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Welche Förderungen gibt es für ein barrierefreies oder altersgerechtes Bad?

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Wer möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen will, kann von einem seniorengerechten Umbau des Badezimmers sehr profitieren. Doch welche Zuschüsse sind möglich und wie beantragt man sie?

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Zuschüsse und Förderungen zum barrierefreien Bad im Überblick

Je nach Ausgangssituation kommen für den Umbau eines Badezimmers unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage. Dabei ist es wichtig, zwischen einem barrierefreien und einem altersgerechten Umbau zu unterscheiden, da sich Förderprogramme häufig nicht ausschließlich an ältere Menschen richten. Entscheidend ist, ob Barrieren reduziert und die selbstständige Nutzung des Badezimmers verbessert werden soll.

Förderung

Anwendungsbereich

Höhe

Voraussetzungen

Pflegekasse

barrierefrei

bis zu 4.180 Euro

- Zuschuss für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5

- soll den Umbau von Wohnräumen ermöglichen, die häusliche Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern

KfW-Kredit 159

barrierefrei und altersgerecht

bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

- Förderung ist unabhängig vom Alter möglich

- Kredit kann unter anderem für barrierereduzierten Badumbau eingesetzt werden

regionale Förderungen

je nach Programm barrierefrei oder altersgerecht

unterschiedlich

- Voraussetzungen und Förderhöhe hängen vom Bundesland, der Kommune oder dem jeweiligen Fördergeber ab

aktuell pausiert: KfW-Zuschuss 455-B

barrierefrei und altersgerecht

10 % bei Einzelmaßnahmen, bis zu 12,5 % beim Standard „Altersgerechtes Haus“

- Fördermittel für 2026 ausgeschöpft

- aktuell keine Antragsstellung möglich

Wird eine barrierefreie Badsanierung gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Umbau zum altersgerechten Bad mit verschiedenen Programmen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor, mit denen Sie Ihre Kosten für ein barrierefreies Bad senken können:

Welche Anforderungen gelten beim altersgerechten Badumbau?

Um eine Förderung über die KfW zu erhalten, müssen die jeweiligen technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms eingehalten werden. Im Förderbereich „Badezimmer” können beispielsweise die Änderung der Raumaufteilung, der Einbau einer bodengleichen Dusche mit Duschsitz, die Modernisierung von Sanitärobjekten sowie der Einbau von Stütz- und Haltesystemen gefördert werden.

Die genauen technischen Anforderungen sind im jeweiligen KfW-Merkblatt festgelegt. Sie sollten jedoch nicht mit den Anforderungen der DIN 18040-2 gleichgesetzt werden. Die DIN-Norm beschreibt Anforderungen an barrierefreies Bauen, während die KfW für ihre Förderprogramme eigene technische Mindestanforderungen festlegt.

Wichtig: Für eine KfW-Förderung müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

KfW-Kredit 159 – „Altersgerecht Umbauen“:

Das Wichtigste zum KfW-Kredit 159 im Überblick:

  • bis zu 50.000 Euro

  • wird unabhängig von Ihrem Alter vergeben

  • fördert die Reduzierung von Barrieren im Bad in ihrer Wohnung und Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen

  • kann ebenfalls für den Kauf von umgebautem Wohnraum genutzt werden

Geförderte Maßnahmen
  • Veränderung der Raum­aufteilung

  • Einbau einer boden­gleichen Dusche und eines Dusch(-klapp)sitzes

  • Modernisierung der Sanitär­objekte (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich Badewannenlift)

  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen

Aktuell keine Antragstellung möglich: KfW-Investitionszuschuss 455-B

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Beantragung des Zuschusses 455-B der KfW nicht mehr möglich. Die finanziellen Mittel sind ausgeschöpft.

Die Förderung für den KfW-Investitionszuschuss 455-B betrug 6.250 Euro je Wohneinheit, sofern der Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt wurde. Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung wurden maximal 2.500 Euro dazugegeben.

Welche weiteren Zuschüsse gibt es für ein barrierefreies Bad?

