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Was gilt für Solaranlagen in Lichtenwörth aktuell?

Für eine Solaranlage in Lichtenwörth gelten in erster Linie die Vorgaben des Bundeslandes Niederösterreich, ergänzt um örtliche Zuständigkeiten der Marktgemeinde und des Netzbetreibers. Diese Regelungen betreffen Ihre Planung vom ersten Dachcheck bis zur Einspeisung ins Netz.

Lichtenwörth liegt im Netzgebiet von Netz Niederösterreich. Der Netzbetreiber ist für Anschluss, Zählpunkte und Einspeisebedingungen zuständig. Für kleine PV‐Anlagen auf Einfamilienhäusern bis rund 30 kVA kommt üblicherweise ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zur Anwendung, für größere Anlagen ist eine detaillierte Netzbeurteilung notwendig.

Die Gemeinde betreibt eine eigene Lichtenwörther Energiegemeinschaft, in die private Dachanlagen eingebunden werden können. Bereits rund 30 private Kleinanlagen mit zusammen etwa 300 kWp sowie geplante Freiflächenprojekte zeigen, dass vor Ort bereits Erfahrung mit Photovoltaik vorhanden ist.

Bei der Entsorgung alter Module gelten österreichweit die Vorgaben der Elektroaltgeräteverordnung: Hersteller und Erst‐Inverkehr‐Bringer müssen PV‐Module, die nach dem 30. Juni 2014 auf den Markt gekommen sind, zurücknehmen und verwerten. Viele Altstoffsammelzentren nehmen Module nicht an, daher sollten Sie die Rücknahme frühzeitig mit dem Fachbetrieb oder dem Hersteller klären.

Kosten und Preise für Ihre Solaranlage in Lichtenwörth

Für Einfamilienhäuser in Lichtenwörth können Sie sich an österreichweiten Richtwerten für schlüsselfertig installierte Photovoltaikanlagen orientieren. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich unter anderem aus Dachkonstruktion, Gerüst, Leitungswegen und möglichen Netzverstärkungen durch Netz Niederösterreich.

Beispielprojekt

Typische Gesamtkosten (Richtwert AT 2025/2026)

PV‐Anlage 5 kWp ohne Speicher

8.000–10.000 €

PV‐Anlage 8 kWp ohne Speicher

11.000–14.000 €

PV‐Anlage 10 kWp ohne Speicher

13.000–16.000 €

5 kWp PV mit ca. 5 kWh Batteriespeicher

13.000–16.000 €

10 kWp PV mit ca. 10 kWh Batteriespeicher

20.000–25.000 €

Für die Wirtschaftlichkeit zählen neben der Anlagengröße vor allem der Preis pro kWp (typisch etwa 1.200–1.800 Euro/kWp) sowie ein möglicher Batteriespeicher, der die Investition um etwa 30–50 Prozent erhöht. Seit April 2025 gilt auf Lieferung und Montage von PV‐Anlagen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 Prozent. Prüfen Sie daher bei Angeboten aus Lichtenwörth stets, ob die angegebenen Kosten Brutto‐ oder Nettowerte sind.

Förderprogramme in Lichtenwörth und Niederösterreich für Solaranlagen

Für Ihre Solaranlage in Lichtenwörth kommen insbesondere bundesweite und Landesprogramme in Frage, die auch für private Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen in Niederösterreich gelten.

  • EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher: Gefördert werden neue oder erweiterte, netzgekoppelte PV‐Anlagen. 2026 gelten Zuschüsse von 150 Euro/kWp (Kategorie A, ≤10 kWp), 140 Euro/kWp (Kategorie B, >10–20 kWp), bis zu 130 Euro/kWp (Kategorie C, >20–100 kWp) und bis zu 120 Euro/kWp (Kategorie D, >100 kWp). Für Stromspeicher gibt es 150 Euro/kWh (maximal 50 kWh). Insgesamt können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden (Stand: 2026). Antrag und Ticket müssen vor Inbetriebnahme gestellt werden, die Anlage ist je nach Leistung innerhalb von 6 bzw. 12 Monaten in Betrieb zu nehmen.

  • Wohnbauförderung Niederösterreich – Eigenheim: Im Rahmen der Landes‐Wohnbauförderung erhalten Bauherren und Baufrauen zusätzliche Punkte, wenn sie eine Photovoltaikanlage und gegebenenfalls einen Speicher vorsehen. Diese Punkte erhöhen die Förderung für Neubau oder Sanierung. Es handelt sich jedoch nicht um einen eigenständigen Barzuschuss nur für die PV‐Anlage, sondern um einen Baustein innerhalb der Wohnbauförderung.

