Energieausweis beim Hausverkauf - Darum ist er wichtig
Der Energieausweis ist ein Muss bei jedem Hausverkauf. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Hauses und dient als Orientierung für mögliche Einsparpotenziale bei Energiekosten.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand von Häusern und Wohnungen. Über die Angaben kann schnell erfasst werden, wie energieeffizient das Gebäude ist und wie viel Heizenergie benötigt wird. Zusätzlich enthält er Empfehlungen für sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Ist es Pflicht, einen Energieausweis zu haben?
Ein Gebäudeenergieausweis ist laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) immer Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft oder ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verpachtet werden soll. Das gilt auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags. Er muss spätestens vor Abgabe der Vertragserklärung durch Käufer:innen oder Mieter:innen unaufgefordert vorgelegt werden. Empfohlen wird, ihn bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorzuzeigen oder an einer gut sichtbaren Stelle aufzulegen. War bislang die Papierform Pflicht, gilt mit der EAVG-Novelle vom 1. Juli 2026 der digitale Ausweis als Standard. Die Papierfassung kann von den Käufer:innen aber nach wie vor verlangt werden.
Außerdem sind beim Inserieren der Immobilie alle Pflichtangaben zu veröffentlichen. Enthalten sein müssen:
Heizwärmebedarf (HWB)
Endenergiebedarf (EEB)
Gesamtenergieeffizienzklasse
Der Gesamtenergieeffizienz‑Faktor (fGEE) entfällt mit der Novelle und wird auf neuen Energieausweisen nicht mehr ausgewiesen. Haben Sie einen älteren Ausweis, der den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse nicht ausweist, müssen ersatzweise der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz‑Faktor im Inserat angegeben werden.
In Österreich kann gesetzlich nicht auf den Energieausweis verzichtet werden, auch nicht bei gegenseitigem Einvernehmen beider Parteien. Die Informations‑, Vorlage‑ und Aushändigungspflichten nach dem EAVG sind nicht abdingbar. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Gebäude, etwa:
freistehende Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
bestimmte denkmalgeschützte oder objektiv abbruchreife Gebäude
Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
Ein fehlender oder nicht rechtzeitig vorgelegter Energieausweis stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann nach dem EAVG mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro geahndet werden.
Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind nicht gesetzlich geregelt. Der Preis kann zwischen Eigentümer:in und dem/der Aussteller:in frei vereinbart werden. Daher lohnt es sich, unterschiedliche Expert:innen und deren Honorare miteinander zu vergleichen. Typische Richtwerte für einen Haus‑Energieausweis in Österreich sind folgende:
Zwischen 200 und 400 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (bei großen Gebäuden oder komplexen Grundrissen entsprechend mehr)
Etwa 150 bis 200 Euro, wenn Hausbesitzer:innen exakte und vollständige Pläne (Baubewilligungsansuchen, Schnitte) sowie Daten zur Haustechnik selbst zur Verfügung stellen
Nehmen Sie Abstand von Energieausweisen zu Schnäppchen‑Preisen, wie sie gelegentlich online auftauchen. Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und verschiedenen Energieberatungsstellen werden bei unseriösen Online‑Angeboten oft nicht alle gesetzlichen Pflichtdaten abgefragt, womit diese Ausweise ungültig sind. Erkundigen Sie sich stattdessen bei etablierten österreichischen Anbietern nach Fixpreisen für Einfamilien‑ oder Mehrparteienhäuser.
Wer stellt mir einen Energieausweis aus?
In Österreich sind folgende Personengruppen befugt, Energieausweise zu erstellen:
Ziviltechniker:innen (z. B. Architekt:innen, Innen‑Architekt:innen, Bauingenieur:innen)
Baumeister:innen und Ingenieurbüros
Rauchfangkehrer:innen, Hafner:innen oder Installateur:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation
Spezialisierte und zertifizierte Energieberater:innen
In den Firmen‑A‑Z‑Verzeichnissen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) finden Sie schnell qualifizierte Professionisten aus Ihrer Region, die Energieausweise rechtsgültig erstellen dürfen.
Wann ist ein Energieausweis für das Haus notwendig?
