Haus verkaufen bei Scheidung oder Trennung: Diese Möglichkeiten haben Sie
Eine Trennung oder Scheidung verändert meist auch die Wohnsituation. Wenn Sie gemeinsam ein Haus oder eine Liegenschaft besitzen, stellt sich die Frage, welche Lösung die richtige ist: Verkaufen, auszahlen lassen oder die Immobilie gemeinsam behalten? Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie dabei achten sollten.
Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung: Welche Lösungen gibt es?
Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen und gemeinsam ein Haus besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, die für Sie infrage kommen können. Die passende Lösung hängt vor allem davon ab, ob beide das Haus verkaufen möchten, ob eine Person darin wohnen bleiben will und wie die Eigentums- und Finanzierungsverhältnisse geregelt sind.
Verkauf auf dem freien Markt
Der Verkauf des Hauses ist häufig die einfachste Möglichkeit, wenn beide Parteien einen klaren finanziellen Schnitt möchten. Die Immobilie wird am freien Markt angeboten, der bestehende Kredit aus dem Verkaufserlös abgelöst und der verbleibende Betrag nach den jeweiligen Ansprüchen verteilt.
Eine Person übernimmt das Haus und zahlt die andere aus
Möchte eine Person im Haus bleiben, kann sie den Miteigentumsanteil der anderen übernehmen und diese entsprechend auszahlen. Dafür müssen zunächst der Wert der Immobilie und die finanziellen Möglichkeiten geklärt werden. Einer Übernahme des Kredits beziehungsweise der Entlassung der anderen Person aus der Haftung muss die Bank zustimmen.
Haus gemeinsam behalten oder vermieten
Ein gemeinsames Haus muss nicht unmittelbar nach der Trennung verkauft werden. Die Immobilie kann zunächst im gemeinsamen Eigentum bleiben und selbst genutzt oder vermietet werden. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Verkauf aktuell ungünstig ist oder sich beide über die weitere Nutzung einigen können. Allerdings bleiben beide Parteien damit auch langfristig finanziell und organisatorisch miteinander verbunden.
Naturalteilung oder getrennte Nutzung
Bei einer größeren Liegenschaft oder einem größeren Haus kann eine Naturalteilung oder getrennte Nutzung infrage kommen. So kann beispielsweise ein Grundstück geteilt oder bei einem Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungseigentum an getrennten Einheiten begründet werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie dafür geeignet ist. Je nach Objekt können bauliche und rechtliche Maßnahmen erforderlich sein, sodass diese Lösung mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden sein kann.
Zivilteilung als letzte Möglichkeit
Wenn sich die Eigentümer:innen nicht auf einen Verkauf, eine Auszahlung oder eine andere Lösung einigen können, kann grundsätzlich jede:r Miteigentümer:in eine Teilungsklage einbringen. Ist eine Naturalteilung nicht möglich oder nicht sinnvoll, kann die Liegenschaft im Rahmen der Zivilteilung gerichtlich feilgeboten werden.
Das Verfahren kann zu einem anderen Verkaufsergebnis führen als ein gut vorbereiteter Verkauf auf dem freien Markt. Außerdem haben die Beteiligten weniger Einfluss auf den Ablauf und die Vermarktung. Deshalb ist eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung meist die bessere Variante.
Eine Übertragung der Immobilie auf gemeinsame Kinder kann im Einzelfall ebenfalls infrage kommen. Ob sie sinnvoll ist, hängt jedoch stark von den persönlichen, rechtlichen und steuerlichen Umständen ab. Lassen Sie die möglichen Folgen daher vorab prüfen.
Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?
Für die Eigentumslage ist zunächst entscheidend, wer im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen ist. Die Ehe allein macht eine:n Ehepartner:in nicht automatisch zum Miteigentümer oder zur Miteigentümerin.
Beide Ehepartner:innen stehen im Grundbuch
Sind beide Ehepartner:innen im Grundbuch eingetragen, sind sie entsprechend ihrer dort festgehaltenen Anteile Miteigentümer:innen. Eine Person kann die andere nicht einfach aus dem Grundbuch streichen lassen. Für den Verkauf der gesamten Liegenschaft müssen grundsätzlich alle Miteigentümer:innen zustimmen. Mögliche Lösungen sind in diesem Fall
der gemeinsame Verkauf,
die Übernahme des Hauses durch eine Person,
das gemeinsame Behalten der Immobilie oder
eine Naturalteilung.
Kommt keine Einigung zustande, kann grundsätzlich eine Teilungsklage eingebracht werden.
