Treppenlift: Zuschüsse und Förderungen senken die Kosten
In Österreich gibt es verschiedene Förderungen für Treppenlifte. Je nach individuellem Fall kann das Bundesland, die Gemeinde, der Sozialministeriumservice, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder auch eine Stiftung als Fördergeber infrage kommen. Erfahren Sie, welche österreichischen Treppenlift-Förderungen es gibt und wie hoch die mögliche Kostenübernahme ist.
Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für Treppenlifte?
In Österreich können Sie von verschiedenen Stellen Förderungen für einen Treppenlift erhalten:
Bundesländer, Gemeinden und Städte bieten Förderungen für altersgerechtes Wohnen
Sozialministeriumservice unterstützt Menschen mit Behinderungen
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für berufliche Wiedereingliederung
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
Stiftungen bei speziellen Krankheiten, Behinderungen oder Notlagen
Förderkredite (auch für ältere Menschen)
Steuerliche Förderung der Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten österreichischen Treppenlift-Förderungen im Überblick:
Welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Jeder Träger prüft separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt. In welcher Höhe die Treppenlift-Förderung ausfällt, bestimmen die einzelnen Träger.
Treppenlift-Förderung der Bundesländer: altersgerechte Wohnraumanpassung
Alle österreichischen Bundesländer bieten Förderungen für Treppenlifte im Rahmen einer altersgerechten und barrierefreien Wohnraumanpassung.
Typische Fördersummen:
2.500 Euro bis 6.250 Euro Zuschuss für einen Treppenlift (je nach Bundesland)
In Einzelfällen höhere Beträge bis zu 78.000 Euro bei umfangreichen Umbauten
Typische Voraussetzungen:
Pflegestufe, Behindertenpass oder ärztliches Attest
Einhaltung der Einkommensgrenzen
Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland
Antragstellung vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts
Übersicht der Treppenlift-Förderungen der einzelnen Bundesländer in Österreich:
Stand: März 2026
Lokale Zusatzförderungen für Treppenlifte über die Gemeinde
Viele österreichische Gemeinden bieten kleinere Fördersummen für Treppenlifte an. Die Förderungen können Sie häufig mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Beispiel Herzogenburg (Niederösterreich): bis zu 600 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen
Beispiel Kufstein (Tirol): bis zu 800 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen
Alle Infos zu relevanten Treppenlift-Förderungen in Ihrem Wohnort erhalten Sie beim Bürgerservice oder auf der Website Ihrer Gemeinde. Auch regionale Fachfirmen für Treppenlifte kennen sich mit Förderungen aus und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Welchen Treppenlift-Zuschuss zahlt das Sozialministeriumservice?
Über seinen Unterstützungsfonds gewährt das Sozialministeriumservice (SMS) Menschen mit Behinderungen mit einen Treppenlift-Zuschuss von bis zu 6.000 Euro.
Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss über das SMS:
Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent (Nachweis z. B. Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder Pflegegeld, AUVA).
Die Einkommensgrenzen werden eingehalten (Einkommensnachweis).
Die Maßnahme ist behinderungsbedingt notwendig.
Die Antragstellung muss vor der Rechnungsausstellung für den Treppenlift erfolgen.
Wann fördert die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Treppenlifte?
Die Pensionsversicherungsanstalt hat ebenfalls einen Unterstützungsfonds, um Menschen in Notlage bei der sozialen Rehabilitation zu helfen.
Voraussetzungen für eine Treppenlift-Förderung über die PVA:
Sie müssen pensionsversichert sein oder bereits eine Pension von der PVA beziehen.
Der Treppenlift ist durch eine unverschuldete Notlage medizinisch notwendig geworden, um am gesellschaftlichen oder sozialen Leben teilzuhaben und selbstständig zu bleiben.
Die Finanzierung ist aus eigenen Reserven oder durch andere Stellen nicht möglich.
Der Antrag muss vor dem Kauf und der Installation gestellt werden.
