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Treppenlift: Zuschüsse und Förderungen senken die Kosten

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In Österreich gibt es verschiedene Förderungen für Treppenlifte. Je nach individuellem Fall kann das Bundesland, die Gemeinde, der Sozialministeriumservice, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder auch eine Stiftung als Fördergeber infrage kommen. Erfahren Sie, welche österreichischen Treppenlift-Förderungen es gibt und wie hoch die mögliche Kostenübernahme ist.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Teaser Treppenlift Förderung
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Was für einen Lift suchen Sie?

Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es für Treppenlifte?

In Österreich können Sie von verschiedenen Stellen Förderungen für einen Treppenlift erhalten:

  • Bundesländer, Gemeinden und Städte bieten Förderungen für altersgerechtes Wohnen

  • Sozialministeriumservice unterstützt Menschen mit Behinderungen

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für berufliche Wiedereingliederung

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

  • Stiftungen bei speziellen Krankheiten, Behinderungen oder Notlagen

  • Förderkredite (auch für ältere Menschen)

  • Steuerliche Förderung der Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten österreichischen Treppenlift-Förderungen im Überblick:

Treppenlift-Förderung

Voraussetzungen

Höhe der Förderung

Wohnraumförderung der Bundesländer

Medizinische Notwendigkeit

je nach Land 25 bis 100 % der förderfähigen Kosten

Sozialministeriumservice

Grad der Behinderung ≥ 50 % oder dauerhafte Beeinträchtigung

Bis zu 6.000 €

AUVA Zuschüsse für soziale Rehabilitation

Unfall oder Erkrankung im Arbeitskontext

Bis zu 100 % der notwendigen Kosten

PVA Wiedereingliederung/Teilhabe

Treppenlift zur Erhaltung der Selbstständigkeit

Bis zu 100 % der notwendigen Kosten

Stiftungen (z. B. Licht ins Dunkel, Caritas‑Hilfsfonds)

Soziale Bedürftigkeit / Behinderung / Krankheit

Individuell bis zu 100 %

Steuerliche Absetzbarkeit (§ 34 EStG)

Außergewöhnliche Belastung; medizinische Notwendigkeit

Anteilige Entlastung abhängig vom Einkommen

Welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Jeder Träger prüft separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt. In welcher Höhe die Treppenlift-Förderung ausfällt, bestimmen die einzelnen Träger.

Blick eine Treppe hinauf auf eine Person in einem Treppenlift
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Treppenlift-Förderung der Bundesländer: altersgerechte Wohnraumanpassung

Alle österreichischen Bundesländer bieten Förderungen für Treppenlifte im Rahmen einer altersgerechten und barrierefreien Wohnraumanpassung.

Typische Fördersummen:

  • 2.500 Euro bis 6.250 Euro Zuschuss für einen Treppenlift (je nach Bundesland)

  • In Einzelfällen höhere Beträge bis zu 78.000 Euro bei umfangreichen Umbauten

Typische Voraussetzungen:

  • Pflegestufe, Behindertenpass oder ärztliches Attest

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

  • Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland

  • Antragstellung vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts

Übersicht der Treppenlift-Förderungen der einzelnen Bundesländer in Österreich:

Bundesland

Voraussetzung für die Förderung

Höhe der Förderung

Burgenland - Treppenliftförderung

Anpassung für Menschen mit Behinderung oder gebrechliche Menschen

100 % der förderbaren Kosten, bis zu 30.000 €

Kärnten - Treppenliftförderung

Pflegestufe 3 oder höher oder Facharztgutachten

50 % der förderbaren Kosten, bis zu 12.000 €

Niederösterreich - Treppenliftförderung

Minderung der Erwerbsfähigkeit um 55 % oder mehr, oder Pflegestufe II oder höher

100 % der förderbaren Kosten, bis zu 78.000 €

Oberösterreich - Treppenliftförderung

Pflegestufe 1 oder höher

25 % der förderbaren Kosten, bis zu 15.000 €

Salzburg - Treppenliftförderung

Pflegestufe 3 oder höher oder Behindertenpass oder Pension

25 % der förderbaren Kosten, bis zu 10.000 €

Steiermark - Treppenliftförderung

höhere Fördergrenze ab Pflegestufe 4 oder bei einer nachgewiesenen Erwerbsminderung von mindestens 80 %

30 % der förderbaren Kosten, bis 30.000 € (bzw. bis 50.000 €)

Tirol - Treppenliftförderung

dringender Bedarf (z.B. Attest, Behindertenausweis, Pflegestufe 4 o.ä.

25 % der förderbaren Kosten, pro Halt in einem geförderten Stockwerk 25.000 €

Vorarlberg - Treppenliftförderung

Pflegegeldstufe 3 oder höher oder Einstufung des Sozialministeriums als begünstigt behinderte Person oder ärztliches Attest

80 % der förderbaren Kosten, bis zu 30.000 €

Wien - Treppenliftförderung

Pflegegeldstufe 3 oder Behindertenpass

75 % der förderbaren Kosten, bis zu 15.000 €

Stand: März 2026

Lokale Zusatzförderungen für Treppenlifte über die Gemeinde

Viele österreichische Gemeinden bieten kleinere Fördersummen für Treppenlifte an. Die Förderungen können Sie häufig mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

  • Beispiel Herzogenburg (Niederösterreich): bis zu 600 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen

  • Beispiel Kufstein (Tirol): bis zu 800 Euro Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen

Alle Infos zu relevanten Treppenlift-Förderungen in Ihrem Wohnort erhalten Sie beim Bürgerservice oder auf der Website Ihrer Gemeinde. Auch regionale Fachfirmen für Treppenlifte kennen sich mit Förderungen aus und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Rollstuhlfahrer vor einem Rollstuhllift vor dem Eingangsbereich eines Gebäudes.
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Welchen Treppenlift-Zuschuss zahlt das Sozialministeriumservice?

