Welche Förderungen gibt es für Heizungen?
Wenn Sie in Österreich einen klimafreundlichen Kesseltausch planen, können Sie eine staatliche Heizungsförderung nutzen, um die Investitionskosten zu senken. Erfahren Sie, welche finanziellen Zuschüsse von Bund und Ländern im Jahr 2026 für Ihr neues Heizsystem bereitstehen und wie Sie die Förderung beantragen, wenn diese verfügbar sind.
Welche Heizungen werden bundesweit gefördert?
Der Bund fördert über die „Sanierungsoffensive 2026“ den Umstieg von fossilen Heizungen wie Öl, Gas, Kohle, Koks, Allesbrenner und Elektrospeicheröfen auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähig sind folgende Heizungsanlagen:
Sowohl das reguläre Förderbudget der Sanierungsoffensive 2026 als auch das Sonderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ sind in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft. Detaillierte Richtlinien und Informationen zur neuen Förderperiode 2027 werden voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht.
Welche Heizungen werden 2026 in Österreich nicht gefördert?
Fossile Heizsysteme wie Ölheizungen, Gasheizungen, Kohleheizungen, Allesbrenner, Elektroheizungen oder Nachtspeicherheizungen werden nicht gefördert.
Sanierungsoffensive 2026: Details zur Heizungsförderung in Österreich
Im Rahmen der Sanierungsoffensive stehen im Fördertopf des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) im Jahr 2026 insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung. Die offizielle Abwicklungsstelle für diese Gelder ist die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Die Basisförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Heizungsanlage sind folgende Zuschläge möglich:
Voraussetzungen für die Bundesförderung für Heizungen
Damit der Kesseltausch gefördert wird, müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
Vorrang für Fernwärme: Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz. Nur wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung bezuschusst.
Energieberatung: Vor der Registrierung zur Heizungsförderung müssen Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Das entsprechende Protokoll muss vorgelegt werden.
Fachgerechte Montage: Die Installation des neuen Heizsystems muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Wer ist förderberechtigt? Die Förderung gilt für Eigentümer:innen sowie Mieter:innen. Der Hauptwohnsitz muss sich nicht zwingend am Projektstandort befinden. Bei der Sanierungsoffensive gibt es keine Einkommensprüfung und kein Mindestalter für die zu tauschende fossile Bestandsheizung.
So beantragen Sie die Förderung für Ihre neue Heizung
Energieberatung: Das Energieberatungsprotokoll ist die Grundvoraussetzung für die Registrierung zur Sanierungsoffensive.
Registrierung: Mit dem Protokoll der Energieberatung können Sie sich online über das Portal der KPC registrieren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Förderbudget für Sie reserviert und Sie haben 9 Monate Zeit für den endgültigen Förderantrag.
Umsetzung der Maßnahme: Der Kesseltausch wird durch den Fachbetrieb durchgeführt.
Antragstellung: Innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung muss der Antrag online eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kesseltausch abgeschlossen und vollständig abgerechnet sein.
Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag ausbezahlt.
Aktueller Status: Fördertöpfe ausgeschöpft – neue Gelder für 2027
Aufgrund der enormen Nachfrage sind die Fördermittel für die Sanierungsoffensive für das Jahr 2026 bereits vollständig ausgeschöpft. Eine neue Registrierung für die beliebte Heizungsförderung ist daher momentan nicht mehr möglich. Für das Jahr 2027 wurden allerdings bereits neue Fördergelder zugesichert. Genaue Informationen zur neuen Förderperiode werden voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht. Nutzen Sie die Zwischenzeit, um erste Angebote für die Heizungserneuerung einzuholen.
„Sauber Heizen für Alle“: Heizungsförderung für einkommensschwache Haushalte
Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ 2026 ist eine soziale Zusatzförderung des BMLUK. Sie wird aus Mitteln der Sanierungsoffensive finanziert und ergänzt die reguläre Basisförderung des Bundes, um auch Haushalten mit geringem Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu ermöglichen.
Was wird gefördert und wie hoch ist der Zuschuss der Zusatzförderung?
Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen wie Nah- oder Fernwärme, Holzzentralheizungen und Wärmepumpen.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Die maximale Gesamtförderung (inklusive der Basisförderung) ist dabei wie folgt gedeckelt:
Voraussetzungen und Einkommensgrenzen bei der sozialen Heizungsförderung
Das Sonderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ richtet sich an einkommensschwache Haushalte in Österreich, die Eigentümer:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. Reihenhauses sind und ihren Hauptwohnsitz bereits vor dem 31.12.2024 am Projektstandort gehabt haben.
Die Förderung steht Haushalten der untersten zwei Einkommensdezile zu. Konkret bedeutet das:
Einpersonenhaushalt: Das Netto-Monatseinkommen darf maximal 1.867 Euro (bei 12 monatlichen Einkommen) betragen.
Mehrpersonenhaushalte: Hier wendet die Statistik Austria Gewichtungsfaktoren an. Für jeden zusätzlichen Erwachsenen gilt der Faktor 0,5, für jedes zusätzliche Kind der Faktor 0,3.
