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Klimaanlagen- und Wärmepumpen-Förderung 2026 in Österreich

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Im Jahr 2026 wird der Umstieg von fossil betriebenen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, die häufig auch zur Raumkühlung eingesetzt werden können, vom Bund und den Bundesländern stark unterstützt. Wer eine Bundesförderung für den Heizungstausch nutzt, kann zusätzlich von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Detail vor.

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Fördermöglichkeiten für Klimageräte im Einfamilienhaus im Überblick

In Österreich ist eine Förderung für eine Klimaanlage (oft als Luft-Luft-Wärmepumpe realisiert) primär über spezifische Landesförderungen der Bundesländer möglich. Klassische Split-Klimageräte werden meist dann gefördert, wenn sie als effizientes Heizsystem (Wärmepumpe) deklariert sind. Zudem bietet die Sanierungsoffensive Unterstützung für umfassende thermische Sanierungen, die auch die Anlagentechnik betreffen.

Förderung

Förderhöhe

Details

Sanierungsoffensive 2026, Kesseltausch

bis zu 30 % der Kosten

Max. 7.500 € für Wärmepumpen

Landesförderungen (z.B. NÖ, OÖ)

Variabel je nach Bundesland

Zuschüsse für Wärmepumpen

Handwerkerbonus

20 % der Arbeitskosten

Gestoppt seit 28.02.2026

* Stand 09.04.2026

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Aktion Kesseltausch: Staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe mit Kühlfunktion

Die staatliche Förderung einer Anlage, die sowohl heizt als auch kühlt, ist für Privatpersonen in Österreich über die Aktion „Kesseltausch“ im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 möglich. Abgewickelt wird diese bundesweite Förderung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Was und wer wird gefördert?

Über die Sanierungsoffensive 2026 werden private Gebäudeeigentümer:innen von Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern gefördert, die ihr altes, fossiles Heizsystem (z. B. Öl, Gas, Kohle) durch eine neue, klimafreundliche und energieeffiziente Alternative ersetzen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören moderne, reversible Wärmepumpen (etwa Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpen), die im Winter als zentrale Heizung dienen und im Sommer im sogenannten Reverse-Betrieb zum Kühlen der Räume genutzt werden können. Reine Raumkühlgeräte (klassische Split-Klimaanlagen ohne Tausch des primären Heizsystems) sind hiervon jedoch ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung für diese Anlagen?

Das österreichische Fördersystem arbeitet beim Kesseltausch nicht mit prozentualen Anteilen (wie in Deutschland), sondern mit attraktiven Fixbeträgen (Pauschalen), die mit zusätzlichen Boni und Landesförderungen kombiniert werden können. Dadurch lässt sich ein beträchtlicher Teil der Investitionskosten abdecken:

Förderung

Förderhöhe

Details

Bundesförderung (Kesseltausch-Pauschale)

bis zu 7.500 €

Für den Tausch eines fossilen Heizsystems auf eine förderfähige Wärmepumpe.

Bohrkosten-Bonus

bis zu 5.000 €

Zusätzlicher pauschaler Zuschuss, wenn für die Anlage eine Tiefenbohrung (Erdwärme) notwendig ist.

„Sauber Heizen für Alle 2026“

bis zu 100 %

Einkommensschwache Haushalte (unterstes Einkommensdrittel) bekommen die Kosten für den Tausch auf eine Wärmepumpe vom Staat finanziert.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die staatliche Förderung für die Wärmepumpe kann nur in bestehenden Wohngebäuden genutzt werden, in denen ein fossiles Heizungssystem dauerhaft außer Betrieb genommen und demontiert wird. Vorab ist häufig eine Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes empfehlenswert oder sogar verpflichtend.

Damit Sie für Ihre als Kühlsystem nutzbare Wärmepumpe eine Förderung in Anspruch nehmen können, muss die Installation durch einen zertifizierten Professionisten erfolgen und das Gerät verschiedene technische Anforderungen erfüllen:

  • Das Gebäude muss den energetischen Mindeststandards entsprechen. Hierbei sind stets das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sowie die regionalen OIB-Richtlinien maßgeblich.

  • Die Auslegung der Anlage muss zwingend auf Grundlage einer professionellen Heizlastermittlung nach ÖNORM EN 12831 erfolgen.

  • Die Wärmepumpe muss über entsprechende Prüfzertifikate (z. B. EHPA-Gütesiegel oder Wärmepumpen-Keymark) verfügen und vordefinierte Mindest-Jahresarbeitszahlen (SCOP) erreichen.