Treppenlift-Förderung von der Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Ist die Mobilitätseinschränkung die direkte Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, fördert in Österreich die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Treppenlift als Maßnahme der sozialen Rehabilitation. Die AUVA übernimmt in solchen Fällen oft einen hohen Anteil bis zu 100 Prozent der der Kosten für den Treppenlift.
Treppenlift-Förderung über Stiftungen und Vereine
Wenn eine öffentliche Förderung für Sie nicht infrage kommt, nicht ausreicht oder Ihr Antrag abgelehnt wird, können Stiftungen und Vereine eine wichtige Anlaufstelle sein. Solche Zuschüsse sind meist an Einkommensgrenzen oder finanzielle Notlagen geknüpft. Zudem richten sich viele Stiftungen gezielt an Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen.
Überblick möglicher Stiftungen, die Treppenlifte fördern:
Licht ins Dunkel
Stiftung Kindertraum
Verein „Dank Dir!“
Volkshilfe
Caritas
Förderkredite für Treppenlifte
Wenn ein einmaliger Zuschuss für Ihren Treppenlift nicht ausreicht, können Sie in Österreich auf auch im hohen Alter Kredite erhalten. Seit einer Gesetzesnovelle im Mai 2023 wurde die Kreditvergabe für Seniorinnen und Senioren deutlich erleichtert. Das fortgeschrittene Alter stellt keinen pauschalen Ablehnungsgrund mehr dar, sofern Sie eine ausreichende Bonität (z. B. durch die laufende Pension) nachweisen können.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesstelle, ob es im Rahmen der Wohnbauförderung zinsgünstige Darlehen gibt. Oft lassen sich diese mit den Treppenlift-Zuschüssen kombinieren.
Welche Voraussetzungen gibt es für Treppenlift-Förderungen in Österreich?
Damit die Förderung für Ihren Treppenlift gewährt wird, müssen Sie häufig folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Kaufvertrag darf erst nach Förderbewilligung unterzeichnet werden.
Sie benötigen einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma.
Mit einem Nachweis können Sie die medizinische Notwendigkeit belegen (z. B. Behinderungspass, ärztliches Attest, Pflegestufe)
In der Regel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
So beantragen Sie die Förderung für einen Treppenlift
Beratung durch eine Fachfirma einholen
Kostenvoranschlag erstellen lassen
Medizinische Unterlagen (z. B. Attest oder Pflegestufe) organisieren
Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
Bewilligung abwarten
Erst danach Auftrag erteilen
Rückwirkende Förderungen sind in Österreich in der Regel ausgeschlossen.
Steuerliche Förderung für Treppenlifte in Österreich
In Österreich haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Ihren Treppenlift steuerlich abzusetzen. Die Treppenliftkosten (abzüglich der Förderungen und Zuschüsse) können so das zu versteuernde Einkommen verringern.
Die Voraussetzungen, um die steuerliche Förderung zu nutzen:
Der Treppenlift gilt als außergewöhnliche Belastung (nach § 34 EStG).
Ein ärztliches Attest weist die medizinische Notwendigkeit nach.
Die Treppenliftkosten übersteigen den zumutbaren Eigenanteil (zwischen 1 und 7 Prozent des Jahreseinkommens).
Treppenlift-Zuschuss beantragen: Tipps für die Anträge
Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig, da Fördermittel oft begrenzt sind.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Begründung, um ggfs. Widerspruch einzulegen. Als Alternative zu Zuschüssen können zinsgünstige Darlehen infrage kommen oder Sie nutzen die Steuervorteile.
Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachfirma beraten und holen Sie sich mehrere Angebote für verschiedene Treppenliftmodelle ein. Manche Förderstellen verlangen das günstigste Angebot.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
Jetzt Anbieter finden- > 500.000
erfolgreich an Fachfirmen vermittelte Aufträge pro Jahr
- 15
Jahre Markterfahrung in verschiedensten Branchen
- > 40
Produkte und Dienstleistungen rund ums Eigenheim