Förderung für Wärmepumpen 2026 – Zuschüsse & Voraussetzungen
Der Wechsel zur klimafreundlichen Wärmepumpe lohnt sich dank hoher Förderung auch 2026. Mit der Reform im Juli zur Anpassung an das Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich jedoch einige wichtige Rahmenbedingungen geändert. Ein Überblick über die aktuellen Fördersätze, die technischen Voraussetzungen und was Sie jetzt bei der Antragstellung beachten müssen.
Werden Wärmepumpen 2026 noch gefördert?
Ja, auch im Jahr 2026 können Sie für Wärmepumpen eine Förderung von bis zu 80 Prozent erhalten. Die Bundesregierung hat die Förderung zum 21. Juli 2026 reformiert, um kleine Einkommen und Familien stärker zu entlasten.
Bundesweite Förderungen für Wärmepumpen durch KfW und BAFA
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Sie ist die richtige Wahl für Hauseigentümer:innen, die keine Komplettsanierung, sondern lediglich Einzelmaßnahmen, wie den Einbau einer Wärmepumpe und neuer Heizkörper, umsetzen wollen. Für die Förderung von Wärmepumpen sind vor allem drei bundesweite Programme relevant:
Für den Wärmepumpen-Zuschuss ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Hier erhalten Sie beim Wechsel von einer fossilen Heizung bis zu 80 Prozent Förderung für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude.
Für die Förderung von weiteren Effizienz-Einzelmaßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, wenn Sie z. B. eine Heizungsoptimierung oder Dämmung durchführen lassen.
In Kombination mit dem BAFA- oder KfW-Zuschuss für Wärmepumpen können Sie zusätzlich einen attraktiven Ergänzungskredit bei der KfW beantragen.
KfW-Zuschuss für Wärmepumpen 2026 - neue Bedingungen ab 21. Juli
Die aktuelle KfW-Förderung für Wärmepumpen ist der Zuschuss Nr. 458 für den Heizungstausch. Im Jahr 2026 liegt der Fördersatz nach der Reform zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Neben einer Grundförderung können Sie mehrere zusätzliche Boni erhalten.
Grundförderung: Für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude erhalten Sie einen Zuschuss von 30 Prozent.
Gestaffelter Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent. Bei einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro gibt es einen Bonus von 30 Prozent. Bei einem Einkommen von bis zu 50.000 Euro gibt es 10 Prozent Bonus bei der Wärmepumpenförderung.
Familienzuschlag: Um Familien den Zugang zum Einkommensbonus zu erleichtern, werden einmalig pauschal 10.000 Euro vom Haushaltseinkommen abgezogen, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Klimageschwindigkeits-Bonus: Einen Bonus von 16 Prozent erhalten Sie, wenn Sie den Heizungstausch frühzeitig durchführen lassen. Ab Februar 2027 sinkt dieser Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Die Grundförderung und alle Boni lassen sich kombinieren. Die maximal mögliche Wärmepumpen-Förderung der KfW ist auf 80 Prozent begrenzt.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Die Obergrenze der förderfähigen Wärmepumpenkosten beträgt seit der Reform 28.000 Euro im Einfamilienhaus. Dieser Maximalbetrag wird ab dem 1. Februar 2027 zudem alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt. Bei einer Investition in Höhe von 28.000 Euro können Sie einen Zuschuss von mindestens 8.400 Euro erhalten (bei 30 Prozent Grundförderung). Der maximal mögliche Wärmepumpen-Zuschuss beträgt 22.400 Euro (bei 80 Prozent Förderhöchstsatz).
* Beim Maximalbetrag der förderfähigen Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Stand: Juli 2026.
Beispiel 1 (Familie): Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 38.000 € will ihre alte Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten. Durch den neuen Familienzuschlag (minus 10.000 €) sinkt das relevante Einkommen auf 28.000 €. Sie rutschen in die höchste Bonus-Stufe (40%) und erhalten inklusive Grundförderung und Klima-Bonus die Höchstförderung von 80 % (gedeckelt).
