Immobilie privat verkaufen oder mit Makler:in?
Sie überlegen, Ihre Immobilie privat zu verkaufen? Wenn Sie auf einen Immobilienmakler oder eine Immobilienmaklerin verzichten wollen, gibt es einige Punkte, die Sie bei einem Hausverkauf beachten sollten. Wir erklären Ihnen, wann sich ein privater Immobilienverkauf lohnen kann, wie der Ablauf aussieht, welche Kosten entstehen und welche Risiken Verkäufer:innen kennen sollten.
Haus besser privat oder mit Makler:in verkaufen?
Nicht jeder Immobilienverkauf muss mit einem Makler oder einer Maklerin abgewickelt werden. Wer eine Immobilie privat verkauft, spart zwar die Maklerprovision, muss dafür aber deutlich mehr Aufgaben selbst übernehmen.
Immobilienmakler:innen kennen den regionalen Immobilienmarkt genau, haben Erfahrung bei der Bewertung und Vermarktung von Immobilien und können Verkäufer:innen während des gesamten Verkaufsprozesses unterstützen. Sie übernehmen je nach Leistungsumfang unter anderem
die Vorbereitung des Verkaufs,
die Erstellung des Exposés,
die Vermarktung,
die Beantwortung von Anfragen,
die Organisation und Durchführung von Lokalaugenscheinen und
die Verkaufsverhandlungen.
Dadurch können Verkäufer:innen insbesondere bei einer aufwendigen Vermarktung viel Zeit sparen, Preisfehler vermeiden und den Verkauf effizienter abwickeln. Ob sich der Privatverkauf einer Immobilie lohnt, hängt daher nicht nur von den möglichen Kosten, sondern auch von der eigenen Zeit, Ihrer Erfahrung und der Immobilie selbst ab.
Wann sich ein privater Hausverkauf lohnen kann
Ein Hausverkauf ohne Immobilienmakler:in kann beispielsweise in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Sie haben ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Verkaufs, Anfragen und Lokalaugenscheine
Sie haben ausreichende Kenntnisse der Lage auf dem Immobilienmarkt
Sie können die Besonderheiten Ihrer Immobilie gut einschätzen
Sie haben bereits ernsthafte Kaufinteressent:innen
Sie haben eine sinnvolle Vermarktungsstrategie und können Preisverhandlungen sachlich führen
Wann ein Hausverkauf ohne Makler:in eher ungeeignet ist
Bei komplizierten Eigentums- oder Rechtsverhältnissen kann sich ein Privatverkauf schwieriger gestalten. Das kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:
Die Immobilie gehört mehreren Personen
Es soll ein geerbtes Haus verkauft werden, das sich in einer Erbengemeinschaft befindet
Sie wollen die Immobilie bei einer Scheidung verkaufen und die Eigentumsverhältnisse müssen geklärt werden
Es besteht ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht
Auf der Immobilie lastet ein Pfandrecht oder es besteht noch eine laufende Finanzierung
Die Immobilie ist vermietet
Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig oder sein Zustand ist unklar
Wichtige Bau- oder Objektunterlagen fehlen
Sie wohnen weit von der Immobilie entfernt
Es herrscht großer Zeitdruck beim Verkauf
In solchen Fällen kann professionelle Unterstützung durch Immobilienmakler:innen den Verkaufsprozess deutlich erleichtern.
Die wichtigsten Kriterien beim Immobilienverkauf mit und ohne Makler:in
Haus privat verkaufen: Ablauf in 9 Schritten
Schritt 1: Verkaufsziel und Zeitplan festlegen
Bevor Sie mit der Vorbereitung des Immobilienverkaufs beginnen, sollten Sie klären, was Sie konkret erreichen wollen und welchen zeitlichen Rahmen Sie haben. Das hilft Ihnen dabei, den weiteren Ablauf realistisch zu planen und Prioritäten zu setzen. Beantworten Sie dazu folgende Fragen:
Bis wann soll der Verkauf abgeschlossen sein?
Welchen Mindestpreis möchten Sie erzielen?
Muss der Verkauf mit einem Umzug oder dem Erwerb einer anderen Immobilie abgestimmt werden?
Benötigen Sie eine Zwischenlösung, etwa weil Sie ausziehen müssen, bevor die neue Immobilie bezugsfertig ist?
