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PlanethOme Immobilien Austria GmbH ist ein führender Immobilienmakler in Österreich, der für seine umfassende Fachkompetenz und transparente Arbeitsweise bekannt ist. Das Unternehmen zeichnet sich durch realistische Preiseinschätzungen aus, die auf fundierten Marktanalysen und langjähriger Erfahrung basieren. Als seriöser Partner begleitet PlanethOme seine Kunden bei der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, wobei persönliche Beratung und Vertrauen stets im Mittelpunkt stehen. Mit einem österreichweiten Netzwerk aus ortskundigen Maklern und lokalen Büros bietet PlanethOme eine optimale regionale Präsenz, um die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden bestmöglich zu erfüllen. PlanethOme Immobilien Austria GmbH verbindet fundierte Expertise mit lokaler Marktkenntnis und setzt Maßstäbe für Professionalität und Kundenzufriedenheit im gesamten Land.
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Was prägt Angebot und Nachfrage in St. Gilgen aktuell?
Wer einen Immobilienverkauf in St. Gilgen vorbereitet, trifft auf einen kleinteiligen Markt mit starkem Einfluss der Wolfgangsee-Lage und strengen baurechtlichen Rahmenbedingungen. Seezugang, Ausblick und die jeweilige Widmung bestimmen, welche Käufer und Käuferinnen sich überhaupt für Ihr Objekt interessieren.
See- und Aussichtslage: Grundstücke und Häuser direkt am oder über dem Wolfgangsee erzielen erfahrungsgemäß die stärkste Nachfrage, gefolgt von Hanglagen mit Seeblick in Ortsteilen wie Ried oder Laim. Innenlagen ohne Blick werden stärker über Grundriss, Zustand und Freiflächen beurteilt.
Preisniveau im Kontext: Regionale Auswertungen zeigen für bebaubare Grundstücke in St. Gilgen einen Mittelwert von rund 600 Euro pro Quadratmeter – deutlich über dem Landesdurchschnitt für Salzburg (Stand 2024). Das erklärt, warum viele Kaufinteressenten und Interessentinnen bereit sind, hohe Preise für gut gelegene Objekte zu zahlen.
Bebauungspläne als Standortfaktor: Detaillierte Bebauungspläne wie „Ried–Schütten“, „Weiler Laim“, „Eisl‐Laimer“ oder „Notburga Swete“ legen GRZ, GFZ, Trauf- und Firsthöhen sowie Dachformen fest und beeinflussen damit, wie flexibel Käufer und Käuferinnen später umbauen können.
Zweitwohnungs-Beschränkung: Als Zweitwohnungs-Beschränkungsgemeinde zieht St. Gilgen zwar weiterhin Käufer und Käuferinnen mit Freizeitbezug an, gleichzeitig wirken die Grundverkehrsregeln preisdämpfend bei rein spekulativen Zweitwohnsitzen. Für Ihren Verkauf ist daher wichtig, welche Nutzungspläne die Interessenten verfolgen.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufserfolg in St. Gilgen?
Neben der allgemeinen Marktlage entscheidet eine Reihe objekt- und grundstücksbezogener Eigenschaften darüber, wie schnell und zu welchen Konditionen Sie Ihre Immobilie in St. Gilgen verkaufen können.
Lagequalität: Distanz zum Wolfgangsee, Sichtachsen auf See und Berge sowie die Anbindung an die B158 bestimmen die Attraktivität. Ruhige Wohnlagen mit gutem Alltagskomfort werden von Familien bevorzugt, während Käufer und Käuferinnen mit Freizeitfokus eher maximale Nähe zum See suchen.
Baurechtliche Ausnutzbarkeit: GRZ- und GFZ-Vorgaben in den Bebauungsplänen (häufig um 0,20–0,30) sowie absolute Trauf- und Firsthöhen begrenzen mögliche Erweiterungen. In einzelnen Plänen ist zudem ein Mindestwohnanteil vorgeschrieben, was Mischnutzungen einschränken kann.
