PV-Anlagen-Förderung 2026 – aktuelle Zuschüsse für Solaranlagen in Österreich
Photovoltaik-Anlagen werden in Österreich 2026 mit bis zu 150 Euro pro kWp über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Batteriespeicher, regionale Förderungen der Bundesländer und attraktive Finanzierungsmodelle. Unsere Übersicht zeigt Ihnen alle Fördermöglichkeiten für 2026 auf einen Blick.
Bundesweite EAG-Förderungen für PV-Anlagen (Fördercalls 2026)
Staatliche Fördergelder für PV-Anlagen und Batteriespeicher werden in Österreich 2026 primär über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vergeben. Die Abwicklung erfolgt über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG).
Der einmalige Investitionszuschuss unterstützt die Errichtung oder Erweiterung einer ans Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage (bis 1 MWp).
Fördersätze 2026 nach Leistungsklassen
Kategorie A (bis 10 kWp): 150 Euro pro kWp
Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 140 Euro pro kWp
Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): max. 130 Euro pro kWp
Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWp): max. 120 Euro pro kWp
Die Fördercalls 2026
Die Beantragung des Investitionszuschusses ist nicht durchgehend möglich, sondern an fixe Zeitfenster, sogenannte "Fördercalls", gebunden. Im Jahr 2026 gibt es drei solcher Termine:
Fördercall: 23. April bis 11. Mai 2026
Fördercall: 16. Juni bis 30. Juni 2026
Fördercall: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026
Finanzierung über Banken und Bausparkassen
Um die Restkosten auf der Faktura zu decken, bieten heimische Banken wie z. B. Erste Bank und Raiffeisen sowie Bausparkassen spezielle Sanierungsdarlehen und Umweltfinanzierungen an. Diese lassen sich optimal mit den EAG-Zuschüssen kombinieren. Welcher Zinssatz Ihnen angeboten wird, berechnet das Institut anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten.
Zuschüsse für Batteriespeicher
Neben der PV-Anlage wird 2026 auch die Errichtung von Batteriespeichern attraktiv gefördert.
Förderdetails:
Förderhöhe: 150 Euro pro kWh (max. 50 kWh Nettokapazität)
Voraussetzung: Antrag nur in Kombination mit PV-Anlage (Neuanlage oder Erweiterung) möglich, reine Speichererweiterungen werden nicht gefördert
Mindestgröße: 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung
Zu- und Abschläge auf die EAG-Förderung
Das Fördersystem nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) belohnt europäische Wertschöpfung und innovative Konzepte. Gleichzeitig werden die Förderungen für gewöhnliche PV-Anlagen auf Grünflächen reduziert.
Zuschläge (Boni)
Made-in-Europe-Bonus: +10 Prozent pro europäischer Komponente
+10 Prozent für PV-Module aus europäischer Produktion
+10 Prozent für europäische Wechselrichter
+10 Prozent für europäische Batteriespeicher
Innovations-Bonus: +30 Prozent für spezielle Anbringungsarten wie
Gebäudeintegrierte PV (BIPV)
Parkplatz-Überdachung (ab 10 Stellplätzen)
Lärmschutzwände
Agri-PV-Anlagen* auf landwirtschaftlichen Flächen
*Eine Agri-PV-Anlage ist eine landwirtschaftliche Fläche mit Doppelnutzung, bei der hoch aufgeständerte PV-Module Sonnenstrom erzeugen, während auf dem Feld weiterhin Traktoren fahren, Pflanzen wachsen oder Tiere weiden können.
Abschläge und Ausnahmen
Grünflächen-Abschlag: -25 Prozent für klassische PV-Anlagen, die landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Grünflächen blockieren.
Ausnahmen vom Abschlag: Versiegelte Flächen, Deponien sowie Agri-PV-Anlagen. Da bei Agri-PV die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt, greift hier der Abschlag nicht, sondern der Innovations-Bonus.
Übersicht der EAG-Förderprogramme und Energie-Förderaktionen für Solaranlagen 2025/2026
PV-Anlagen Investitionszuschuss 2026
* Stand Februar 2026
Weitere Förderungen
* Stand Februar 2026
Die Umsatzsteuerbefreiung (0 Prozent USt) endete mit 31. März 2025. Übergangsregelung bis 31.12.2025 nur für Verträge vor 07.03.2025.
