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PV-Anlagen-Förderung 2026 – aktuelle Zuschüsse für Solaranlagen in Österreich

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Photovoltaik-Anlagen werden in Österreich 2026 mit bis zu 150 Euro pro kWp über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Batteriespeicher, regionale Förderungen der Bundesländer und attraktive Finanzierungsmodelle. Unsere Übersicht zeigt Ihnen alle Fördermöglichkeiten für 2026 auf einen Blick.

Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Bundesweite EAG-Förderungen für PV-Anlagen (Fördercalls 2026)

Staatliche Fördergelder für PV-Anlagen und Batteriespeicher werden in Österreich 2026 primär über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vergeben. Die Abwicklung erfolgt über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG).

Der einmalige Investitionszuschuss unterstützt die Errichtung oder Erweiterung einer ans Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage (bis 1 MWp).

Fördersätze 2026 nach Leistungsklassen

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 Euro pro kWp

  • Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 140 Euro pro kWp

  • Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): max. 130 Euro pro kWp

  • Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWp): max. 120 Euro pro kWp

Die Fördercalls 2026

Die Beantragung des Investitionszuschusses ist nicht durchgehend möglich, sondern an fixe Zeitfenster, sogenannte "Fördercalls", gebunden. Im Jahr 2026 gibt es drei solcher Termine:

  1. Fördercall: 23. April bis 11. Mai 2026

  2. Fördercall: 16. Juni bis 30. Juni 2026

  3. Fördercall: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026

Finanzierung über Banken und Bausparkassen

Um die Restkosten auf der Faktura zu decken, bieten heimische Banken wie z. B. Erste Bank und Raiffeisen sowie Bausparkassen spezielle Sanierungsdarlehen und Umweltfinanzierungen an. Diese lassen sich optimal mit den EAG-Zuschüssen kombinieren. Welcher Zinssatz Ihnen angeboten wird, berechnet das Institut anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten.


Zuschüsse für Batteriespeicher

Neben der PV-Anlage wird 2026 auch die Errichtung von Batteriespeichern attraktiv gefördert.

Förderdetails:

  • Förderhöhe: 150 Euro pro kWh (max. 50 kWh Nettokapazität)

  • Voraussetzung: Antrag nur in Kombination mit PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) möglich, reine Speichererweiterungen werden nicht gefördert

  • Mindestgröße: 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung

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Zu- und Abschläge auf die EAG-Förderung

Das Fördersystem nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) belohnt europäische Wertschöpfung und innovative Konzepte. Gleichzeitig werden die Förderungen für gewöhnliche PV-Anlagen auf Grünflächen reduziert.

Zuschläge (Boni)

Made-in-Europe-Bonus: +10 Prozent pro europäischer Komponente

  • +10 Prozent für PV-Module aus europäischer Produktion

  • +10 Prozent für europäische Wechselrichter

  • +10 Prozent für europäische Batteriespeicher

Innovations-Bonus: +30 Prozent für spezielle Anbringungsarten wie

  • Gebäudeintegrierte PV (BIPV)

  • Parkplatz-Überdachung (ab 10 Stellplätzen)

  • Lärmschutzwände

  • Agri-PV-Anlagen* auf landwirtschaftlichen Flächen

*Eine Agri-PV-Anlage ist eine landwirtschaftliche Fläche mit Doppelnutzung, bei der hoch aufgeständerte PV-Module Sonnenstrom erzeugen, während auf dem Feld weiterhin Traktoren fahren, Pflanzen wachsen oder Tiere weiden können.

Abschläge und Ausnahmen

  • Grünflächen-Abschlag: -25 Prozent für klassische PV-Anlagen, die landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Grünflächen blockieren.

  • Ausnahmen vom Abschlag: Versiegelte Flächen, Deponien sowie Agri-PV-Anlagen. Da bei Agri-PV die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt, greift hier der Abschlag nicht, sondern der Innovations-Bonus.

Übersicht der EAG-Förderprogramme und Energie-Förderaktionen für Solaranlagen 2025/2026

PV-Anlagen Investitionszuschuss 2026

Kategorie

Leistung

Fördersatz

Inbetriebnahme-Frist A

A

Bis 10 kWp

150 €/kWp

6 Monate

B

> 10–20 kWp

140 €/kWp

6 Monate

C

> 20–100 kWp

Max. 130 €/kWp

6 Monate

D

> 100–1.000 kWp

Max. 120 €/kWp

12 Monate

* Stand Februar 2026

Weitere Förderungen

Förderung

Fördersatz

Voraussetzungen

Stromspeicher

150 €/kWh (max. 50 kWh)

Nur mit PV-Antrag; mind. 0,5 kWh/kWp

Marktprämie

Per Ausschreibung

Anlagen > 10 kWp

* Stand Februar 2026

Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung:

Die Umsatzsteuerbefreiung (0 Prozent USt) endete mit 31. März 2025. Übergangsregelung bis 31.12.2025 nur für Verträge vor 07.03.2025.