Neben staatlichen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten für ein altersgerechtes oder barrierefreies Bad zu reduzieren. Welche Förderung infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob eine Pflegebedürftigkeit, eine Behinderung oder lediglich der Wunsch nach einem altersgerechten Badumbau vorliegt.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Badumbau?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten für einen kompletten behindertengerechten Badumbau. Sie kann jedoch medizinisch notwendige Hilfsmittel finanzieren, wenn diese aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung erforderlich sind.

Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Das Hilfsmittel muss dazu dienen, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Außerdem muss es sich um ein bewegliches Hilfsmittel handeln, das im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet ist.

Für das Badezimmer kommen beispielsweise Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifter, Duschhocker oder bestimmte Halte- und Stützgriffe infrage. Fest eingebaute Elemente wie eine bodengleiche Dusche, ein neues Waschbecken oder eine komplette Badsanierung werden von der Krankenkasse dagegen grundsätzlich nicht als Hilfsmittel übernommen.

Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Krankenkasse?

  1. Zuerst muss der Arzt bzw. die Ärztin ein Rezept für das Hilfsmittel ausstellen, auf dem die passende Hilfsmittelnummer vermerkt sein muss.

  2. Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Diese stellt Ihnen daraufhin das Hilfsmittelverzeichnis ihrer vertraglichen Leistungspartner, in der Regel Sanitätshäuser, zur Verfügung.

  3. Jetzt können Sie einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel bei einem der Leistungspartner einholen.

  4. Anschließend reichen Sie den Kostenvoranschlag, das Rezept, ein Anschreiben und eine Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein.

  5. Die Krankenkasse entscheidet innerhalb von drei bis fünf Wochen über den Antrag.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse beim Badumbau?

Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für eine sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme beantragen. Voraussetzung ist, dass der Badumbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person verbessert.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen gewährt werden. Damit sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich.

Gefördert werden können beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Anpassung von Sanitärobjekten oder Maßnahmen, die die Nutzung des Badezimmers für die pflegebedürftige Person erleichtern.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt werden. Mit dem Badumbau sollte daher erst begonnen werden, wenn die Entscheidung über den Zuschuss vorliegt.

Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Pflegekasse?

  1. Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Badumbaus bei der Pflegekasse. Antragsformulare erhalten Sie online oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Folgende Unterlagen sollten beigelegt werden: Kostenvoranschläge, eine ärztliche Verordnung, welche die Erforderlichkeit der Umbaumaßnahmen bestätigt, sowie Entwürfe zum jetzigen und zukünftigen Stand.

  2. Der Medizinische Dienst (MD) überprüft die Notwendigkeit der Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung bei einem Termin vor Ort. Anschließend empfiehlt er entsprechende Maßnahmen oder Hilfsmittel.

  3. Die Einschätzung des MD dient der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage über die Bewilligung.

Welche Zuschüsse gibt es für den Badumbau ohne Pflegegrad?

Auch ohne Pflegegrad können verschiedene Fördermöglichkeiten infrage kommen. Eine Pflegebedürftigkeit ist beispielsweise keine Voraussetzung für eine KfW-Förderung zur Barrierereduzierung. Je nach aktueller Förderlage können auch Förderprogramme von Bundesländern, Kommunen oder regionalen Förderstellen einen barrierearmen oder altersgerechten Badumbau unterstützen.

Darüber hinaus lohnt sich die Anfrage bei Stiftungen und sozialen Organisationen. Einige Stiftungen unterstützen Menschen mit Behinderung, geringem Einkommen oder besonderen sozialen Härten bei notwendigen Anpassungen der Wohnung. Die Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich allerdings deutlich.

Kann ich eine altersgerechte oder barrierefreie Badsanierung steuerlich absetzen?

Ja, eine altersgerechte oder barrierefreie Badsanierung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Am häufigsten kommt der Handwerkerbonus nach § 35a EStG infrage. Dabei können 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro pro Haushalt und Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Materialkosten wie Fliesen, Waschbecken oder Armaturen sind nicht begünstigt. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine unbare Zahlung, etwa per Überweisung.

Ist der Badumbau aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung medizinisch notwendig, können bestimmte behinderungsbedingte Mehrkosten unter Umständen auch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden. Hierfür können entsprechende Nachweise, etwa eine ärztliche Bescheinigung, erforderlich sein.

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Können Förderung und Zuschüsse zum Badumbau kombiniert werden?