Beispiel 2 (Rentnerehepaar): Ein Ehepaar mit 35.000 € zu versteuerndem Einkommen will die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Sie sichern sich 30 % Grundförderung + 30 % Einkommensbonus + 16 % Klima-Bonus. Sie erhalten eine Gesamtförderung von 76 %. Bei maximal förderfähigen Kosten von 28.000 € entspricht das einem Zuschuss von bis zu 21.280 €.
Beispiel 3 (Berufstätiges Paar ohne Kinder): Mit einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € erhält das Paar keinen Einkommensbonus. Es erhält jedoch eine stattliche Förderung von insgesamt 46 % für den Austausch seiner alten Heizung (30 % Grundförderung + 16 % Klima-Bonus). Bei maximal förderfähigen Kosten von 28.000 € entspricht das einem Zuschuss von bis zu 12.880 €.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?
Im Mehrfamilienhaus beträgt die Wärmepumpen-Förderung für eine selbst genutzte Wohneinheit bis zu 80 Prozent. Für die anderen Wohneinheiten gilt die Grundförderung von 30 Prozent.
Die förderfähigen Kosten der Wärmepumpen-Förderung werden im Mehrfamilienhaus nach Wohneinheiten gestaffelt:
Ausgangssituation: Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und einer zentralen Wärmepumpe. Sie bewohnen eine Wohneinheit selbst und schöpfen dort den maximalen Fördersatz (z.B. durch den Einkommensbonus) von 80 % aus.
Förderfähige Kosten:
Erste Wohneinheit: 28.000 Euro
Zweite und dritte Wohneinheit: je 15.000 Euro
Gesamt: 58.000 Euro ÷ 3 = 19.333 Euro pro Wohneinheit (da es eine Zentralheizung gibt, werden die förderfähigen Kosten gleichmäßig auf alle Einheiten umgelegt)
Fördersätze:
Selbst bewohnte Wohneinheit: 80 % von 19.333 Euro = 15.467 Euro
Zwei vermietete Wohneinheiten: je 30 % von 19.333 Euro = 2 × 5.800 Euro = 11.600 Euro
Möglicher Gesamtförderbetrag für Wärmepumpe: 27.067 Euro
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
Luft-Luft-Wärmepumpen (Förderung im Rahmen des BAFA-Zuschusses für Anlagentechnik möglich)
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Erdwärmepumpen mit Erdsondenbohrungen, Erdflächen- oder Grabenkollektoren, Erdwärmekörben
Wasserwärmepumpen mit Brunnenbohrungen oder Abwasserwärmetauscher
Nicht gefördert werden mit Gas betriebene Wärmepumpen, Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Wärmepumpen. Bei bivalenten Systemen wie Gas-Hybridheizungen sind nur die anteiligen Kosten der Wärmepumpe förderfähig.
Ab dem 1. Quartal 2027 plant die Regierung einen Wertschöpfungsbonus. Wärmepumpen, die nicht in der EU produziert wurden, erhalten dann nur noch 15 Prozent Grundförderung.
Auf der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA finden Sie eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Modelle, die die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung von Wärmepumpen
Grundsätzliche Voraussetzung: Die Förderung gilt für mindestens 5 Jahre alte Bestandsgebäude in Deutschland beim Tausch einer fossilen Heizung. Die Energieeffizienz oder der Anteil erneuerbarer Energien des Gebäudes muss durch die Fördermaßnahmen erhöht werden. Neben dem Heizungstausch muss das gesamte Heizsystem optimiert werden. Dazu gehört ein hydraulischer Abgleich bzw. die Anpassung der Luftströme.
Energieeffizienz: Laut der Richtlinie für die BEG EM müssen förderfähige Wärmepumpen eine bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, auch ETAs oder ƞs genannt, erfüllen. Luftwärmepumpen müssen bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C einen ƞs-Wert von 145 Prozent aufweisen, Wasser- und Erdwärmepumpen müssen mindestens 180 Prozent erreichen.