Berücksichtigen Sie dabei auch, dass ein Immobilienverkauf mehrere Monate dauern kann. Wenn Sie einen fixen Auszugs- oder Übergabetermin einhalten müssen, sollten Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung, Vermarktung, Lokalaugenscheine, Verkaufsverhandlungen sowie die Vertragserrichtung und grundbücherliche Abwicklung einplanen.
Schritt 2: Eigentumsverhältnisse prüfen und die wichtigsten Unterlagen zusammentragen
Auch bei einem Privatverkauf müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen und wichtige Voraussetzungen für den Verkauf prüfen. Klären Sie zunächst anhand eines aktuellen Grundbuchauszugs, wer als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist und ob Belastungen oder Rechte Dritter bestehen, etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte oder ein Wohnrecht.
Zu den wichtigsten Unterlagen zählen:
Katasterplan
vorhandene Baubewilligungen
Einreich- und Bestandspläne
Baubeschreibungen
Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung
Grundrisse der Immobilie
Gebäudeversicherungspolicen
Nachweise über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Wohnungseigentumsvertrag bei einer Eigentumswohnung
Nutzwertgutachten beziehungsweise andere Unterlagen zur Begründung von Wohnungseigentum
Miet- und Pachtverträge
Unterlagen zu eingetragenen Pfandrechten, Wohnrechten, Fruchtgenussrechten und sonstigen Dienstbarkeiten
Schritt 3: Den Wert der Immobilie bestimmen
Der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise:
Lage
Wohnfläche und Größe der Liegenschaft
Grundstücksfläche
Baujahr
Zustand und Ausstattung
Energieeffizienz
durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen
Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt
Da Eigentümer:innen den Wert ihrer Immobilie häufig nur schwer einschätzen können, kann eine professionelle Immobilienbewertung sinnvoll sein. Einen ersten Überblick können Sie sich oftmals anhand von Online-Bewertungen verschaffen.
Für einen Immobilienverkauf ist ein Kurzgutachten über den Immobilienwert aber deutlich zuverlässiger. Dafür kommen zum Beispiel allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige infrage. Auch Immobilienmakler:innen können Sie oftmals ausschließlich mit einer Marktpreiseinschätzung beauftragen, ohne ihnen anschließend den Verkauf der Immobilie zu übertragen.
Schritt 4: Den richtigen Angebotspreis finden
Der Marktwert Ihrer Immobilie ist eine wichtige Grundlage für den Angebotspreis. Der tatsächliche Verkaufspreis wird jedoch durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann vom Marktwert abweichen. Wie viel Sie schlussendlich für Ihre Immobilie erhalten, hängt daher auch von der aktuellen Marktsituation ab. Wenn Sie den Angebotspreis selbst ermitteln wollen, dann
orientieren Sie sich an den Preisen vergleichbarer Objekte. Achten Sie darauf, dass sie hinsichtlich Lage, Größe, Zustand und Ausstattung tatsächlich vergleichbar sind.
beachten Sie, dass Preise in Immobilienportalen meist Angebotspreise und keine tatsächlich erzielten Verkaufspreise sind.
beginnen Sie den Verkaufsprozess mit einem realistischen Preis, lassen aber noch etwas Spielraum für Verhandlungen.
überprüfen Sie den Angebotspreis, wenn über längere Zeit kaum ernsthafte Anfragen eingehen.
nutzen Sie Preisschwellen: Bieten Sie Ihre Immobilie beispielsweise für 249.000 statt 250.000 Euro an.
Schritt 5: Immobilie vorbereiten und Exposé erstellen
Bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, sollten Sie sie auf den Verkauf vorbereiten. Kleinere, wirtschaftlich sinnvolle Reparaturen oder Renovierungsarbeiten können sich lohnen, um einen guten ersten Eindruck zu vermitteln. Anschließend können Sie das Exposé für Ihre Immobilie erstellen. Es sollte unter anderem folgende Angaben enthalten:
Kaufpreis
Wohnfläche und Fläche der Liegenschaft
Baujahr
Anzahl der Zimmer
Energiekennwerte gemäß EAVG und Heizungsart
Ausstattung und Modernisierungen
Stellplätze und Nebenflächen
Grundriss
Lagebeschreibung
aussagekräftige Fotos
gewünschter Übergabetermin
Geben Sie auch Betriebskosten, Nebenräume und Einrichtungen wie den Keller, einen Gemeinschaftsgarten oder Parkmöglichkeiten an. Je detaillierter das Exposé ist, desto interessanter wird es für potenzielle Käufer:innen.