Nachweis: Wer Sozialhilfe bezieht oder eine ORF-Beitrags-Befreiung hat, hat automatisch einen gültigen Nachweis für die Einhaltung dieser Einkommensgrenzen erbracht.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Wenn die neue Heizung bereits vor der Antragstellung geliefert wurde, ist eine Förderung ausgeschlossen.
So beantragen Sie die soziale Förderung für Ihre Heizung
Registrierung: Nach der Online-Registrierung werden die formalen Voraussetzungen durch die zuständige Landesförderungsstelle geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Energieberatung koordiniert und durchgeführt. Anschließend erhalten Sie den Link zur Antragstellung.
Antragstellung: Haben Sie den Nachweis der Energieberatung übermittelt, erhalten Sie den Link zur Antragstellung. Wenn der Antrag geprüft und genehmigt wurde, bekommen Sie die Förderzusage sowie den Link für die spätere Endabrechnung.
Endabrechnung: Sobald der Heizungstausch umgesetzt ist und alle Schlussrechnungen vorliegen, können Sie die Endabrechnung über den Link einreichen. Nach der finalen Prüfung wird die Förderung ausbezahlt.
Für die Umsetzung des Projekts und die Übermittlung der Endabrechnung haben Sie 9 Monate nach Erhalt der Förderzusage Zeit.
Aktueller Status: Fördertöpfe auch hier ausgeschöpft
Aufgrund der hohen Nachfrage sind auch die Mittel der Heizungsförderung „Sauber Heizen für Alle“ für das Jahr 2026 ausgeschöpft. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die Zeit bis zu den Neuauflagen der Förderprogramme 2027 nutzen, um sich umfassend beraten zu lassen und Angebote zu vergleichen.
Landesförderungen für den Kesseltausch in Österreich 2026
Neben den bundesweiten Heizungsförderungen bieten auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden attraktive Zuschüsse für den Kesseltausch an. Die Programme sind in der Regel miteinander kombinierbar. Die Fördersumme insgesamt darf die tatsächlichen Gesamtkosten der Heizung allerdings nicht übersteigen.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über aktuelle Heizungsförderungen der österreichischen Bundesländer für das Jahr 2026:
Stand: August 2026
Prüfen Sie zusätzlich die Website Ihrer Gemeinde. Viele österreichische Städte und Gemeinden unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Energien mit eigenen Zuschüssen, die oft extra beantragt werden können.
Steuerliche Vorteile beim Heizungstausch nutzen
Neben den direkten Fördergeldern bietet der österreichische Staat auch einen steuerlichen Anreiz für den klimafreundlichen Heizungstausch. Über die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale können Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über fünf Jahre hinweg steuerlich absetzen.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Privatnutzung: Das Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder die Wohnung wird zu Wohnzwecken privat genutzt.
Natürliche Personen: Der Bonus gilt ausschließlich für Privatpersonen, nicht für Unternehmen.
Kopplung an Bundesförderung: Das Pauschale ist an die genehmigte und ausbezahlte Bundesförderung geknüpft. Die Maßnahmen müssen den Vorgaben des österreichischen Umweltförderungsgesetzes (UFG) entsprechen.
Mindestkosten: Ihre tatsächlichen Ausgaben müssen nach Abzug aller öffentlichen Förderungen den Betrag von 2.000 Euro beim Heizungstausch übersteigen.
Höhe der steuerlichen Entlastung
Der Steuerbonus für den Kesseltausch beträgt jährlich 400 Euro, der für die thermisch-energetische Sanierung 800 Euro. Die Pauschale wird beginnend mit dem Jahr der Förderauszahlung automatisch für insgesamt fünf Jahre in Ihrer Einkommensteuer- bzw. Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
So einfach funktioniert die Beantragung
Ein separater Antrag beim Finanzamt ist nicht notwendig. Erklären Sie einfach direkt bei der Beantragung der Bundesförderung, dass Sie die Pauschale in Anspruch nehmen möchten. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag anschließend automatisch in Ihrer jährlichen Arbeitnehmerveranlagung.
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Muss die alte Öl- oder Gasheizung zwingend entsorgt werden, um die Heizungsförderung zu erhalten?
Ja. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie die alte fossile Anlage sowie eventuell vorhandene Brennstofftanks fachgerecht entsorgen lassen. Falls sich ein Erdtank nicht ausbauen lässt, muss dieser zumindest professionell entleert, gereinigt und verplombt werden.
Darf ich eine Wärmepumpe einbauen, auch wenn Fernwärme verfügbar wäre?
Grundsätzlich hat der Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz Vorrang, wenn Sie eine Förderung im Rahmen der Sanierungsoffensive erhalten wollen. Die Installation einer Wärmepumpe oder Holzheizung wird nur gefördert, wenn der Fernwärmeanschluss technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Investition in das alternative Heizsystem nachweislich mindestens 25 Prozent günstiger ausfällt als der Fernwärmeanschluss.
Wird die Installation auch gefördert, wenn ich die Heizung selbst einbaue?
Nein. Um höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten, muss der Kesseltausch von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Eigenleistungen sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.