Gebäudezustand und Energie: Baujahr, technischer Zustand und die Kennwerte im Energieausweis spielen für Käufer und Käuferinnen eine immer größere Rolle, auch mit Blick auf künftige Energiepreise und Sanierungsaufwand.
Grundstücksbesonderheiten: Wildbachgefahrenzonen, Uferbereiche am Nordufer des Wolfgangsees oder steile Hanglagen können zusätzliche technische Maßnahmen erfordern. Solche Rahmenbedingungen fließen in die Preisverhandlungen ein, weil sie spätere Umbauten verteuern oder verzögern können.
Dokumentation und Rechtssicherheit: Vollständige Bau- und Grundbuchunterlagen, klar geregelte Wegerechte und eine nachvollziehbare Nutzungsgeschichte erhöhen das Vertrauen der Interessenten und unterstützen einen reibungslosen Immobilienverkauf.
Wie läuft ein Haus- oder Wohnungsverkauf in St. Gilgen typischerweise ab?
Der Ablauf eines Immobilienverkaufs in St. Gilgen folgt dem österreichischen Standard, wird aber durch lokale Bebauungspläne und Grundverkehrsregeln ergänzt. Wer diese Besonderheiten früh berücksichtigt, verkürzt meist die Vermarktungsdauer.
Unterlagen zusammentragen: Sie beschaffen Grundbuchauszug, Katasterplan, Baupläne und einen aktuellen Energieausweis sowie Informationen zu Widmung, Bebauungsplan und allfälligen Gefahrenzonen Ihres Grundstücks.
Markt- und Strategiefestlegung: Auf Basis regionaler Vergleichswerte im Bundesland Salzburg und der konkreten See- oder Hanglage legen Sie gemeinsam mit einem Immobilienmakler oder einer Immobilienmaklerin Ihre Preis- und Vermarktungsstrategie fest.
Grundverkehr prüfen: Da St. Gilgen eine Zweitwohnungs-Beschränkungsgemeinde ist, wird abgeklärt, ob für den geplanten Käuferkreis eine Anzeige im Grauen Grundverkehr erforderlich ist und wie diese zeitlich in den Verkauf eingebettet wird.
Exposé und Vermarktung: Sie erstellen ein rechtssicheres Exposé mit korrekten Flächen, Energiekennwerten und Angaben zur baurechtlichen Situation und schalten Anzeigen auf geeigneten Kanälen.
Besichtigungen und Auswahl: Interessenten und Interessentinnen erhalten strukturierte Besichtigungstermine; Bonität und Nutzungsvorhaben werden vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft.
Vertrag und Steuern: Ein Notar oder eine Notarin oder ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erstellt den Kaufvertrag, regelt Zahlungsmodalitäten, Immobilienertragsteuer und die Voraussetzungen für die Grundverkehrsanzeige.
Grundbuch und Übergabe: Nach Zahlung, steuerlicher Freistellung und allfälliger Bestätigung im Grundverkehr erfolgt die Einverleibung beim zuständigen Bezirksgericht. Typischerweise vergehen vom Kaufvertrag bis zur Grundbucheintragung rund zwei bis vier Monate. Plattformen wie Aroundhome können Ihnen helfen, mehrere regionale Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen in St. Gilgen zu vergleichen.
Welche rechtlichen Punkte und Steuern sollten Sie in St. Gilgen kennen?
Für Verkäufer und Verkäuferinnen in St. Gilgen sind neben dem Kaufvertrag insbesondere Energieausweis-Pflichten, Immobilienertragsteuer und Grundbuchgebühren relevant. Wer diese Punkte früh einkalkuliert, vermeidet spätere Überraschungen.