Nur eine Person steht im Grundbuch
Ist nur ein:e Ehepartner:in im Grundbuch eingetragen, ist diese Person grundsätzlich alleinige:r Eigentümer:in des Hauses. Die Ehe allein macht den anderen Ehepartner oder die andere Ehepartnerin nicht automatisch zum Miteigentümer oder zur Miteigentümerin.
Bei einer Scheidung kann das Haus aber trotzdem Teil des Aufteilungsverfahrens sein. Dabei werden unter anderem die Ehewohnung, das eheliche Gebrauchsvermögen, die ehelichen Ersparnisse und Schulden berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Ehewohnung, die ursprünglich nur einer Person gehörte, in die Aufteilung einbezogen werden.
Bevor Sie über den Verkauf oder eine andere Lösung entscheiden, sollten Sie folgende Unterlagen zusammentragen:
den aktuellen Grundbuchauszug
den Kaufvertrag der Immobilie
den Kreditvertrag und den aktuellen Stand der Restschuld
den Ehevertrag, Ehepakt oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
Unterlagen zu Pfandrechten und anderen grundbücherlichen Lasten
gegebenenfalls Nachweise über größere Investitionen in die Immobilie
Einer will das Haus bei der Scheidung nicht verkaufen: Was können Sie tun?
Wenn beide Ehepartner:innen im Grundbuch stehen, kann eine:r das gemeinsame Haus nicht einfach allein verkaufen. Eine Person kann den Verkauf also nicht einfach gegen den Willen der anderen durchsetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die gemeinsame Eigentümerschaft zu beenden.
Am einfachsten ist es, wenn sich beide Parteien auf eine Lösung einigen. Eine Mediation kann helfen, wenn die Gespräche festgefahren sind und beide grundsätzlich zu einer Lösung bereit sind. Dabei vermittelt eine neutrale Person zwischen den Beteiligten, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Möchte ein:e Ehepartner:in im Haus bleiben, kann er oder sie die andere Person auszahlen und das Haus allein übernehmen.
Wenn keine Einigung möglich ist, kann grundsätzlich eine Teilungsklage eingebracht werden. Ist eine Naturalteilung nicht möglich oder nicht sinnvoll, kann das Haus in einem gerichtlichen Verfahren versteigert werden. Sind minderjährige Kinder im Haushalt, sollten Sie außerdem berücksichtigen, wie sich die jeweilige Lösung auf deren Wohnsituation auswirkt.
Wie viel ist das Haus bei einer Scheidung wert und wie wird der Erlös verteilt?
Bevor Sie über einen Verkauf der Immobilie oder die Auszahlung der anderen Person entscheiden, müssen Sie wissen, wie viel das Haus aktuell wert ist. Für eine erste Einschätzung können Sie den groben Wert anhand von Online-Portalen ermitteln. Eine fundierte Einschätzung des Marktwerts kann Ihnen zum Beispiel ein Immobilienmakler oder eine Immobilienmaklerin geben.
Sind sich beide Parteien über den Wert einig, ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten nicht zwingend erforderlich. Bei Streitigkeiten oder einer hohen Ausgleichszahlung kann ein unabhängiges Gutachten eine neutrale Grundlage für die Verhandlungen schaffen. Im gerichtlichen Verfahren kann das Gericht bei Bedarf selbst eine:n Sachverständige:n mit der Bewertung beauftragen.
Was bleibt vom Verkaufspreis übrig?
Der Verkaufspreis entspricht nicht automatisch dem Betrag, der anschließend zwischen den Ehepartner:innen aufgeteilt werden kann. Berücksichtigt werden müssen unter anderem auch:
die Restschuld des Kredits
eine allfällige Pönale der Bank
Immobilienertragsteuer, falls keine Befreiung greift
Maklerprovision und weitere Verkaufskosten
gegebenenfalls Kosten für Gutachten sowie die Löschung grundbücherlicher Lasten
Eine vereinfachte Rechnung zur Orientierung könnte etwa so aussehen:
Verkaufspreis: 450.000 Euro
Restschuld: 220.000 Euro
Verkaufs- und sonstige Kosten: 20.000 Euro
Pönale der Bank: 5.000 Euro
Verbleibender Nettoerlös: 205.000 Euro
Bei einem Eigentumsanteil von jeweils 50 Prozent und einer Befreiung von der Immobilienertragsteuer würden sich in diesem Beispiel zunächst 102.500 Euro pro Person ergeben. Die tatsächliche Verteilung hängt allerdings unter anderem vom Ergebnis des Aufteilungsverfahrens, von eingebrachtem Vermögen, übernommenen Schulden und weiteren Ausgleichszahlungen ab.