Qualitätssicherung: Die Wärmepumpe muss mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen. Lassen Sie eine Erdwärmepumpenbohrung durchführen, muss die Bohrfirma nach der technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein und Sie benötigen eine verschuldensunabhängige Versicherung.
Intelligentes Messsystem: Förderfähige Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein, um die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfüllen und den Stromverbrauch der Wärmepumpe sicher zu erfassen.
Geräuschemissionen: Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Grenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung). Daraus ergeben sich folgende Grenzwerte:
Wärmepumpen bis 6 kW Heizleistung: Förderfähig bis 55 dB
Wärmepumpen zwischen 6 und 12 kW: Förderfähig bis 60 dB
Wärmepumpen zwischen 12 und 30 kW: Förderfähig bis 68 dB
Wärmepumpen zwischen 30 und 70 kW: Förderfähig bis 78 dB
Voraussetzungen für einen Bonus der Wärmepumpen-Förderung
Klimageschwindigkeits-Bonus: Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder Biomasseheizung in einer selbst genutzten Wohneinheit. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Das Gebäude darf anschließend nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
Einkommensbonus: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Eigentümer:in der Wohneinheit sein und diese selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen entscheidet über die Höhe des Bonus: bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro gibt es 30 Prozent Bonus und bis 50.000 Euro gibt es 10 Prozent Bonus.
Familienbonus: Vom berechneten Haushaltseinkommen wird einmalig pauschal 10.000 Euro abgezogen, wenn ein oder mehrere minderjährige Kinder im Haushalt leben. Dadurch wird es für Familien leichter, den Einkommensbonus zu erhalten.
Der einfachste Weg, um einen Zuschuss für eine Wärmepumpe und eine Förderung für die Heizungsoptimierung zu erhalten, ist eine Fachfirma. Die Expert:innen kennen die Anforderungen, beraten Sie und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Wärmepumpe
Mit dem BAFA-Zuschuss für Heizungsoptimierung können Sie bis zu 20 Prozent Förderung für Effizienz-Maßnahmen rund um die neue Wärmepumpe erhalten. Damit eine Wärmepumpe in einem Altbau effektiv heizen kann, sind beispielsweise die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sowie eine neue Regelungstechnik sinnvoll. Auch der hydraulische Abgleich, der Voraussetzung für die Wärmepumpen-Förderung ist, kann gefördert werden.
Sie erhalten eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie die Maßnahme im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, bekommen Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent. Die Anforderungen für den iSFP-Bonus wurden jedoch verschärft: Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt, und auch nur für den Betrag, der diese Grenze übersteigt.
Ergänzungskredit für Wärmepumpen-Zuschüsse
In Kombination mit einem KfW-Zuschuss für Wärmepumpen oder einem BAFA-Zuschuss für Effizienz-Einzelmaßnahmen können Sie einen zinsverbilligten Förderkredit bei der KfW beantragen. Den „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude Nr. 358“ erhalten selbst nutzende Eigentümer:innen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Die Höchstgrenze des Förderkredits liegt bei 120.000 Euro.
Welche regionalen und kommunalen Förderungen von Wärmepumpen gibt es?
Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch regionale und kommunale Förderungen, die Ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welches Förderprogramm für Sie infrage kommen könnte. Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht mit je einer regionalen Förderung für Wärmepumpen pro Bundesland.
Wärmepumpen-Förderung beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
KfW-Förderung beantragen
Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Lassen Sie sich von Ihrer Wärmepumpen-Fachfirma eine BzA erstellen. In der Bestätigung zum Antrag werden die geplanten Maßnahmen und förderfähigen Kosten aufgeführt und die technischen Mindestanforderungen bestätigt.
Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen: Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten – das bedeutet, er wird erst gültig, wenn die KfW den Zuschuss für die Wärmepumpe zusagt.