Ja, verschiedene Förderungen können grundsätzlich kombiniert werden. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden, und die Gesamtförderung darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

Besonders beliebt ist die Kombination aus dem Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Förderung. Dabei können beispielsweise pflegebedingte Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe über die Pflegekasse finanziert werden, während weitere barrierereduzierende Maßnahmen über ein KfW-Programm abgedeckt werden. Entscheidend ist, dass die einzelnen Kostenpositionen eindeutig zugeordnet und nicht bei beiden Förderstellen geltend gemacht werden.

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann für bereits öffentlich geförderte Maßnahmen grundsätzlich nicht zusätzlich genutzt werden.

Schritt-für-Schritt: Förderung für das barrierefreie Bad beantragen

Wer sein Bad barrierefrei oder altersgerecht umbauen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Für eine erfolgreiche Beantragung gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:

  1. Fördermöglichkeiten prüfen: Informieren Sie sich, welche Förderung für Sie infrage kommt. Prüfen Sie die aktuellen Förderbedingungen immer vor der Beauftragung eines Fachbetriebs. Förderprogramme können sich ändern und sind an Voraussetzungen, Fristen oder Höchstbeträge gebunden.

  2. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein detailliertes Angebot für die geplanten Arbeiten erstellen. Dazu können beispielsweise eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch oder die Verbreiterung von Türen gehören.

  3. Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen: Wichtig ist, dass Sie die Förderzusage abwarten, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Ein vorzeitiger Baubeginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr bewilligt wird.

  4. Unterlagen einreichen: Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und dem Kostenvoranschlag bei der zuständigen Förderstelle ein. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

  5. Bewilligung abwarten und Umbau durchführen: Erst nach der Zusage zur Förderung sollten Sie den Auftrag verbindlich vergeben und mit den Arbeiten beginnen. Nach Abschluss des Umbaus können je nach Förderprogramm Rechnungen und weitere Nachweise erforderlich sein.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es Förderung fürs barrierefreie Bad ohne Pflegegrad?

Grundsätzlich gibt es auch ohne Pflegegrad Förderung für ein barrierefreies Bad. Beispielsweise kann der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Betrag von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Welche Förderungen gibt es bei einer Badsanierung?

Bei einer Badsanierung kommen je nach Maßnahme vor allem Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Barrierefreiheit sowie regionale Förderprogramme infrage. Zusätzlich können die Handwerkerkosten steuerlich abgesetzt werden. Welche Förderung konkret gewährt wird, hängt von Umfang und Ziel der Sanierung ab.

Wie viel Zuschuss gibt es für ein behindertengerechtes Bad?

Für ein behindertengerechtes bzw. barrierearmes Bad sind in Deutschland Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro über die Pflegekasse möglich, wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) anerkannt wurde. Zusätzlich kommen je nach Bundesland und Maßnahme weitere Förderprogramme infrage.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Badsanierung?

Über das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ können Sie für einen barrierearmen oder altersgerechten Badumbau einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Die Beantragung erfolgt unabhängig von Alter oder Pflegegrad über Ihre Hausbank beziehungsweise einen Finanzierungspartner.

Wann wird eine Badsanierung gefördert?

Eine Badsanierung wird gefördert, wenn sie der Barrierereduzierung und der Altersvorsorge dient, beispielsweise durch bodengleiche Duschen oder Türverbreiterungen. Zwingende Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung sind, dass Sie den Förderantrag vor Baubeginn stellen und die Arbeiten von einem professionellen Fachbetrieb ausführen lassen. Bei Förderungen durch die Pflegekasse ist zusätzlich ein Pflegegrad von 1 bis 5 erforderlich.

Wird eine altersgerechte Badsanierung gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Umbau zum altersgerechten Bad mit verschiedenen Programmen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor, mit denen Sie Ihre Kosten für ein barrierefreies Bad senken können:

KfW-Kredit 159 - „Altersgerecht Umbauen“:

Das Wichtigste zum KfW-Kredit 159 im Überblick:

  • bis zu 50.000 Euro

  • wird unabhängig von Ihrem Alter vergeben

  • fördert die Reduzierung von Barrieren im Bad in ihrer Wohnung und Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen

  • kann ebenfalls für den Kauf von umgebautem Wohnraum genutzt werden

Geförderte Maßnahmen
  • Veränderung der Raum­aufteilung

  • Einbau einer boden­gleichen Dusche und eines Dusch(-klapp)sitzes

  • Modernisierung der Sanitär­objekte (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich Badewannenlift)

  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen

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KfW-Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung:

Die Förderung für den KFW-Investitionszuschuss 455-B bei 6.250 Euro je Wohneinheit, wenn Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen. Für Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung werden maximal 2.500 Euro dazugegeben.

