Solarthermie Förderungen 2026 in Österreich
Förderungen können die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage senken. In Österreich unterscheiden sich die Zuschüsse je nach Fördergeber: Neben einer zeitlich begrenzten Bundesförderung gibt es Programme der Bundesländer sowie einzelne kommunale Förderungen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für Solarthermie 2026 vorgesehen waren, welche bestehenden Registrierungen und Anträge noch weiterbearbeitet werden und welche Landes- und Gemeindeförderungen aktuell relevant sind.
Förderungen für Solarthermie im Überblick
In Österreich gibt es keine dauerhaft einheitliche Förderung, die jede neue Solarthermieanlage automatisch bezuschusst. Förderungen können vom Bund, vom Bundesland, von Gemeinden oder vom jeweiligen Förderprogramm abhängen.
Auch die Nutzung der Anlage spielt eine Rolle: Eine reine Warmwasseranlage wird anders bewertet als eine Solarthermieanlage, die zusätzlich die Heizung unterstützt oder gemeinsam mit einem neuen Heizsystem installiert wird.
Für private Haushalte sind 2026 in Österreich vor allem diese Fördermöglichkeiten für Solarthermie relevant:
Bundesförderung: Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 war ein Solarbonus für die gleichzeitige Errichtung einer thermischen Solaranlage und den Austausch eines fossilen Heizsystems vorgesehen. Die konkrete Förderhöhe richtete sich nach den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms und dem Förderbescheid.
Wichtig: Die Budgetmittel der österreichweiten Sanierungsoffensive 2026 sind seit dem 10. Juli 2026 ausgeschöpft. Neue Registrierungen für den Kesseltausch und den damit verbundenen Solarbonus sind daher derzeit nicht möglich.Landesförderungen: Die Bundesländer fördern Solarthermie mit unterschiedlichen Zuschüssen, Darlehen, Annuitätenzuschüssen oder indirekt über die Wohnbauförderung.
Kommunale Förderungen: Einzelne Städte und Gemeinden können zusätzliche Programme anbieten. Die Bedingungen und Budgets sind regional unterschiedlich.
Sanierungsoffensive 2026 und Solarbonus
Sanierungsoffensive
Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 wurde der Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme gefördert. Bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage konnte unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Solarbonus gewährt werden (siehe unten).
Die Förderung war keine eigenständige Bundesförderung für Solarthermie, sondern an den geförderten Heizungstausch gekoppelt. Förderfähig waren unter anderem Nah- und Fernwärme, Wärmepumpen sowie Holzzentralheizungen.
Die Fördermittel sind inzwischen ausgeschöpft. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Registrierungen und Anträge werden weiterbearbeitet. Die Gesamtförderung war auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Förderbedingungen und der individuelle Förderbescheid. (Stand: September 2026)
Solarbonus
Im Rahmen der Kesseltauschförderung 2026 war zusätzlich ein Solarbonus von 2.500 Euro möglich. Voraussetzung war, dass gleichzeitig eine fossile Heizung durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt und eine neue thermische Solaranlage mit mindestens 6 m² Kollektorfläche errichtet wurde. Der Solarbonus war somit keine eigenständige Förderung für Solarthermie. Die Fördermittel sind inzwischen ausgeschöpft. (Stand: September 2026)
Landesförderungen für Solarthermie 2026
In Österreich gibt es 2026 auch Landesförderungen für Solarthermie. Diese sind jedoch nicht einheitlich. Einige Länder zahlen direkte Zuschüsse, andere fördern Solarthermie über die Wohnbauförderung oder berücksichtigen sie bei der Berechnung eines Darlehens- oder Annuitätenzuschusses.
Die folgende Übersicht fasst die Landesprogramme für private Haushalte zusammen. Prüfen Sie vor Vergabe eines Auftrags die Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes, da sich die Förderbedingungen, Budgets und Fristen jederzeit ändern können.
*Angaben sind Richtwerte zur Orientierung. Stand: September 2026
Welche Voraussetzungen gelten für Förderungen?
Die Voraussetzungen für die Förderung einer Solarthermieanlage in Österreich hängen vom jeweiligen Fördergeber ab. In der Regel sind folgende Punkte zu beachten:
Förderfähigkeit des Gebäudes: Manche Programme gelten nur für Bestandsgebäude, andere nur für Neubauten oder für bestimmte Wohngebäude.