Zuschuss bei der KfW beantragen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und wählen Sie das Förderprogramm Nr. 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Laden Sie dort die BzA und den unterschriebenen Vertrag hoch.
Vorhaben durchführen lassen: Nach Erhalt der Zusage für Ihren KfW-Zuschuss kann die Fachfirma sofort mit dem Einbau der Wärmepumpe beginnen.
Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen: Wenn der Einbau der Wärmepumpe abgeschlossen ist, stellt Ihnen Ihre Fachfirma eine BnD aus. Diese dokumentiert, dass alles ordnungsgemäß umgesetzt wurde.
Zuschuss erhalten: Nun können Sie im KfW-Kundenportal die die Auszahlung des Wärmepumpen-Zuschusses beantragen. Laden Sie dafür die BnD, alle Rechnungen sowie die Dokumente für die Bonusförderungen hoch.
BAFA-Zuschuss beantragen
Fachfirma beauftragen: Holen Sie sich Angebote ein und schließen Sie einen Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage ab. Lassen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen – die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
Antrag online beim BAFA stellen: Erstellen Sie auf dem BAFA-Portal ein Benutzerkonto. Gehen Sie auf „+ neuer Antrag“ und folgen Sie dem Online-Fragebogen. Der Antrag auf den BAFA-Zuschuss rund um die Optimierung der Wärmepumpe wird elektronisch übermittelt.
Maßnahme umsetzen: Nach positivem Bescheid wird Ihre Fördersumme bewilligt. Beginnen Sie erst danach mit der Umsetzung der Maßnahmen.
Verwendungsnachweis einreichen: Begleichen Sie nach Abschluss der Maßnahmen alle Rechnungen Ihrer Fachfirma und lassen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Mit der zwei Monate gültigen TPN-ID können Sie den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal einreichen. Achten Sie auf die Eingangsbestätigung per Mail.
Prüfung und Auszahlung: Das BAFA prüft Ihre Unterlagen und sendet Ihnen den Festsetzungsbescheid per Post. Die Auszahlung erfolgt anschließend auf Ihr Konto.
KfW-Ergänzungskredit sichern
Um den KfW-Ergänzungskredit für Ihre neue Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie bereits eine Zusage für einen BAFA- oder KfW-Zuschuss vorweisen können. Diese darf nicht älter als zwölf Monate sein. Den Förderantrag für den KfW-Ergänzungskredit können Sie bei einem Finanzpartner Ihrer Wahl stellen, beispielsweise bei Ihrer Hausbank, einer anderen Geschäftsbank, einer Versicherung oder einem Finanzvermittler.
Wichtige Fristen und Nachweise für die Wärmepumpen-Förderung
Bewilligungszeitraum: Die Zusage für die Wärmepumpen-Förderung ist auf 36 Monate begrenzt.
Frist für Zuschuss: Sie müssen den Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf die Auszahlung des Zuschusses.
Nachweis hydraulischer Abgleich: Ihr Fachunternehmen muss das Nachweisformular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs der VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. ausfüllen.
Verwendungs- und Effizienznachweis („Fachunternehmererklärung“): Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel, die Höhe der förderfähigen Ausgaben, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes muss ein Fachunternehmen oder ein:e Energieeffizienz-Expert:in bestätigen.
Rechnungen: Rechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum, die Adresse des Gebäudes, eine Rechnungsnummer, ein Rechnungsdatum und den Rechnungsbetrag ausweisen.
Rechnungen über Materialkosten: Bei einer Förderung der Eigenleistung müssen die Rechnungen den Namen der antragstellenden Person ausweisen und dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten.