Treppenlift von der Steuer absetzen

Barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte sind in Österreich als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 34 EStG – österreichisches Einkommensteuergesetz).

Welche Anforderungen zum Altersgerechten Umbau müssen nach DIN-18040-2 erfüllt sein?

  • Ausreichend Bewegungsfläche: Sanitärraum muss mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein; vor jedem Sanitärobjekt Fläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe (Bewegungsflächen dürfen sich überlagern); Abstand zwischen Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 25 cm; Innentür schiebbar oder nach außen aufschlagbar

  • Bodengleiche Duschplätze: Schwelle von maximal 2 cm, rutschfester / rutschhemmender Bodenbelag

  • Waschbecken/-tische: mindestens 48 cm tief; in der Höhe an den Bedarf der Nutzer:innen angepasst; Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen

  • WCs: in der Höhe an die Bedürfnisse der Nutzer:innen angepasst oder höhenverstellbar

  • Badewannen: maximal 50 cm hoch; alternativ: Badewanne mit Tür oder Badewannenlift

Wann zahlt die Krankenkasse einen Badumbau?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel, sofern eine Verordnung vom Arzt oder der Ärztin vorliegt. Diese soll bescheinigen, dass das Hilfsmittel einer drohenden Behinderung vorbeugt oder hilft, sie auszugleichen. Hilfsmittel sind dabei beweglich und nicht fest eingebaut. Sie müssen über eine Hilfsmittelnummer verfügen und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, um von der Krankenkasse übernommen zu werden. Beispiele für den barrierefreien Badumbau sind Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifter, Duschhocker, Sitz- und Haltegriffe. Eine Komplettsanierung hingegen wird nicht bezuschusst oder übernommen.

Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Krankenkasse?

  1. Zuerst muss der Arzt bzw. die Ärztin ein Rezept für das Hilfsmittel ausstellen, auf dem die passende Hilfsmittelnummer vermerkt sein muss.

  2. Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Diese stellt Ihnen daraufhin das Hilfsmittelverzeichnis ihrer vertraglichen Leistungspartner, in der Regel Sanitätshäuser, zur Verfügung.

  3. Jetzt können Sie einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel bei einem der Leistungspartner einholen.

  4. Anschließend reichen Sie den Kostenvoranschlag, das Rezept, ein Anschreiben und eine Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein.

  5. Die Krankenkasse entscheidet innerhalb von drei bis fünf Wochen über den Antrag.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse beim Badumbau?

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss bzw. eine Förderung für altersgerechtes Wohnen von bis zu 4.180 Euro pro Person, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umbau die Pflege zu Hause erleichtert bzw. zur Entlastung des Pflegepersonals beiträgt. Der Zuschuss kann für bis zu vier Personen in einem Haushalt vergeben werden, sodass der Höchstbetrag auf 16.720 Euro steigt. Der formlose Antrag auf die Wohnumfeldverbesserung muss dabei vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.

Wie beantragen Sie Hilfsmittel für den Badumbau bei der Pflegekasse?

  1. Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Badumbaus bei der Pflegekasse. Antragsformulare erhalten Sie online oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Folgende Unterlagen sollten beigelegt werden: Kostenvoranschläge, eine ärztliche Verordnung, welche die Erforderlichkeit der Umbaumaßnahmen bestätigt, sowie Entwürfe zum jetzigen und zukünftigen Stand.

  2. Der Medizinische Dienst (MD) überprüft die Notwendigkeit der Maßnahmen und die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung bei einem Termin vor Ort. Anschließend empfiehlt er entsprechende Maßnahmen oder Hilfsmittel.

  3. Die Einschätzung des MD dient der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage über die Bewilligung.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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