Schalten Sie mit Ihrem Exposé anschließend Anzeigen in den gängigen Immobilienportalen. Mitunter lohnen sich auch Anzeigenschaltungen in Tageszeitungen und Anzeigenblättern. Überlegen Sie sich dabei genau, ob Sie Ihre Telefonnummer im Inserat angeben wollen. Gerade bei Immobilien in begehrten Lagen und mit einem attraktiven Preis kann es zu einem großen Ansturm kommen. Wenn Sie die Anfragen lieber zu einer bestimmten Zeit am Tag beantworten wollen, wäre eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail die bessere Wahl.
Schritt 6: Anfragen bearbeiten und Lokalaugenscheine durchführen
Sobald die ersten Interessent:innen auf Ihre Anzeige reagieren, sollten Sie die Anfragen zunächst sammeln und möglichst sinnvoll vorqualifizieren. Eine Finanzierungsbestätigung oder ein geeigneter Eigenmittelnachweis kann das Risiko reduzieren, dass der Kaufpreis später nicht aufgebracht werden kann.
Anschließend geht es darum, Lokalaugenscheine zu organisieren und durchzuführen. Unterschätzen Sie dabei nicht den Zeitaufwand. Bereiten Sie sich auch darauf vor, dass potenzielle Käufer:innen viele verschiedene Fragen rund um Ihre Immobilie stellen werden. Häufige Fragen sind beispielsweise:
Wie alt ist das Haus?
Wie ist die Beschaffenheit der Bausubstanz?
Wann wurde die letzte Modernisierung durchgeführt?
Wie alt ist die Dacheindeckung des Gebäudes?
Mit welcher Heizanlage wird geheizt?
Wie gut ist die Wärmedämmung?
Was gehört alles zum Grundstück dazu?
Gibt es in der Nähe Schulen und Kitas?
Gab es schon einmal Probleme mit den Nachbar:innen?
Versteckte Mängel dürfen Sie nicht verschweigen. Im schlimmsten Fall können die Käufer:innen klagen und der Verkauf wird rückabgewickelt.
Schritt 7: Die Verkaufsverhandlungen führen
Haben sich nach den Besichtigungen mehrere ernsthafte Interessent:innen gefunden, sollten Sie die Angebote miteinander vergleichen. Dabei können auch der gewünschte Übergabetermin, die Finanzierung und andere Bedingungen eine Rolle spielen.
Legen Sie sich für die Verkaufsverhandlungen am besten eine Strategie zurecht, wie Sie Ihre Immobilie zum besten Preis verkaufen können. Ein leicht höherer Einstiegspreis kann dabei Raum für Verhandlungen schaffen. Zu hoch sollten Sie den Preis jedoch nicht ansetzen, da das potenzielle Käufer:innen abschrecken und die Vermarktungsdauer verlängern kann. Auch bekannte Mängel der Immobilie können in den Verkaufsverhandlungen als Argument für einen niedrigeren Preis angeführt werden. Bereiten Sie sich darauf vor und bleiben Sie bei den Verhandlungen sachlich.
Schritt 8: Notariatstermin und Kaufvertrag abwickeln
Ist ein Käufer oder eine Käuferin gefunden, beauftragen Sie ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertragserrichtung und der treuhändigen Abwicklung.
Prüfen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig. Der Kaufvertrag sollte unter anderem den Kaufgegenstand, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, den Übergabetermin, die Lastenfreistellung, die Aufteilung der Kosten und Abgaben, allfällige Gewährleistungsregelungen sowie mitverkaufte Einbauten und Gegenstände eindeutig regeln.
Danach müssen die Unterschriften geleistet und gerichtlich oder notariell beglaubigt werden. Für die Einverleibung des Eigentumsrechts ist außerdem eine Aufsandungserklärung erforderlich.
Üblicherweise wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen. Die Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt erst, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Eigentum geht grundsätzlich erst mit der Einverleibung im Grundbuch auf die Käuferseite über.
Schritt 9: Die Immobilie übergeben
Sind die im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt, kann die Immobilie an die Käufer:innen übergeben werden. Halten Sie die Übergabe möglichst in einem Übergabeprotokoll fest. Dokumentieren Sie dabei insbesondere:
übergebene Schlüssel
Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas
Zustand der Immobilie
mitverkaufte Einbauten und Gegenstände
übergebene Unterlagen
Kosten beim Immobilienverkauf ohne Makler:in
Ein Hausverkauf ohne Makler:in erscheint auf den ersten Blick günstiger, weil keine Maklerprovision anfällt. Trotzdem können auch beim privaten Verkauf einer Immobilie verschiedene Kosten entstehen, etwa für die Wertermittlung, die Vermarktung oder notwendige Unterlagen.
