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Garantie und Gewährleistung bei Küchen: Fristen, Rechte & Tipps

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Bei einer neu geplanten und gekauften Küche haben Sie grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte. Je nach Hersteller gibt es außerdem eine freiwillige Garantie. Beide sollten klar unterschieden werden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und welche zusätzlichen Garantiezeiten Hersteller anbieten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Küche. Händler haften für Mängel, die bereits bei Lieferung vorhanden waren.

  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann längere Laufzeiten oder zusätzliche Leistungen umfassen. Sie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern erweitert sie.

  • In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Das heißt, es wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Küche vorhanden war.

  • Im Einzelfall kann bei individuell geplanten Einbauküchen auch ein Werkvertrag vorliegen. Dann sind längere Fristen möglich.

Gewährleistung vs. Garantie: Was ist der Unterschied?

Gewährleistung und Garantie werden häufig verwechselt. Dabei gibt es klare Unterschiede.

Gewährleistung:

  • gesetzlich vorgeschrieben

  • Ansprechpartner ist der Händler

  • gilt in der Regel 2 Jahre ab Übergabe

Garantie:

  • freiwillige Leistung des Herstellers

  • ergänzt die gesetzliche Gewährleistung

  • kann deutlich länger laufen

  • Inhalt und Umfang sind frei festgelegt

Was ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 437 BGB und 438 BGB geregelt. Sie gilt für Mängel, die bereits bei der Übergabe oder Abnahme der Küche vorhanden waren, auch wenn sie erst später sichtbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach der Übergabe, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Danach müssen Käufer:innen nachweisen, dass der Mangel bereits ursprünglich bestand.

Tritt ein Mangel auf, muss der Händler zunächst die Möglichkeit erhalten, den Mangel zu beseitigen. Das nennt man Nacherfüllung. Erst wenn diese scheitert, kommen weitere Rechte in Betracht.

Ihre Käuferrechte im Rahmen der Gewährleistung

  • Reparatur oder Ersatzlieferung

  • Minderung des Kaufpreises

  • Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Schadensersatz (unter bestimmten Voraussetzungen)

Was ist eine Herstellergarantie?

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und wird unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewährt. Je nach Hersteller können die Leistungen und Laufzeiten unterschiedlich ausfallen. Häufig liegen sie zwischen 5 und 10 Jahren. Inhalt und Umfang legt der Hersteller selbst fest.

Wichtig:

  • Eine Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern kann diese lediglich ergänzen oder verlängern.

  • Nicht alle Schäden sind automatisch abgedeckt.

  • Ein- und Ausbaukosten, Transport oder Verschleißteile können ausgeschlossen sein.

Gewährleistung oder Garantie – was greift wann?

In den ersten zwei Jahren nach der Übergabe sollten Sie sich bei Mängeln grundsätzlich an den Händler wenden. Die gesetzliche Gewährleistung greift, wenn der Mangel bereits bei der Übergabe der Küche vorhanden war. Das gilt auch, wenn er erst später sichtbar wird.

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder ergänzend dazu kann eine Herstellergarantie greifen. Ansprechpartner ist dann der Hersteller beziehungsweise der jeweilige Garantiegeber. Welche Schäden übernommen werden, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Verliere ich die Gewährleistung beim Kauf von Ausstellungsstücken?

Nein. Auch beim Kauf einer Ausstellungsküche gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Allerdings gilt sie nicht für Mängel, die Ihnen beim Kauf ausdrücklich bekannt waren oder im Kaufvertrag als Gebrauchsspuren oder Beschädigungen dokumentiert wurden. Versteckte Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren, bleiben dagegen weiterhin von der gesetzlichen Gewährleistung erfasst.

Übersicht der wichtigsten Unterschiede

Die gesetzliche Gewährleistung und eine Garantie unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten. Entscheidend sind vor allem der Ansprechpartner, die Laufzeit und der Leistungsumfang.

Kriterium

Gewährleistung

Garantie

Rechtsgrundlage

Gesetz (BGB §§ 437 ff., 438)

Freiwillige Leistung des Herstellers

Ansprechpartner

Händler

Hersteller

Dauer

2 Jahre

Je nach Garantie, häufig 5 bis 10 Jahre

Kosten

Kostenlos

abhängig von Garantiebedingungen

Umfang

gesetzlich festgelegt

individuell festgelegt

Voraussetzung

Mangel bestand bereits bei Übergabe

Bedingungen des Herstellers

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Wie lange gilt die Gewährleistung für eine Küche?

Die Dauer der Gewährleistung hängt entscheidend davon ab, ob es sich rechtlich um einen Kaufvertrag oder einen Werkvertrag handelt. Davon hängt ab, ob 2 oder 5 Jahre Gewährleistung gelten.

2 Jahre Gewährleistung bei Kaufvertrag

Für die meisten Küchen gilt das Kaufrecht. Die Gewährleistungsfrist beträgt dann 2 Jahre ab der Übergabe.

