr gefördert werden!
Was kostet ein barrierefreies Bad in Österreich?
Badumbauten sind in der Regel kostenintensiv, da barrierefreie Sanitärobjekte teurer sind als Standardmodelle und zusätzliche Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Bei einer Komplettsanierung können die Preise in Österreich zwischen 2.500 und 4.000 Euro pro Quadratmeter liegen.
Für ein durchschnittlich großes Bad von etwa sechs Quadratmetern können die Gesamtkosten daher zwischen 15.000 und 25.000 Euro betragen.
Was kostet ein behindertengerechtes Bad in Österreich?
Die Kosten für eine behindertengerechte Sanierung eines etwa 6 Quadratmeter großen Badezimmers betragen in der Regel 10.000 bis 25.000 Euro. Günstiger sind einzelne Maßnahmen: Eine barrierefreie, bodentiefe Dusche kostet ab ca.3.000 Euro, der Umbau von einer Badewanne zu einer Dusche 3.000 bis 7.000 Euro und ein höhenverstellbares WC 2.500 bis 4.500 Euro.
Kleine Teilumbauten, wie beispielsweise der Wechsel von einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche, dauern in Österreich meist nur ein bis drei Werktage. Eine komplette, barrierefreie Badsanierung nimmt hingegen inklusive aller handwerklichen Schritte und notwendigen Trocknungszeiten etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch.
Beraten lassen und Fachfirmen für den Badumbau finden
Aroundhome kann Sie bei der Planung Ihres barrierefreien Bades unterstützen. In unserem Online-Fragebogen nehmen wir Ihre Wünsche an das neue Bad auf und empfehlen Ihnen bis zu drei Anbieter aus Ihrer Region.
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Häufig gestellte Fragen
Wie sieht ein seniorengerechtes Bad aus?
Ein seniorengerechtes Bad ist behindertengerecht beziehungsweise barrierefrei gestaltet, mit rutschfesten Bodenbelägen, bodengleicher Dusche und stabilen Haltegriffen. Es verfügt über eine gut erreichbare, ergonomische Ausstattung wie ein erhöhtes WC, ein unterfahrbares Waschbecken und leicht bedienbare Mischbatterien. Zudem sorgt eine helle, blendfreie Beleuchtung für Sicherheit und Orientierung.
Wie groß muss ein behindertengerechtes Bad sein?
Ein behindertengerechtes beziehungsweise barrierefreies Bad sollte nach ÖNORM B 1600 mindestens 5,7 bis 6 m² groß sein, um ausreichend Bewegungsfreiheit für Rollstuhlnutzende zu gewährleisten. Vor den Sanitärobjekten muss eine durchgängige Bewegungsfläche von 1,50 × 1,50 m vorhanden sein, während für eine Nutzung ohne Rollstuhl meist nur 1,20 × 1,20 m benötigt werden.
Wer bekommt Zuschüsse für ein barrierefreies Bad in Österreich?
In Österreich haben private Hausbesitzer:innen, Mieter:innen sowie Personen mit mobilitätsbedingten Einschränkungen oder Pflegebedarf Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie ihr Bad behindertengerecht beziehungsweise barrierefrei umbauen. Ziel der Förderung ist es, selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und Pflegebedürftigen wie auch Senioren den Alltag zu erleichtern.