Speziell für Wärmepumpen sind außerdem folgende Nachweise erforderlich:
Nachweis über die Jahresarbeitszahl nach der Richtlinie VDI 4650 Blatt 1: 2019-03
Bei Erdwärmesonden: Vorlage eines DVGW W 120-2-Zertifikats und eines Versicherungsscheins mit Zahlungsnachweis
Prüfzertifikat der Wärmepumpe nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierungen
Herstellernachweis über zertifiziertes Smart-Meter-Gateway
Herstellernachweise zu weiteren produktspezifischen Kenndaten und Geräteeigenschaften
Kombination von und Alternativen zu Förderungen für Wärmepumpen
Grundsätzlich können Sie die Förderung einer Wärmepumpe mit anderen Fördermitteln kombinieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie für dieselbe Maßnahme jeweils nur einen Antrag stellen, entweder bei der KfW oder beim BAFA (Ausnahme ist der KfW-Ergänzungskredit). Für ein Gebäude können Sie jedoch mehrere Anträge für verschiedene Maßnahmen stellen.
Lassen sich bundesweite und regionale Förderprogramme kombinieren?
Ja, in vielen Fällen lassen sich bundesweite Wärmepumpen-Förderungen mit regionalen Förderprogrammen kombinieren. Dies wird häufig explizit auf der Infoseite oder in der Richtlinie der regionalen Förderung erwähnt. Allerdings gibt es eine Fördergrenze. In der Förderrichtlinie der BEG EM heißt es dazu:
Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme ein Fördersatz aus öffentlichen Mitteln von insgesamt mehr als 60 Prozent, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer anzuzeigen. Übersteigt die Zuschussförderung mit allen öffentlichen Mitteln die Grenze von 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben, wird der Anteil der BEG-Förderung entsprechend reduziert, bis der Fördersatz insgesamt wieder auf 60 Prozent sinkt. Der überschüssige Betrag ist durch den Fördernehmer zurückzuerstatten.
Steuerliche Vergünstigungen (§35c EStG)
Als Alternative zu einer staatlichen Förderung für Wärmepumpen können Sie einen Steuervorteil nutzen. Laut dem § 35c des Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten Sie eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro für energetische Maßnahmen. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie 20 Prozent der Ausgaben steuerlich absetzen, z. B. den Einbau einer neuen Wärmepumpe, eine Heizungsoptimierung oder Dämmung. Die Voraussetzung ist, dass Sie ein Fachunternehmen beauftragen.
Wichtig beim Steuerbonus für Wärmepumpen:
Das Haus muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbst genutzt werden.
Die Wärmepumpe muss die gleichen technischen Voraussetzungen erfüllen wie bei der BAFA-Förderung.
Eine steuerliche Abschreibung ist nur möglich, wenn keine staatliche Förderung in Anspruch genommen wurde.
Erfüllt Ihre Wärmepumpe nicht die technischen Mindestanforderungen, bleibt Ihnen eine weitere Alternative: Sie können jedes Jahr 20 Prozent der Lohnkosten für den Handwerksbetrieb steuerlich geltend machen, bis zu einer Förderhöchstsumme von 1.200 Euro.
Weitere Förderkredite für Wärmepumpen
Wenn Sie im Rahmen einer Komplettsanierung oder in einem Neubau eine Wärmepumpe einbauen lassen wollen, kommen folgende Förderungen infrage:
gefördert wird Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
bis zu 150.000 Euro Kredit, wenn Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird
Laufzeit 4 bis 30 Jahre bei effektivem Jahreszins ab 1,98 Prozent
gefördert wird Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude
bis zu 150.000 Euro wenn Effizienzhaus-Stufe 40 mit Qualitätssiegel erreicht wird
bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung bei effektivem Jahreszins ab 1,46 Prozent
Förderkombinationen (z. B. Dämmung + Wärmepumpe)
Eine beliebte Kombination ist die KfW-Wärmepumpen-Förderung in Verbindung mit einem BAFA-Zuschuss für eine Wärmedämmung oder eine Heizungsoptimierung sowie einem individuellen Sanierungsfahrplan. Der Vorteil ist, dass bei dieser Förderkombination die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben steigt:
Bei der KfW-Förderung für den Heizungstausch sind bis zu 30.000 Euro förderfähig. Bei der BAFA-Förderung für Effizienzmaßnahmen sind ebenfalls bis zu 30.000 Euro förderfähig, in Kombination mit einem iSFP sogar bis zu 60.000 Euro. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten summiert sich somit auf bis zu 90.000 Euro für eine neue Wärmepumpe.