Marktprämie und Einspeisetarife

Wenn Sie den produzierten Sonnenstrom nicht vollständig selbst verbrauchen (Direktverbrauch), können Sie den Überschuss ins Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung.

Marktprämie nach dem EAG

Alternativ zum Investitionszuschuss können Sie die Marktprämie wählen. Dies ist besonders relevant für Anlagen über 10 kWp.

  • Funktionsweise: Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktstrompreis aus

  • Voraussetzung: Neuanlagen oder Erweiterungen über 10 kWp

  • Vergabe: Höhe und Empfänger werden per Ausschreibung ermittelt

  • Wichtig: Sie müssen sich zwischen Investitionszuschuss oder Marktprämie entscheiden

Einspeisetarife der Energieversorger

Zusätzlich (oder alternativ zur Marktprämie) bieten viele lokale Energieversorger eigene Einspeisetarife für überschüssigen Solarstrom an. Die Konditionen variieren je nach Anbieter.


Regionale Förderungen für Solaranlagen

Neben den bundesweiten EAG-Förderungen bieten auch die österreichischen Bundesländer eigene Umwelt- und Energieförderungen an. Diese regionalen Unterstützungen lassen sich oftmals mit den Bundesförderungen kombinieren und variieren je nach Bundesland erheblich.

Beispiele regionaler Förderungen:

  • Tirol: Einmalzuschuss von 50 Prozent der Kosten (maximal 125 Euro pro kWp) oder alternativ ein Annuitätenzuschuss für Privatpersonen bei Erstinstallation oder Erweiterung bis 20 kWp

  • Burgenland: Förderung für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten (bis maximal 20 kWh Speicherkapazität)

  • Wien: Bis zu 250 Euro pro kWp für PV-Anlagen (bis 100 kWp), mit zusätzlichen Zuschlägen von bis zu 250 Euro pro kWp für Mehrgeschoß-Wohnbauten, auch für Privatpersonen verfügbar.

Für genaue Bestimmungen, offene Budgets und Kombinationsmöglichkeiten ist die jeweilige Landesförderungsstelle zuständig. Auch unabhängige Energieberater der Länder helfen hier bei der Planung und beim Einholen der Angebote.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihr Solarprojekt erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wird eine PV-Anlage 2026 gefördert?

Ja, 2026 stehen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) attraktive Investitionszuschüsse zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt in drei Fördercalls (April, Juni, Oktober 2026). Die Umsatzsteuerbefreiung (0 Prozent USt) ist mit 31. März 2025 grundsätzlich ausgelaufen.

Welche Förderung gibt es für Sonnenstromanlagen und Batteriespeicher?

Der Bund fördert PV-Anlagen mit bis zu 150 Euro pro kWp (Kategorie A, bis 10 kWp) und Batteriespeicher mit 150 Euro pro kWh (max. 50 kWh, nur zusammen mit PV-Antrag). Zusätzlich gibt es den Made-in-Europe-Bonus (+10 Prozent pro Komponente) und den Innovations-Bonus (+30 Prozent). Viele Bundesländer (z. B. Wien, Tirol, Burgenland) bieten kombinierbare Förderungen an.

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Förderantrag stellen?

Ja. Wenn das Vorhaben die gesamte Liegenschaft bzw. das Gebäude betrifft, kann die Hausverwaltung einen Förderantrag für die Gemeinschaft stellen (z. B. für eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage).

Können Sie den Investitionszuschuss und die Marktprämie gleichzeitig erhalten?

Nein. Sie müssen sich zwischen dem einmaligen Investitionszuschuss oder der laufenden Marktprämie entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich.

Was passiert, wenn Sie den Fördercall verpassen?

Außerhalb der drei Fördercall-Zeitfenster (April, Juni, Oktober 2026) ist keine Antragstellung möglich. Sie müssen bis zum nächsten Call warten. Planen Sie daher rechtzeitig.

Wie lange haben Sie nach Förderzusage Zeit für die Inbetriebnahme?
  • Bis 100 kWp: 6 Monate

  • Über 100 kWp: 12 Monate

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