  • Lichtenwörther Energiegemeinschaft: Die örtliche Energiegemeinschaft bietet Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen die Möglichkeit, den erzeugten Solarstrom lokal zu teilen und zu nutzen. Eine Investitionsförderung wird dadurch nicht ersetzt, die laufende Wirtschaftlichkeit einer PV‐Anlage im Ortsgebiet kann aber verbessert werden.

Welche Genehmigungen brauchen Solaranlagen in Lichtenwörth?

Auch wenn viele private Dachanlagen in Lichtenwörth vergleichsweise unkompliziert umsetzbar sind, sollten Sie die rechtlichen Vorgaben in Niederösterreich vor Baubeginn genau prüfen.

  • Elektrizitätsrecht in Niederösterreich: Das NÖ Elektrizitätswesengesetz verlangt grundsätzlich eine Anlagengenehmigung, schließt Photovoltaikanlagen mit Modulspitzenleistung bis 1 MWp und zugehörige Speicher jedoch davon aus, wenn sie von einem befugten Unternehmen errichtet werden. Für größere oder nicht von einem befugten Betrieb installierte Anlagen ist das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt‐ und Anlagenrecht (WST1), zuständig. Im vereinfachten Verfahren für Anlagen mit Engpassleistung bis 500 kW beträgt die Entscheidungsfrist etwa 3 Monate, im regulären Verfahren bis zu 6 Monate (Stand: 2026).

  • Baurecht und Widmung: Nach der NÖ Bauordnung sind gebäudebundene PV‐Anlagen im Bauland außerhalb von Schutzzonen häufig anzeige‐ oder bewilligungsfrei. Die konkreten Vorgaben legt das Bauamt der Marktgemeinde Lichtenwörth fest. Freiflächenanlagen im Grünland mit Engpassleistung über 50 kW sind anzeigepflichtig und erfordern eine Widmungs‐ und Raumordnungsprüfung. Für Neu‐ und Zubauten mit mehr als 300 m2 bebauter Fläche im Bauland besteht gemäß §66a NÖ Bauordnung eine Pflicht zur Errichtung oder Vorsehung von Photovoltaik (mindestens 25 Prozent Modulfläche oder Vorbereitung von 50 Prozent geeigneter Dachfläche). Ausnahmen gelten etwa in Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Objekten.

  • Zuständige Stellen in Lichtenwörth: Das Bauamt der Marktgemeinde Lichtenwörth ist erste Anlaufstelle für Bauanzeigen und Baubewilligungen. Netz Niederösterreich prüft und genehmigt Netzanschluss und Einspeisung. Bei größeren Projekten oder besonderen Konstellationen kann zusätzlich das Amt der NÖ Landesregierung (WST1) für eine Anlagengenehmigung einzubinden sein.

Ablauf der Planung einer Solaranlage in Lichtenwörth

  1. Klären Sie mit dem Bauamt der Marktgemeinde Lichtenwörth, ob Ihre geplante Photovoltaikanlage als baubewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungsfrei gilt und ob Schutzzonen oder Altortbereiche betroffen sind.

  2. Holen Sie frühzeitig eine Netzbeauskunftung bei Netz Niederösterreich ein, insbesondere wenn die geplante Engpassleistung über etwa 30 kVA liegt oder Sie eine hohe Einspeiseleistung anstreben.

  3. Bereiten Sie Ihre Angebotsanfrage vor: erwartete Anlagengröße in kWp, Dachform, Neigung, Ausrichtung, gewünschter Eigenverbrauchsanteil, eventuelle Speichergröße und die Option einer Teilnahme an der Lichtenwörther Energiegemeinschaft. Zur Einholung mehrerer Angebote können Sie neutrale Vergleichsplattformen wie Aroundhome nutzen.

  4. Beauftragen Sie ein befugtes Unternehmen (Solarteurinnen und Solarteure bzw. Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure) mit Detailplanung, statischer Prüfung des Dachs sowie Auslegung von Modulen, Wechselrichter und Speicher.

  5. Beantragen Sie rechtzeitig den EAG Investitionszuschuss und gegebenenfalls die Wohnbauförderung, bevor Ihre Solaranlage in Lichtenwörth in Betrieb geht, und halten Sie die geltenden Fristen ein.

  6. Nach erteilter Netzfreigabe erfolgen Montage, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Lassen Sie sich technische Unterlagen, Protokolle und Nachweise so aushändigen, dass Sie diese für Behörden, Förderstellen und Versicherungen dauerhaft aufbewahren können.

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