Praktische Tipps zur Förderung einer Wärmepumpe
Der erste Schritt zur neuen Wärmepumpe ist meist der Kontakt zu einer Fachfirma oder einer Energieberatung. Sie erhalten 50 Prozent Förderung von der BAFA für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.
Gefördert wird nicht nur der Kauf und Einbau einer Wärmepumpe, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen. Dazu gehört z. B. die Entsorgung der alten Heizung oder die Erschließung der Wärmequelle.
Bewahren Sie die Dokumente und Rechnungen für alle Leistungen rund um die Wärmepumpe gut auf.
Erkundigen Sie sich nach regionalen Förderprogrammen, die sich mit staatlichen Förderungen kombinieren lassen.
Wenn Sie die Wärmepumpe in Eigenleistung einbauen, können Sie sich die Materialkosten fördern lassen. Voraussetzung ist, dass eine Fachfirma oder Energieeffizienz-Expert:in die fachgerechte Durchführung sowie die Ausgaben bestätigt.
Nutzen Sie steuerliche Vorteile wie Abschreibungen für die Wärmepumpe, wenn Sie keine staatliche Förderung erhalten.
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Technischen Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA) finden Sie als Anhang in dieser Richtlinie
Fazit – So sichern Sie sich die maximale Förderung
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt auch 2026 attraktiv. Nach der Reform im Juli 2026 können Sie beim klimafreundlichen Heizungstausch einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Besonders lohnenswert ist die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten: Der Grundförderung für den Heizungstausch lässt sich mit verschiedenen Boni, der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen, regionalen Programmen sowie dem KfW-Ergänzungskredit kombinieren. Da die Höchstgrenzen und der Klimabonus ab 2027 schrittweise sinken, lohnt es sich für Hauseigentümer:innen, nicht mehr zu lange mit der Umrüstung zu warten.
Mit der richtigen Fachfirma an Ihrer Seite können Sie alle Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen. Die Expert:innen kümmern sich nicht nur um die Planung und den Einbau der Wärmepumpe, sondern auch um die technischen Vorgaben und den Förderantrag. Nutzen Sie den kostenlosen Vermittlungsservice von Aroundhome, um schnell und einfach verfügbare Fachfirmen aus Ihrer Region zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?
Für Wärmepumpen gibt es Zuschüsse von bis zu 80 Prozent durch die KfW. Zusätzlich können Sie BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung, ergänzende Kredite sowie regionale Förderprogramme nutzen, wenn bestimmte technische und antragsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es noch Förderungen für Wärmepumpen?
Ja, auch 2026 gibt es weiterhin attraktive Förderungen für Wärmepumpen, zum Beispiel Zuschüsse von KfW und BAFA sowie zusätzliche Kredite und regionale Programme. Durch die Reform im Juli 2026 profitieren vor allem Familien und Haushalte mit kleineren bis mittleren Einkommen von höheren Fördersätzen.
Wann wird die Förderung für Wärmepumpen ausgezahlt?
In der Regel erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme oder nach Vorlage entsprechender Nachweise. Die genaue Auszahlungszeit variiert je nach Bundesland und Förderprogramm. In einigen Fällen wird eine einmalige Pauschale ausgezahlt, in anderen Fällen ist eine Ratenzahlung über einen bestimmten Zeitraum vorgesehen.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen wie Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Wasserwärmepumpen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und eine fossile Heizung (z. B. Öl oder Gas) ersetzen.
Wann wird eine Wärmepumpe nicht gefördert?
Eine Wärmepumpe wird nicht gefördert, wenn sie mit Gas betrieben wird, ein Eigenbau oder Prototyp ist, gebraucht ist oder die technischen Mindestanforderungen, wie Effizienzwerte oder Lautstärkebegrenzungen, nicht erfüllt werden.