Das betrifft beispielsweise:

  • Standard- oder Serienküchen

  • individuell geplante Küchen, wenn der Schwerpunkt auf der Lieferung der Möbel liegt

  • Küchen, bei denen die Montage lediglich Teil des Kaufvertrags ist

Rechtsgrundlage: §§ 437, 438 BGB, Sachmängelhaftung beim Kaufvertrag

5 Jahre Gewährleistung bei Werkvertrag

In besonderen Fällen kann statt des Kaufrechts das Werkvertragsrecht Anwendung finden. Wenn die geschuldete Leistung die Herstellung eines Werks an einem Bauwerk ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel fünf Jahre.
Ob dies bei einer Einbauküche der Fall ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Anbieter eine individuell geplante, fest in das Gebäude integrierte Küchenanlage als Gesamtwerk schuldet.

Rechtsgrundlage: § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 19.07.2018 – VII ZR 19/18) hat klargestellt, dass für die rechtliche Einordnung immer der Schwerpunkt des Vertrags entscheidend ist. Eine individuell geplante Küche führt daher nicht automatisch zu einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist.

Kaufvertrag oder Werkvertrag – woran erkennt man den Unterschied?

Ob 2 oder 5 Jahre gelten, hängt nicht vom Produktnamen ab, sondern vom tatsächlichen Vertragsinhalt.

Typische Einordnung als Kaufvertrag (2 Jahre):

  • wenn es sich um serienmäßige oder individuell konfigurierte Küchenmöbel handelt

  • wenn die Montage nur als Nebenleistung erfolgt

  • wenn der Schwerpunkt auf der Lieferung der Küche liegt

Typische Einordnung als Werkvertrag (5 Jahre):

  • wenn die Küche individuell geplant und fest ins Gebäude eingebaut wird

  • wenn Montage und Einbau Teil einer kompletten Gesamtleistung sind

  • wenn nicht nur Möbel geliefert, sondern eine fertige Einbauküche geschuldet wird

Beweislastumkehr – was hat sich seit 2022 geändert?

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland die verlängerte Vermutungsregel zur Beweislastumkehr im Kaufrecht, geregelt in § 477 BGB. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Früher galt diese Vermutung für 6 Monate, seit 2022 für 12 Monate. Das bedeutet:

  • Tritt innerhalb von 12 Monaten nach der Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden war.

  • Der Händler muss dann nachweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.

  • Für Käufer:innen bedeutet das: Sie müssen den Mangel nachweisen, nicht dessen Ursache oder Entstehung.

Was passiert nach 12 Monaten?

Nach Ablauf der 12 Monate kehrt sich die Beweislast um: Dann müssen Käufer:innen beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Das ist in der Praxis oft schwierig und meist nur mit Gutachten möglich. Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bleibt trotzdem unverändert bestehen.

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Garantiezeiten der wichtigsten Küchenhersteller

Die Garantiezeiten in der Küchenbranche unterscheiden sich je nach Küchenhersteller, Produktgruppe und teilweise auch je nach Modell oder Aktion deutlich. Während bei günstigen Küchen eher kurze Garantiezeiten üblich sind, bieten Premiumhersteller und einzelne Produktgruppen oft erweiterte Garantien.

Garantie auf Küchenmöbel (Korpus & Fronten)

Bei Küchenmöbeln liegt die Herstellergarantie bei vielen Anbietern meist im Bereich von rund 5 Jahren. Sie kann sich jedoch je nach Hersteller und Produktlinie unterscheiden.

Hersteller

Garantiezeit

Besonderheiten

Nobilia

ca. 5 Jahre

Standard im mittleren Preissegment

Nolte Küchen

ca. 5 Jahre

teils erweiterte Materialgarantien

Häcker Küchen

ca. 5 Jahre

abhängig von Produktlinie

SieMatic

ca. 5 Jahre

Premiumsegment, individuelle Bedingungen

IKEA

5 bis 25 Jahre

stark produktabhängig (z. B. METOD-System)

Schüller Möbelwerk

ca. 5 Jahre

standardisierte Garantiebedingungen

Ballerina Küchen

ca. 5 Jahre

teils erweiterte Oberflächengarantien

Poggenpohl

ca. 5 Jahre

Premiumhersteller, individuelle Konditionen

Garantie auf Elektrogeräte (Herd, Spülmaschine, Kühlschrank)

Hersteller

Garantiezeit

Besonderheiten

Bosch Home

2 Jahre

optionale Verlängerungen möglich

Siemens Hausgeräte

2 Jahre

Service- und Garantieverlängerungen verfügbar

Miele

2 Jahre

hochwertige Geräte, optionale Garantiepakete

AEG

2 Jahre

Standard-Herstellergarantie

Neff

2 Jahre

oft verlängerbar über Servicepakete

Liebherr

2 Jahre

teils längere Kompressor-Garantien

Garantie auf Arbeitsplatten

Die Garantie auf Arbeitsplatten hängt stark vom Material und Hersteller ab.