Energieausweis-Pflicht: Beim Verkauf müssen Sie einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis bereits in der Vermarktung bewerben (Angabe von Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor) und den Ausweis bzw. eine vollständige Kopie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an die Käufer und Käuferinnen übergeben. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro geahndet werden; bestimmte Abriss- oder Kleinstgebäude sind ausgenommen.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt): Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen grundsätzlich der ImmoESt. Befreiungen bestehen etwa für Hauptwohnsitze, wenn die Immobilie entweder mindestens zwei Jahre durchgehend oder fünf von zehn Jahren als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Die Steuer ist in der Regel vom Parteienvertreter oder der Parteienvertreterin selbst zu berechnen und spätestens bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Zufluss zu entrichten. Für nach dem 31.12.2024 umgewidmete Flächen kann bei Verkäufen ab 01.07.2025 ein Umwidmungszuschlag von 30 Prozent des Gewinns anfallen.
Notar, Grundbuch und Gebühren: Für die Einverleibung des Eigentums im Grundbuch fallen eine Eingabengebühr von 81 Euro sowie in der Regel 1,1 Prozent Eintragungsgebühr vom Kaufpreis an. Hinzu kommen Vertrags- und Treuhandkosten; für Notare und Notarinnen werden häufig rund 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises veranschlagt.
Maklerprovision und Gewährleistung: Bei Einschaltung eines Immobilienmaklers oder einer Immobilienmaklerin liegt die Provision in Österreich typischerweise bei bis zu 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, in denen Käufer und Käuferinnen Mängel geltend machen können – unklare oder unvollständige Angaben im Exposé erhöhen hier das Risiko.
Gelten besondere Vorgaben oder Beschränkungen in St. Gilgen?
In St. Gilgen beeinflussen mehrere örtliche Regelwerke den Immobilienverkauf, weil sie zukünftige Nutzungsmöglichkeiten und Projektlaufzeiten der Käufer und Käuferinnen bestimmen. Diese Rahmenbedingungen sollten Sie im Verkaufsdossier transparent darstellen.
Bebauungspläne mit Detailvorgaben: Pläne wie „Ried–Schütten“, „Weiler Laim“, „Eisl‐Laimer“ oder „Notburga Swete“ enthalten konkrete GRZ- und GFZ-Werte (häufig etwa 0,20–0,30), absolute Trauf- und Firsthöhen in Metern über Adria, Dachformvorgaben und teils Pflanzgebote. Für Käufer und Käuferinnen ist entscheidend, ob beispielsweise eine Aufstockung oder ein Zubau im Rahmen dieser Grenzen möglich ist.
Gefahren- und Uferzonen: Teile des Gemeindegebiets liegen in Wildbachgefahrenzonen oder in Uferbereichen am Wolfgangsee. Hier können zusätzliche technische Nachweise, Auflagen oder bauliche Einschränkungen gelten, was die Planungskosten der Erwerber und Erwerberinnen erhöht.
Planänderungen und Bausperren: Größere Bebauungsplan- oder Flächenwidmungsänderungen werden in mehrstufigen Verfahren mit öffentlicher Auflage und teils strategischer Umweltprüfung abgewickelt. Für verkaufsrelevante Projekte bedeutet das, dass von der Planung bis zur Rechtskraft mehrere Monate oder länger vergehen können.
Standortverordnungen und B158-Umfeld: Für Bereiche entlang der B158 Wolfgangsee Straße bestehen spezifische Standortverordnungen auf Landesebene, die Lagepläne und Verfahrensschritte regeln. Bei Verkaufsobjekten mit geplanten größeren Um- oder Neubauten sollte geprüft werden, ob diese Verordnungen das Projekt betreffen.
Zweitwohnungs-Beschränkung und Grauer Grundverkehr: Als Zweitwohnungs-Beschränkungsgemeinde unterliegt St. Gilgen dem Salzburger Grauen Grundverkehr. Für viele Transaktionen über Baugrundstücke ist eine Anzeige erforderlich, die innerhalb gesetzlicher Fristen – typischerweise binnen drei Monaten nach Vertragsabschluss – einzubringen ist. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen in der Praxis häufig bis zu rund 14 Tage und sollte im Zeitplan des Verkaufs berücksichtigt werden.
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