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Das ist bei Solaranlagen in Burgkirchen besonders wichtig

Für eine Solaranlage in Burgkirchen gelten die Vorgaben des Landes Oberösterreich, ergänzt um Bestimmungen der Gemeinde. Wenn Sie Ihr Eigenheimdach nutzen oder eine Freiflächenanlage planen, sollten Sie diese lokalen Rahmenbedingungen früh berücksichtigen.

Das Bauamt der Gemeinde Burgkirchen am Kirchenplatz 1 ist die erste Anlaufstelle für bau- und raumordnungsrechtliche Fragen. Dort wird anhand der üblichen BAU-Formulare geprüft, ob Ihre Photovoltaikanlage nur anzuzeigen ist oder eine Baubewilligung benötigt – etwa bei exponierten Lagen im Ortszentrum oder größeren Freiflächenprojekten.

Im gesamten Bundesland Oberösterreich regelt ein Photovoltaik-Leitfaden, dass freistehende PV-Anlagen bis 50 Quadratmeter Modulfläche vereinfacht behandelt werden, während größere Freiflächen strengeren raumordnerischen Verfahren unterliegen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn Sie in Burgkirchen landwirtschaftliche Flächen oder Wiesen für Agri-PV nutzen möchten.

Burgkirchen ist Teil der Klimaschutz-Modellregion „Klimazukunft Mattigtal“. Regionale Energieinitiativen bieten dort Beratung, Informationsveranstaltungen und Unterstützung bei Energiegemeinschaften, sodass Sie Planung, Ausschreibung und Kooperation mit Nachbarn effizienter organisieren können.

Kosten und Preise von Solaranlagen in Burgkirchen im Überblick

Für Burgkirchen können Sie sich an österreichweiten Durchschnittswerten für Einfamilienhäuser (Stand: 2026) orientieren. Die folgenden Beträge verstehen sich als typische Komplettkosten inklusive Montage; Abweichungen ergeben sich je nach Dachform, Statik, Verschattung und gewählten Komponenten.

Beispielanlage / Leistung

Typische Gesamtkosten (brutto)

PV-Komplettanlage Einfamilienhaus ca. 5 kWp ohne Speicher

8.000–10.000 €

PV-Komplettanlage Einfamilienhaus ca. 8 kWp ohne Speicher

11.000–14.000 €

PV-Komplettanlage Einfamilienhaus ca. 10 kWp ohne Speicher

13.000–16.000 €

PV-Anlage 5–10 kWp mit Batteriespeicher (ca. 5–10 kWh Speicher)

13.000–25.000 €

In diesen Preisen sind in der Regel Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung, Gerüst sowie Montage enthalten. Erfahrungsgemäß entfallen rund 40 bis 50 Prozent der Kosten auf die Module und etwa 10 bis 15 Prozent auf den Wechselrichter.

Zusätzlich können netzseitige Gebühren anfallen. Für den Netzanschluss einer PV-Anlage im Netzgebiet von Netz Oberösterreich ist ein pauschales Netzzutrittsentgelt von etwa 10 € pro kW bis 20 kW installierter Leistung vorgesehen; bei höheren Anschlusskosten dürfen darüber hinausgehende Mehrkosten verrechnet werden. Kommunale und staatliche Förderungen senken die effektiven Kosten, sind in den obigen Beträgen jedoch nicht berücksichtigt.

Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für Solaranlagen in Burgkirchen?

In Burgkirchen können Sie die Investition in eine Photovoltaikanlage durch kommunale, Landes- und Bundesförderungen spürbar reduzieren. Wichtig ist, dass Sie die Anträge zeitlich passend zum Projekt stellen.

  • Gemeinde Burgkirchen – PV-Zuschuss: Für Anlagen mit 3–5 kW erhalten Sie 300 Euro, bei 5–15 kW 400 Euro und ab 15 kW 500 Euro. Installieren Sie zusätzlich einen Stromspeicher, wird derselbe Betrag noch einmal als Speicherbonus ausbezahlt. Der Antrag erfolgt nach Fertigstellung über das Gemeindeamt mit Rechnungen und Bankverbindung.

  • Land Oberösterreich – Nachrüstung von Solarstromspeichern: Wenn Ihre PV-Anlage bereits vor dem 1.1.2026 ans Netz gegangen ist, können Sie für einen nachgerüsteten Speicher 150 Euro pro kWh Nennkapazität erhalten, maximal für 15 kWh und höchstens 40 Prozent der förderfähigen Brutto-Investitionskosten. Die Richtlinie gilt für Privatpersonen bis 31.12.2026 beziehungsweise solange Budget vorhanden ist.