  • Schichtstoff: meist 2 bis 5 Jahre Garantie

  • Quarz- und Naturstein: häufig längere Materialgarantien möglich

  • einzelne Hersteller bieten Materialgarantien bis zu 10 bis 25 Jahre, oft mit Registrierungspflicht

Ein Beispiel sind erweiterte Materialgarantien bei bestimmten Stein- oder Quarzoberflächen, die jedoch meist an Bedingungen wie fachgerechte Verarbeitung und Registrierung gebunden sind.

Was tun bei Mängeln in der Einbauküche?

Wenn Sie einen Mangel an Ihrer Einbauküche feststellen, sollten Sie diesen sofort schriftlich beim Händler melden. Beschreiben Sie den Fehler so genau wie möglich und dokumentieren Sie ihn mit aussagekräftigen Fotos aus verschiedenen Perspektiven.

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung hat der Händler zunächst das Recht zur Nacherfüllung, also zur Reparatur oder zum Austausch des defekten Teils. Setzen Sie dafür eine angemessene Frist.

Eigenständige Reparaturen durch Dritte sollten Sie vermeiden, da sonst Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gefährdet sein können.

Nach Ablauf der Gewährleistung kommen nur noch Ansprüche aus einer Herstellergarantie infrage. Diese ist freiwillig und richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Häufig sind nicht alle Kosten abgedeckt, zum Beispiel für Ein- und Ausbau oder Transport.

Wie fotografiere ich Küchenmängel richtig für die Reklamation?

Fotografieren Sie den Mangel sowohl aus der Nähe als auch in der Gesamtansicht, damit der Zusammenhang in der Küche erkennbar ist. Achten Sie auf gute Beleuchtung und klare, scharfe Bilder ohne Verwacklungen. Bei Funktionsfehlern kann zusätzlich ein kurzes Video helfen, den Defekt nachvollziehbar zu dokumentieren.

Checkliste: Küche vor Ablauf der Gewährleistung prüfen

Prüfen Sie Ihre Küche idealerweise im 2. Jahr vor Ablauf der Frist sorgfältig:

  • Küchenfronten auf Kratzer, Verzug oder Beschädigungen kontrollieren

  • Scharniere, Schubladen und Auszüge auf Funktion testen

  • Arbeitsplatte auf Risse, Aufquellungen oder Flecken prüfen

  • Elektrogeräte in allen Funktionen testen (z. B. Programme, Geräusche)

  • Dichtungen an Spüle und Geräten überprüfen

  • Silikonfugen auf Risse oder Undichtigkeiten kontrollieren

Auffälligkeiten sollten Sie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich melden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung auf eine Küche?

Die gesetzliche Gewährleistung für eine Küche beträgt zwei Jahre. Teilweise findet sich auch die Angabe von fünf Jahren. Diese beruft sich die unterschiedlichen Fristen, die für Kauf- und Werkverträge gelten und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Wird die Einbauküche speziell auf die Räumlichkeiten und individuellen Wünsche von Kundin:innen angepasst, könnte von einem Werkvertrag ausgegangen werden und somit von fünf Jahren Gewährleistung. Jedoch wird hier vom Gericht zumeist von Fall zu Fall entschieden. Ein wichtiger Faktor ist unter anderem, ob die Küche als fest eingebauter Teil eines Bauwerkes betrachtet werden kann oder ob sie genau gleich an einem anderen Ort wieder aufbauen ließe.

Habe ich 2 oder 5 Jahre Gewährleistung auf meine Einbauküche?

Meist gilt zwei Jahre Gewährleistung, es sei denn, es liegt rechtlich ein Werkvertrag vor. Bei individuell geplanter und komplett montierter Küche kann ausnahmsweise eine fünfjährige Frist gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Küchen?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen den Händler. Die Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller zusätzlich angeboten.

Wie lange gibt es Garantie auf Küchengeräte?

Für Küchengeräte gilt meist eine Herstellergarantie von zwei Jahren. Viele Hersteller bieten gegen Aufpreis eine Verlängerung oder Servicepakete an.

Was passiert nach Ablauf der Garantie?

Nach Ablauf der Garantie besteht kein Anspruch mehr gegen den Hersteller. Gesetzliche Ansprüche können nur bestehen bleiben, solange die Gewährleistung noch läuft.

Kann ich die Garantie für meine Küche verlängern?

Ja, viele Hersteller bieten kostenpflichtige Garantieverlängerungen oder Serviceverträge an. Die Bedingungen und Laufzeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.

Wer ist Ansprechpartner bei Küchenmängeln – Händler oder Hersteller?

Innerhalb der Gewährleistung ist immer der Händler Ihr Ansprechpartner. Die Garantie hingegen richtet sich direkt an den Hersteller.

Kaufvertrag für Küche verloren – hab ich trotzdem Garantieanspruch?

Ja, der Anspruch kann auch ohne Vertrag bestehen, wenn der Kauf nachweisbar ist. Ein Zahlungsbeleg oder Lieferschein reicht in vielen Fällen als Nachweis aus.

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