Wird ein Energieausweis für ein Haus ausgestellt, wird er je nach Bundesland in einem zentralen Register erfasst, z. B. ZEUS oder WUKSEA. Die Behörden können diese Ausweise stichprobenartig auf ihre Richtigkeit prüfen. Gemäß den OIB‑Richtlinien und den landesrechtlichen Bautechnikverordnungen sowie dem Energieausweis‑Vorlage‑Gesetz (EAVG) ist in folgenden Fällen ein Energieausweis zwingend notwendig:
wenn ein Gebäude neu errichtet wird
wenn die Nutzfläche oder das Gebäudevolumen umfassend erweitert wird
bei einer umfassenden Sanierung, z. B. wenn Dachtragwerk, Fassade und Fenster großflächig erneuert bzw. isoliert werden
bei neuen Eigentümer:innen
bei Wechsel in Mieter‑ und Pachtverhältnissen
bei der Verlängerung von Mietverträgen
bei Gebäuden über 250 m², die stark frequentiert werden und behördlichen oder öffentlichen Zwecken dienen
Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Energieausweis basiert in Österreich nahezu ausschließlich auf dem berechneten Energiebedarf. Es handelt sich daher um einen Bedarfsausweis.
Energiebedarfsausweis: Der Energiebedarf des Gebäudes wird mithilfe einer theoretischen Analyse der thermischen Hülle (Baumaterialien, Fenster, Türen, Isolierung) sowie der verbauten Haustechnik errechnet. Der so ermittelte Wert ist objektiv und unabhängig vom individuellen Heizverhalten der aktuellen Bewohner:innen. Das ist der Standard in Österreich.
Verbrauchsausweis: Er wird im österreichischen Wohngebäudesektor für Verkaufs‑ oder Vermietungszwecke in der Regel nicht anerkannt, da das reine Nutzerverhalten keine objektive Vergleichbarkeit der Immobilie zulässt.
Für öffentlich, gewerblich oder industriell genutzte Gebäude gelten erweiterte Anforderungen. Dabei kommen entsprechende ÖNORMEN wie die ÖNORM H 5050 zum Tragen. Sie legen fest, dass ein detailliertes energetisches Modell aller Bauteile und der Gebäudetechnik inklusive Kühlung und Beleuchtung erstellt werden muss. Außerdem müssen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr den Ausweis gut sichtbar aushängen.
Nötige Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises
Um einen korrekten Bedarfsausweis erstellen zu lassen, werden verschiedene Unterlagen benötigt:
Einreichpläne bzw. Bauzeichnungen aus der Baubeschreibung, um Schnitt und Grundriss aller Geschoße feststellen zu können
Nachweis über die Wohn‑ und Nutzfläche
Lageplan zur Bestimmung der Orientierung des Gebäudes
Bemaßung aller Fenster und Türen
Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle, wozu Wände, Dach, Fenster, Türen, Böden und Isolierung zählen
Unterlagen zur verbauten Anlagentechnik wie Heizung, Boiler für Warmwasser und Raumluftanlagen
Optional: Letzter Rauchfangkehrerbefund
Achten Sie darauf, alle baulichen Besonderheiten des Wohnraums zu dokumentieren. Dazu gehört vor allem Wohnraum, der direkt an den Außenbereich angrenzt, z. B. unter einem Balkon, als Vorsprung oder nicht unterkellerter Wohnraum. Fehlen Ihnen wichtige Pläne, kann der/die Energieberater:in gegen einen Aufpreis alle nötigen Maße direkt vor Ort ermitteln.
Was ist ein guter Wert im Energieausweis?
Die Klassen auf dem österreichischen Energieausweis wurden bis Juli 2026 von A++ bis G angegeben. Da Energieausweise grundsätzlich bis zu zehn Jahre gültig sind, ist diese Skala auch weiterhin in Gebrauch. Ein guter Wert spiegelt einen niedrigen Heizwärmebedarf (HWB) wider. Generell gilt hier ein Wert von weniger als 50 kWh/m²a als gut und entspricht Klasse B. Neubauten erreichen üblicherweise Klasse A oder A+ und liegen bei unter 25 bzw. 15 kWh/m²a. Alles im Bereich von A++ bis B wird energetisch als sehr gut bis gut bewertet.
Auf neuen Energieausweisen werden nur noch die Klassen A bis G verwendet. Da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat, sind die Werte mit den alten Klassen jedoch nicht direkt vergleichbar. Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf (EEB) sehen in den neuen Klassen wie folgt aus:
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange sind Energieausweise gültig?
Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden. Sie zu verlängern ist nicht möglich. Unabhängig von einem Verkauf oder einer Neuvermietung müssen Energieausweise immer nach einer Fassadendämmung oder der Erneuerung von 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils neu ausgestellt werden.
Gibt es Unterschiede für Häuser und Wohnungen?
Nein, das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass Energieausweise stets für das gesamte Gebäude gelten. Das heißt, es wird nicht zwischen einzelnen Wohnungen unterschieden. Außerdem wird auch nicht differenziert, ob ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.