Passende Kollektorfläche: Mehrere Länder schreiben eine Mindestfläche vor, zum Beispiel 4 oder 6 m².
Qualitätsnachweis: Häufig werden Solarkollektoren mit Austria Solar Gütesiegel, Solar Keymark oder einem vergleichbaren Nachweis verlangt.
Technische Anforderungen: Je nach Programm können ein Mindestvolumen des Solarthermie-Speichers, ein Wärmemengenzähler, eine bestimmte solare Deckung oder eine Registrierung in einer Produktdatenbank erforderlich sein.
Zeitpunkt der Antragstellung: Bei vielen Förderungen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor dem Baubeginn gestellt werden. Salzburg bildet ein Beispiel für ein nachträgliches Antragsverfahren: Dort ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung vorgesehen.
Förderfähige Kosten: Manche Förderungen beziehen sich auf die tatsächlichen Investitionskosten, andere auf eine Kollektorfläche, einen Pauschalbetrag, ein Darlehen oder ein Punktesystem.
Kombination mit anderen Förderungen: Eine Kombination kann möglich sein, ist aber nicht automatisch erlaubt. Prüfen Sie insbesondere, ob Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen miteinander kombinierbar sind.
Stellen Sie einen Förderantrag grundsätzlich rechtzeitig und warten Sie, sofern die Richtlinie dies verlangt, die Förderzusage ab, bevor Sie verbindlich bestellen oder mit der Installation beginnen.
Kosten und Einsparpotenzial
Die Kosten einer Solarthermieanlage liegen in Österreich grob zwischen 4.000 und 12.000 Euro inklusive Montage. Für ein Einfamilienhaus können Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen:
Solarthermie für Warmwasser: etwa 4.200 bis 5.000 Euro
Solarthermie für Warmwasser und Heizungsunterstützung: etwa 9.000 bis 12.000 Euro
Eine Anlage zur Warmwasserbereitung kann im Jahresmittel rund 60 Prozent des Warmwasserbedarfs durch Solarwärme decken. Bei einer Kombianlage für Warmwasser und Heizung lassen sich laut Energieinstitut Vorarlberg unter geeigneten Bedingungen etwa 20 Prozent des gesamten Wärmebedarfs solar decken. Wie hoch die tatsächliche Kostenersparnis ausfällt und ob sich Solarthermie für Ihr Eigenheim lohnt, hängt unter anderem vom Energieverbrauch, der Dachausrichtung, der Anlagengröße und dem Preis des ersetzten Energieträgers ab. Die genannten Werte dienen als Richtwerte und ersetzen keine individuelle Berechnung.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange gibt es noch Förderungen für Solarthermie?
In Österreich gibt es für Solarthermie keine einheitliche Förderfrist. Die Laufzeiten und Budgets der Förderprogramme von Bund, Bundesländern und Gemeinden sind unterschiedlich und die Programme können vorzeitig enden, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. So wurde die österreichische Sanierungsoffensive 2026 beispielsweise wegen ausgeschöpfter Fördermittel beendet. Neue Registrierungen und Anträge sind derzeit nicht möglich.
Wie hoch ist die Förderung für Solarthermie in Österreich?
Die Höhe der Förderung hängt vom Bundesland, der Anlagengröße, dem Gebäudetyp und dem jeweiligen Förderprogramm ab. Einen einheitlichen, österreichweiten Fördersatz gibt es nicht. In Salzburg werden beispielsweise 250 Euro pro m² bis einschließlich 7 m² Bruttokollektorfläche und 100 Euro pro m² für die darüber hinausgehende Fläche gefördert. Die Förderung ist auf maximal 40 Prozent der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
Wird Solarthermie für Warmwasser gefördert?
Ja, Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung können in mehreren österreichischen Förderprogrammen gefördert werden. Teilweise werden auch die Heizungsunterstützung oder die Kombination mit einem Heizungstausch berücksichtigt.
Kann man Solarthermie in Österreich steuerlich absetzen?
Eine private Solarthermieanlage kann in Österreich nicht generell und automatisch steuerlich abgesetzt werden. Eine steuerliche Berücksichtigung kann jedoch über das Öko-Sonderausgabenpauschale möglich sein, wenn eine geförderte thermisch-energetische Sanierung oder ein geförderter Heizkesseltausch vorliegt.