Immobilienbewertung: Für einen privaten Hausverkauf reicht meist ein Kurzgutachten aus, das je nach Anbieter und Aufwand etwa ab 500 Euro erhältlich ist.
Renovierungskosten: Kleinere, wirtschaftlich sinnvolle Reparaturen oder Renovierungen können den ersten Eindruck der Immobilie verbessern. Je nach Umfang können dafür Kosten von einigen hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Ob sich solche Ausgaben vor dem Verkauf lohnen, hängt aber vom jeweiligen Objekt ab.
Vermarktungskosten: Für professionelle Fotos, das Exposé und die Anzeigenschaltung müssen Sie mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Energieausweis: Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) muss bei einem Verkauf grundsätzlich ein Energieausweis vorgelegt und nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus fallen meist 250 bis 550 Euro an.
Notariats- und Grundbuchkosten: Den größten Teil davon zahlen in Österreich die Käufer:innen. Allerdings tragen Verkäufer:innen typischerweise die Kosten, die mit der Löschung eigener Pfandrechte oder der Lastenfreistellung verbunden sind, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird. Meist kostet das einige hundert Euro.
Vorfälligkeitsentschädigung: Zahlen Sie ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurück, kann die Bank Kosten bzw. Entschädigungen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verlangen. Dafür können je nach Restlaufzeit und Restschuld leicht mehrere tausend Euro anfallen.
Steuern beim privaten Immobilienverkauf
Je nach Situation können beim Verkauf einer Immobilie Steuern anfallen. In Österreich ist vor allem die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) relevant. Sie beträgt grundsätzlich 30 Prozent des Veräußerungsgewinns. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns können unter bestimmten Voraussetzungen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie bestimmte nachträgliche Aufwendungen berücksichtigt werden. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
Hauptwohnsitzbefreiung: Sie greift, wenn Sie die Immobilie seit der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben oder sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf insgesamt mindestens fünf Jahre Ihr Hauptwohnsitz war.
Herstellerbefreiung: Sie gilt, wenn Sie das Gebäude selbst errichtet haben und es in den letzten zehn Jahren nicht zur Erzielung von Einkünften, etwa durch Vermietung, genutzt wurde. Wurde nur ein Teil des Gebäudes vermietet, kann die Befreiung für den selbst genutzten Teil bestehen bleiben.
Checkliste für den privaten Hausverkauf
Vor dem Inserieren
Verkaufsziel und Zeitplan festlegen
Eigentumsverhältnisse und mögliche Rechte Dritter prüfen
Grundbuchauszug und weitere wichtige Unterlagen zusammentragen
Energieausweis organisieren
Katasterplan, Baubewilligungen und Bauunterlagen zusammentragen
Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung prüfen
Nachweise über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zusammentragen
Immobilienwert ermitteln lassen oder realistisch einschätzen
Angebotspreis und Verhandlungsspielraum festlegen
Bekannte wesentliche Mängel dokumentieren
Kleinere, wirtschaftlich sinnvolle Reparaturen oder Renovierungsarbeiten erledigen
Aussagekräftige Fotos und Grundriss vorbereiten
Exposé mit allen wichtigen Angaben erstellen
Geeignete Immobilienportale und weitere Werbekanäle auswählen
Kontaktdaten und Erreichbarkeit für Interessent:innen festlegen
Während der Vermarktung
Inserat veröffentlichen
Anfragen sammeln und dokumentieren
Interessent:innen vorqualifizieren
Nach einer Finanzierungsbestätigung oder einem geeigneten Eigenmittelnachweis fragen
Lokalaugenscheine organisieren
Lokalaugenscheine durchführen und Fragen der Interessent:innen beantworten
Relevante Unterlagen bereitstellen
Angebote und Bedingungen der Interessent:innen vergleichen
Gewünschten Übergabetermin berücksichtigen
Strategie für die Verkaufsverhandlungen festlegen
Verkaufspreis und Vertragsbedingungen verhandeln
Verhandlungsergebnis schriftlich festhalten
Vor und nach dem Notariatstermin
Käufer:in auswählen und Notariat oder Rechtsanwaltskanzlei beauftragen