Über seinen Unterstützungsfonds gewährt das Sozialministeriumservice (SMS) Menschen mit Behinderungen mit einen Treppenlift-Zuschuss von bis zu 6.000 Euro.

Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss über das SMS:

  • Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 50 Prozent (Nachweis z. B. Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder Pflegegeld, AUVA).

  • Die Einkommensgrenzen werden eingehalten (Einkommensnachweis).

  • Die Maßnahme ist behinderungsbedingt notwendig.

  • Die Antragstellung muss vor der Rechnungsausstellung für den Treppenlift erfolgen.

Wann fördert die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Treppenlifte?

Die Pensionsversicherungsanstalt hat ebenfalls einen Unterstützungsfonds, um Menschen in Notlage bei der sozialen Rehabilitation zu helfen.

Voraussetzungen für eine Treppenlift-Förderung über die PVA:

  • Sie müssen pensionsversichert sein oder bereits eine Pension von der PVA beziehen.

  • Der Treppenlift ist durch eine unverschuldete Notlage medizinisch notwendig geworden, um am gesellschaftlichen oder sozialen Leben teilzuhaben und selbstständig zu bleiben.

  • Die Finanzierung ist aus eigenen Reserven oder durch andere Stellen nicht möglich.

  • Der Antrag muss vor dem Kauf und der Installation gestellt werden.

Treppenlift-Förderung von der Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Ist die Mobilitätseinschränkung die direkte Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, fördert in Österreich die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Treppenlift als Maßnahme der sozialen Rehabilitation. Die AUVA übernimmt in solchen Fällen oft einen hohen Anteil bis zu 100 Prozent der der Kosten für den Treppenlift.

Treppenlift im Treppenhaus
Treppen- und Rollstuhllifte werden in manchen Fällen gefördert, wenn sie eine Teilhabe am sozialen oder beruflichen Leben ermöglichen.

Treppenlift-Förderung über Stiftungen und Vereine

Wenn eine öffentliche Förderung für Sie nicht infrage kommt, nicht ausreicht oder Ihr Antrag abgelehnt wird, können Stiftungen und Vereine eine wichtige Anlaufstelle sein. Solche Zuschüsse sind meist an Einkommensgrenzen oder finanzielle Notlagen geknüpft. Zudem richten sich viele Stiftungen gezielt an Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen.

Überblick möglicher Stiftungen, die Treppenlifte fördern:

  • Licht ins Dunkel

  • Stiftung Kindertraum

  • Verein „Dank Dir!“

  • Volkshilfe

  • Caritas

Förderkredite für Treppenlifte

Wenn ein einmaliger Zuschuss für Ihren Treppenlift nicht ausreicht, können Sie in Österreich auf auch im hohen Alter Kredite erhalten. Seit einer Gesetzesnovelle im Mai 2023 wurde die Kreditvergabe für Seniorinnen und Senioren deutlich erleichtert. Das fortgeschrittene Alter stellt keinen pauschalen Ablehnungsgrund mehr dar, sofern Sie eine ausreichende Bonität (z. B. durch die laufende Pension) nachweisen können.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesstelle, ob es im Rahmen der Wohnbauförderung zinsgünstige Darlehen gibt. Oft lassen sich diese mit den Treppenlift-Zuschüssen kombinieren.

Frau fährt auf einem Außenlift die Treppe hoch.
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Welche Voraussetzungen gibt es für Treppenlift-Förderungen in Österreich?

Damit die Förderung für Ihren Treppenlift gewährt wird, müssen Sie häufig folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Kaufvertrag darf erst nach Förderbewilligung unterzeichnet werden.

  • Sie benötigen einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma.

  • Mit einem Nachweis können Sie die medizinische Notwendigkeit belegen (z. B. Behinderungspass, ärztliches Attest, Pflegestufe)

  • In der Regel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

So beantragen Sie die Förderung für einen Treppenlift

  1. Beratung durch eine Fachfirma einholen

  2. Kostenvoranschlag erstellen lassen

  3. Medizinische Unterlagen (z. B. Attest oder Pflegestufe) organisieren

  4. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen

  5. Bewilligung abwarten

  6. Erst danach Auftrag erteilen

Rückwirkende Förderungen sind in Österreich in der Regel ausgeschlossen.

Steuerliche Förderung für Treppenlifte in Österreich

In Österreich haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Ihren Treppenlift steuerlich abzusetzen. Die Treppenliftkosten (abzüglich der Förderungen und Zuschüsse) können so das zu versteuernde Einkommen verringern.

Die Voraussetzungen, um die steuerliche Förderung zu nutzen:

  • Der Treppenlift gilt als außergewöhnliche Belastung (nach § 34 EStG).

  • Ein ärztliches Attest weist die medizinische Notwendigkeit nach.

  • Die Treppenliftkosten übersteigen den zumutbaren Eigenanteil (zwischen 1 und 7 Prozent des Jahreseinkommens).

Treppenlift-Zuschuss beantragen: Tipps für die Anträge

  • Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig, da Fördermittel oft begrenzt sind.

  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüfen Sie die Begründung, um ggfs. Widerspruch einzulegen. Als Alternative zu Zuschüssen können zinsgünstige Darlehen infrage kommen oder Sie nutzen die Steuervorteile.

  • Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachfirma beraten und holen Sie sich mehrere Angebote für verschiedene Treppenliftmodelle ein. Manche Förderstellen verlangen das günstigste Angebot.

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