  • Bund – Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): Für Kleinanlagen der Kategorie A (0–10 kWp) sind 150 Euro pro kWp vorgesehen, für Kategorie B (>10–20 kWp) 140 Euro pro kWp. Batteriespeicher werden mit 150 Euro pro kWh unterstützt, insgesamt maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Die Vergabe erfolgt in zeitlich begrenzten Fördercalls; für den Antrag benötigen Sie ein Netzanschlussangebot und eine Registrierung im EAG-Portal vor Baubeginn.

Genehmigungen und baurechtliche Vorgaben für PV-Anlagen in Burgkirchen

Solaranlagen in Burgkirchen müssen die Bauordnung und die Raumordnung des Landes Oberösterreich einhalten. Wenn Sie Ihr Dach oder eine Freifläche nutzen möchten, sollten Sie die folgenden Punkte prüfen.

  • Bauamt Burgkirchen: Das Bauamt entscheidet anhand der Formulare BAU10, BAU20a, BAU20b und BAU30, ob Ihre Photovoltaikanlage nur angezeigt oder baubehördlich bewilligt werden muss. Das betrifft insbesondere größere Anlagen, exponierte Dächer und Projekte im sensiblen Ortsbild.

  • Oberösterreichische Bau- und Elektrizitätsvorschriften: Laut landesweitem Photovoltaik-Leitfaden sind typische Dachanlagen auf Einfamilienhäusern häufig anzeige- bzw. bewilligungsfrei, sofern Statik, Flächenwidmung sowie Orts- und Landschaftsbild eingehalten werden. Anlagen mit bis zu 1.000 kW Engpassleistung benötigen in der Regel keine zusätzliche landesrechtliche elektrizitätsrechtliche Bewilligung.

  • Freistehende Anlagen im Grünland: Nach dem oberösterreichischen Raumordnungsgesetz brauchen freistehende PV-Anlagen im Grünland grundsätzlich eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan. Bis zu einer Modulfläche von 50 Quadratmetern gilt jedoch eine Ausnahme, hier ist keine Sonderwidmung erforderlich.

  • Batteriespeicher und Sicherheit: Stationäre Speicher bis etwa 20 kWh in Einfamilien- oder Reihenhäusern sind meist bewilligungsfrei, müssen aber den anerkannten Sicherheits- und Brandschutzregeln entsprechen. Bei größeren Speichern oder in Schutzgebieten kann das Bauamt zusätzliche Nachweise verlangen.

Wie läuft die Planung einer Solaranlage in Burgkirchen ab?

Ein klarer Ablauf hilft Ihnen, die Solartechnik in Burgkirchen zügig und förderfähig umzusetzen.

  1. Projektziele festlegen: Dach- oder Freifläche, grobe Anlagengröße in kWp, gewünschten Eigenverbrauch und Bedarf an Batteriespeicher bestimmen.

  2. Gemeinde Burgkirchen einbinden: Beim Bauamt klären, ob für Ihre geplante PV-Anlage eine Bauanzeige oder Baubewilligung erforderlich ist und ob Flächenwidmung oder Ortsbild besondere Vorgaben enthalten.

  3. Angebote von befugten PV-Fachbetrieben einholen: Dachstatik, Verschattung, Leitungswege und Speicheroptionen prüfen lassen; neutrale Vermittlungsplattformen wie Aroundhome unterstützen Eigentümer und Eigentümerinnen dabei, mehrere regionale Solarteur:innen zu finden.

  4. Netzzugang beantragen: Über Ihren Installationsbetrieb eine Netzanmeldung bzw. einen Netzzugangs-antrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen; dieser prüft Einspeisekapazität, Zählertausch und mögliche Anschlusskosten.

  5. Förderanträge vorbereiten: Mit vorliegendem Netzanschlussangebot und Anlagenangebot die EAG-Förderung, die Gemeindeförderung und gegebenenfalls die Landes-Speicherförderung zeitlich passend beantragen.

  6. Installation und Inbetriebnahme: Der Elektrofachbetrieb montiert die Anlage, erstellt Prüfprotokolle und koordiniert die Zählermontage, damit Ihre Solaranlage in Burgkirchen sicher ans Netz geht und Förderstellen alle erforderlichen Nachweise erhalten.

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