Alle erforderlichen Vertragsdaten und Unterlagen für die Vertragserrichtung übermitteln
Vertragsentwurf sorgfältig prüfen
Offene Fragen zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und mitverkauften Gegenständen klären
Lastenfreistellung und bestehende Pfandrechte oder sonstige Belastungen für die Abwicklung klären
Aufteilung der Kosten und Abgaben sowie allfällige Gewährleistungsregelungen prüfen
Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigen lassen
Aufsandungserklärung für die Einverleibung des Eigentumsrechts sicherstellen
Kaufpreiszahlung über das Treuhandkonto und die vereinbarten Voraussetzungen abwarten
Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch abwarten
Übergabetermin vereinbaren
Übergabeprotokoll vorbereiten
Zustand der Immobilie und mitverkaufte Einbauten und Gegenstände dokumentieren
Zählerstände von Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas festhalten
Schlüssel und vereinbarte Unterlagen übergeben
Häufige Fehler beim Hausverkauf ohne Makler:in
Beim privaten Immobilienverkauf müssen Eigentümer:innen viele Aufgaben selbst übernehmen. Dabei können schnell Fehler passieren. Besonders häufig sind:
Den Verkaufspreis nach dem eigenen Kaufpreis festlegen: Der frühere Kaufpreis oder die Summe eigener Investitionen ist kein zuverlässiger Maßstab für den aktuellen Marktwert.
Mit einem unrealistischen Preis starten: Ein hoher Einstiegspreis ist nicht automatisch eine gute Verhandlungsstrategie. Ein zu hoher Preis kann die Dauer des Immobilienverkaufs erhöhen und dazu führen, dass der Preis später gesenkt werden muss.
Das Exposé beschönigen: Unvollständige oder irreführende Angaben zur Immobilie können später zu Streit führen. Insbesondere bekannte wesentliche Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.
Lokalaugenscheine ohne Vorqualifizierung durchführen: Nicht jede Anfrage ist ein ernsthaftes Kaufinteresse. Wer Interessent:innen vorab nach ihren Vorstellungen und dem Stand der Finanzierung fragt, kann unnötige Lokalaugenscheine vermeiden.
Ohne ausreichende Prüfung der Zahlungsfähigkeit zur Vertragsunterzeichnung gehen: Eine Finanzierungsbestätigung oder ein Eigenmittelnachweis kann das Risiko eines Zahlungsausfalls reduzieren. Entscheidend sind außerdem eine klare Vertragsgestaltung und eine treuhändige Kaufpreisabwicklung.
Übergabe nicht dokumentieren: Ohne Übergabeprotokoll können später Streitigkeiten über Schlüssel, Zählerstände, Zustand, Einbauten oder den Zeitpunkt des Besitzübergangs entstehen.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Immobilienverkauf ohne Makler:in günstiger?
Nicht unbedingt. Zwar müssen Sie einem Maklerbüro eine Provision zahlen, aber gute Immobilienmakler:innen kennen sich auf dem Markt aus und können daher oftmals besser beurteilen, welche Verkaufspreise realistisch sind. Auch sind sie geübt in Verkaufsverhandlungen und können so oftmals einen besseren Preis herausschlagen als Privatpersonen. Nicht zuletzt nehmen sie Ihnen die gesamte Arbeit beim Verkauf ab und sind rechtlich versiert, sodass Sie ein deutlich geringeres Risiko haben, an unseriöse Käufer:innen zu geraten.
Wie kann ich den Verkaufspreis der Immobilie erhöhen?
Eine optisch ansprechende Immobilie wirkt anziehend auf potenzielle Käufer:innen. Einfache Schönheitsreparaturen, neu tapezierte Wände und neue Fußböden können bereits einen Unterschied machen. Gefragt sind heute außerdem energetisch sanierte Immobilien. Preissteigernde Faktoren für Immobilien sind zum Beispiel eine gute Wärmedämmung und eine moderne Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt.
Ist privater Hausverkauf steuerfrei?
Das ist meist der Fall. Verkaufen Sie außerhalb der Spekulationsfrist, die bei privat genutzten Immobilien bei drei Jahren liegt, fällt keine Spekulationssteuer an. Bei einer geerbten Immobilie kann zunächst eine Erbschaftssteuer fällig werden. Ob das der Fall ist, hängt allerdings von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu den Erblasser:innen und vom Wert der Immobilie ab. Bleiben Sie innerhalb der gesetzlichen Freibeträge, entfällt die Steuer.