  • Moderne Anlagen sollten zudem Smart-Grid-Ready sein und den Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) entsprechen, falls sie mit einer geförderten Photovoltaikanlage kombiniert werden.

Wie beantrage ich die Förderung für den Kesseltausch?

Der Weg zur Bundesförderung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) erfolgt in sechs festen Schritten.

  1. Energieberatung vereinbaren Absolvieren Sie vorab eine verpflichtende, meist kostenlose Energieberatung Ihres Bundeslandes.

  2. Offerte einholen Holen Sie das Anbot eines zertifizierten Fachbetriebs ein. Die Wärmepumpe muss KPC-gelistet sein (EHPA-Gütesiegel, GWP-Wert unter 150).

  3. Online-Registrierung Registrieren Sie Ihr Vorhaben mit der ID Austria auf www.sanierungsoffensive.gv.at. Laden Sie dabei direkt das Energieberatungsprotokoll und das Anbot hoch.

  4. Auf Zusage warten Die KPC prüft Ihre Unterlagen. Erhalten Sie die offizielle Zusage, haben Sie in der Regel 9 Monate Zeit für die Umsetzung.

  5. Installation beauftragen Geben Sie dem Professionisten erst nach der Zusage das endgültige Go. Lassen Sie die fossile Altanlage demontieren und die Entsorgung dokumentieren.

  6. Endabrechnung einreichen Laden Sie nach Abschluss alle finalen, bezahlten Fakturen, Kontoauszüge, Entsorgungsnachweise und das Inbetriebnahmeprotokoll auf der Förderplattform hoch, um die Auszahlung auszulösen.

Die Landesförderungen: Zusätzliches Geld aus Ihrem Bundesland

Eine Besonderheit des österreichischen Fördersystems ist seine Zweigleisigkeit. Neben der bundesweiten Förderung (wie der Sanierungsoffensive 2026 über die KPC) ist die Wohnbau- und Energieförderung primär Ländersache. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie sich für eine förderfähige Wärmepumpe entscheiden, die auch kühlen kann, können Sie in fast allen Fällen Bundes- und Landesförderung kombinieren. Für klassische, reine Raumkühlgeräte ohne Heizfunktion gibt es auf Landesebene hingegen analog zum Bund keine eigenen Fördertöpfe.

Wie funktionieren die Förderungen der Bundesländer?

Jedes der neun Bundesländer hat eigene Richtlinien, Fördersummen und Budgets für den Tausch auf erneuerbare Energiesysteme. Ein wesentlicher Vorteil: Das Land schießt oft noch einmal einen beträchtlichen Betrag zur Bundesförderung hinzu. Hier ein grober Überblick, wie sich die Landesförderungen in der Praxis gestalten:

  • Eigene Fördertöpfe: Die Beträge variieren stark je nach Bundesland. Während beispielsweise Niederösterreich den Tausch auf eine Wärmepumpe traditionell mit festen Pauschalen (oft rund 3.000 Euro) bezuschusst, setzen andere Länder wie Wien, die Steiermark oder Kärnten auf prozentuale Zuschüsse (z. B. bis zu 30 Prozent der förderbaren Kosten) mit gedeckelten Höchstbeträgen.

  • Voraussetzungen: Um die Landesförderung zu erhalten, muss das Gebäude zwingend die regionalen OIB-Richtlinien sowie die Vorgaben des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) bezüglich des thermischen Standards erfüllen.

  • Energieberatung: Die Inanspruchnahme einer regionalen, unabhängigen Energieberatung ist für den Erhalt der Landesgelder meist zwingend vorgeschrieben.

  • Fachgerechte Installation: Auch hier gilt: Die Montage darf nicht in Eigenregie erfolgen. Es muss zwingend ein zertifizierter Professionist beauftragt werden.

Kann man Förderungen kombinieren?

Wenn Sie die Bundesförderung Kesseltausch und die Landesförderung bzw. Wohnbau-/Energieförderung Ihres Bundeslandes gleichzeitig beantragen, gilt eine eiserne Grenze: Die Summe aller Förderungen darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten, welche auf der finalen Faktura des Professionisten ausgewiesen sind, nicht übersteigen.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich immer vor dem Kauf bei der Förderstelle Ihres jeweiligen Bundeslandes (Abteilung Wohnbauförderung). Die Webseiten der Landesregierungen bieten tagesaktuelle Informationen, ob die Fördertöpfe für das laufende Jahr noch gefüllt sind.