Marktprämie und Einspeisetarife
Wenn Sie den produzierten Sonnenstrom nicht vollständig selbst verbrauchen (Direktverbrauch), können Sie den Überschuss ins Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung.
Marktprämie nach dem EAG
Alternativ zum Investitionszuschuss können Sie die Marktprämie wählen. Dies ist besonders relevant für Anlagen über 10 kWp.
Funktionsweise: Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktstrompreis aus
Voraussetzung: Neuanlagen oder Erweiterungen über 10 kWp
Vergabe: Höhe und Empfänger werden per Ausschreibung ermittelt
Wichtig: Sie müssen sich zwischen Investitionszuschuss oder Marktprämie entscheiden
Einspeisetarife der Energieversorger
Zusätzlich (oder alternativ zur Marktprämie) bieten viele lokale Energieversorger eigene Einspeisetarife für überschüssigen Solarstrom an. Die Konditionen variieren je nach Anbieter.
Regionale Förderungen für Solaranlagen
Neben den bundesweiten EAG-Förderungen bieten auch die österreichischen Bundesländer eigene Umwelt- und Energieförderungen an. Diese regionalen Unterstützungen lassen sich oftmals mit den Bundesförderungen kombinieren und variieren je nach Bundesland erheblich.
Beispiele regionaler Förderungen:
Tirol: Einmalzuschuss von 50 Prozent der Kosten (maximal 125 Euro pro kWp) oder alternativ ein Annuitätenzuschuss für Privatpersonen bei Erstinstallation oder Erweiterung bis 20 kWp
Burgenland: Förderung für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten (bis maximal 20 kWh Speicherkapazität)
Wien: Bis zu 250 Euro pro kWp für PV-Anlagen (bis 100 kWp), mit zusätzlichen Zuschlägen von bis zu 250 Euro pro kWp für Mehrgeschoß-Wohnbauten, auch für Privatpersonen verfügbar.
Für genaue Bestimmungen, offene Budgets und Kombinationsmöglichkeiten ist die jeweilige Landesförderungsstelle zuständig. Auch unabhängige Energieberater der Länder helfen hier bei der Planung und beim Einholen der Angebote.
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Häufig gestellte Fragen
Wird eine PV-Anlage 2026 gefördert?
Ja, 2026 stehen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) attraktive Investitionszuschüsse zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt in drei Fördercalls (April, Juni, Oktober 2026). Die Umsatzsteuerbefreiung (0 Prozent USt) ist mit 31. März 2025 grundsätzlich ausgelaufen.
Welche Förderung gibt es für Sonnenstromanlagen und Batteriespeicher?
Der Bund fördert PV-Anlagen mit bis zu 150 Euro pro kWp (Kategorie A, bis 10 kWp) und Batteriespeicher mit 150 Euro pro kWh (max. 50 kWh, nur zusammen mit PV-Antrag). Zusätzlich gibt es den Made-in-Europe-Bonus (+10 Prozent pro Komponente) und den Innovations-Bonus (+30 Prozent). Viele Bundesländer (z. B. Wien, Tirol, Burgenland) bieten kombinierbare Förderungen an.
Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Förderantrag stellen?
Ja. Wenn das Vorhaben die gesamte Liegenschaft bzw. das Gebäude betrifft, kann die Hausverwaltung einen Förderantrag für die Gemeinschaft stellen (z. B. für eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage).
Können Sie den Investitionszuschuss und die Marktprämie gleichzeitig erhalten?
Nein. Sie müssen sich zwischen dem einmaligen Investitionszuschuss oder der laufenden Marktprämie entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich.
Was passiert, wenn Sie den Fördercall verpassen?
Außerhalb der drei Fördercall-Zeitfenster (April, Juni, Oktober 2026) ist keine Antragstellung möglich. Sie müssen bis zum nächsten Call warten. Planen Sie daher rechtzeitig.
Wie lange haben Sie nach Förderzusage Zeit für die Inbetriebnahme?
Bis 100 kWp: 6 Monate
Über 100 kWp: 12 Monate