Ein Mann mit Arbeitshandschuhen montiert eine helle, wandhängende Split-Klimaanlage in einem Zimmer; seitliche Nahaufnahme mit Vorhängen im Hintergrund und Teilansicht der Gerätefront.
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Der Handwerkerbonus für die Montage: Aktueller Stand und wichtige Regeln

Wer sich für ein klassisches Raumkühlgerät (z. B. eine Split-Klimaanlage) entscheidet, das nicht unter die Umweltförderung für den Kesseltausch fällt, konnte in der jüngeren Vergangenheit zumindest einen Teil der Installationskosten über den Handwerkerbonus abfedern. Dieser erstattete 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten (bis zu maximal 1.500 Euro für das Jahr 2025), die durch einen Fachbetrieb in Rechnung gestellt wurden.

Achtung bei den aktuellen Fristen (Stand 2026): Die reguläre Einreichfrist für diesen Fördertopf wurde mit 28. Februar 2026 beendet. Das bedeutet: Für frisch im Jahr 2026 installierte Anlagen können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden.

Für wen ist der Bonus jetzt noch relevant?

Sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem 28. Februar eingereicht haben, dieser aber wegen fehlender oder ungenauer Dokumente (z. B. fehlerhafte Faktura) abgelehnt worden sein, befinden Sie sich aktuell in der Nachreichphase. Über den Link in Ihrer Ablehnungsmail können Sie noch bis zum 30. April 2026 korrigierte Unterlagen nachreichen.

Strenge Vorgaben für die Nachreichung

Damit die Auszahlung für die Montagearbeit Ihres Professionisten reibungslos klappt, müssen die Dokumente penibel den Richtlinien entsprechen. Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf folgende Fehlerquellen:

  • Trennung von Material und Arbeit: Der Betrag der reinen Arbeitsleistung muss auf der Faktura nachvollziehbar und eindeutig von den Materialkosten (dem Klimagerät selbst) getrennt sein.

  • Keine Transportkosten: Jegliche Liefer- oder Transportkosten sind nicht förderbar. Die Formulierung „geliefert und montiert“ als Sammelposten ist unzulässig – die Montage muss separat ausgewiesen sein.

  • Abzug von Skonto: Jeder gezogene Skonto oder Rabatt verringert die förderbaren Kosten. Bei beispielsweise 3 Prozent Skonto auf die Gesamtsumme muss auch die Arbeitsleistung rechnerisch um diese 3 Prozent reduziert werden.

  • Zahlungsnachweis: Der ausgewiesene Rechnungsbetrag und der tatsächlich überwiesene Zahlungsbetrag (Kontoauszug) müssen exakt übereinstimmen.

  • Leistungsort: Die Adresse, an der die Installation durchgeführt wurde, muss auf der Faktura klar erkennbar sein und mit dem Antrag übereinstimmen.

Fazit - Wärmepumpe statt Klimagerät für maximale staatliche Förderungen

Durch die lukrative Möglichkeit, die Pauschalen des Bundes mit regionalen Landesförderungen zu kumulieren, lässt sich ein beachtlicher Teil der Gesamtkosten Ihrer Wärmepumpe abdecken. Wenden Sie sich für die Planung an eine unabhängige Energieberatung und holen Sie die Offerte eines zertifizierten Professionisten ein, um Ihre Förderchancen optimal zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Förderungen gibt es 2026 für Klimaanlagen in Österreich?

Im Jahr 2026 liegt der Förderfokus in Österreich auf modernen Wärmepumpen mit Kühlfunktion. Über die Sanierungsoffensive (Aktion „Kesseltausch“) winken bis zu 7.500 Euro Bundesförderung, die sich ideal mit regionalen Landesförderungen kumulieren lassen. Für klassische Raumkühlgeräte ohne Heizfunktion gibt es hingegen kaum finanzielle Unterstützung. Zwar konnte hierfür bisher der Handwerkerbonus für die Montagekosten (20 Prozent) genutzt werden, die reguläre Einreichfrist ist für neue Anträge jedoch seit Februar 2026 abgelaufen.

Ist eine Klimaanlage steuerlich absetzbar?

Ja, grundsätzlich ist eine Klimaanlage in Österreich steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich oder vermietungsbezogen genutzt wird (z. B. im Betrieb, Arbeitszimmer oder bei Vermietung). Bei reiner Privatnutzung ist sie hingegen meist nicht absetzbar, da sie als Kosten der privaten Lebensführung gilt.

Ist der Einbau einer Klimaanlage eine Modernisierung?

Ja, der Einbau einer Klimaanlage gilt üblicherweise als Modernisierungsmaßnahme, da dadurch der Wohnkomfort verbessert und die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöht werden kann.

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