Was passiert mit dem Immobilienkredit bei Trennung und Scheidung?
Eine Trennung ändert zunächst nichts an einem bestehenden Kreditvertrag. Stehen beide Ehepartner:innen im Vertrag, haften grundsätzlich beide weiterhin gegenüber der Bank. Das gilt auch, wenn nur eine Person weiterhin im Haus wohnt. Deshalb sollten Sie frühzeitig klären, wie mit dem Kredit weiter verfahren wird.
Übernimmt ein:e Ehepartner:in das Haus, kann diese Person den Kredit übernehmen oder eine neue Finanzierung allein abschließen. Voraussetzung ist, dass die Bank zustimmt und den anderen Kreditnehmer beziehungsweise die andere Kreditnehmerin ausdrücklich aus der Haftung entlässt.
Wird das Haus verkauft, wird der noch offene Kredit üblicherweise aus dem Verkaufserlös abgelöst. Reicht er nicht aus, um die Restschuld und die anfallenden Kosten vollständig zu begleichen, bleibt ein offener Saldo. Für diesen müssen die Kreditnehmer:innen weiterhin aufkommen. Wie in diesem Fall konkret verfahren werden soll, muss mit der Bank geklärt werden.
Auch eine Pönale kann beim Verkauf eine Rolle spielen. Wird der Immobilienkredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt, kann die Bank eine Entschädigung für die dadurch entgangenen Zinsen verlangen. Ob sie anfällt und wie hoch sie ist, hängt unter anderem von den Bestimmungen im Kreditvertrag und vom Zeitpunkt der Rückzahlung ab.
Haus vor der Scheidung verkaufen: Was gilt in Österreich?
Für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein. Die Ehepartner:innen müssen dafür nicht zwingend in verschiedenen Wohnungen leben.
Die Immobilie kann bereits während dieser Zeit verkauft werden, sofern beide Eigentümer:innen zustimmen und die Finanzierung geklärt ist. Ein früher Verkauf kann finanzielle Klarheit schaffen, sollte aber zur persönlichen Situation passen.
Möchte beispielsweise eine Person im Haus bleiben und die andere auszahlen, kann es sinnvoll sein, mit dem Verkauf zu warten. Auch nach der Scheidung kann die Immobilie noch verkauft, vermietet oder von dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin übernommen werden.
Steuern beim Hausverkauf nach Trennung oder Scheidung
Beim Verkauf einer Immobilie fällt in Österreich grundsätzlich Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Höhe von 30 Prozent auf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn an. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt jedoch eine Befreiung.
Die Hauptwohnsitzbefreiung kann grundsätzlich greifen, wenn das Haus oder die Wohnung
ab der Anschaffung beziehungsweise Herstellung bis zur Veräußerung mindestens 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder
innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde.
Zieht ein:e Partner:in vor dem Verkauf aus, kann das Auswirkungen auf die Hauptwohnsitzbefreiung haben. Entscheidend ist, ob die jeweiligen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Verkaufs erfüllt sind.
Auch die Übertragung der Immobilie im Rahmen einer Scheidungsaufteilung ist steuerlich anders zu beurteilen als ein Verkauf. Hier gelten besondere Regelungen, die von der konkreten Gestaltung abhängen. Lassen Sie die steuerlichen Folgen daher vor der Übertragung prüfen.
Ist gerade ein guter Zeitpunkt für einen Hausverkauf in Österreich?
Ob sich ein Immobilienverkauf aktuell für Sie lohnt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben dem Zustand Ihrer Immobilie und der Region, in der sie sich befindet, ist auch die allgemeine Marktlage entscheidend. Der Häuser- und Wohnungspreisindex (HPI) zeigt für Österreich die Zahlen bis zum 1. Quartal 2026. Demnach sind die Preise von Wohnimmobilien seit dem 4. Quartal 2024 gestiegen, zuletzt sogar wieder etwas stärker als in den Quartalen davor.
Für Käufer:innen sind unter anderem die Inflationsrate und das aktuelle Zinsniveau relevant, weil sie beeinflussen, wie stark die laufenden Kosten steigen und wie teuer eine Immobilienfinanzierung ist. Die Inflationsrate lag im Juli 2026 bei +2,8 Prozent und ist damit den zweiten Monat in Folge wieder gesunken.
Fixe Kreditzinsen beginnen in Österreich derzeit bei etwa 3,3 Prozent, variable Zinsen, die sich am EURIBOR orientieren, können auch noch darunter liegen. Finanzierungen sind für Käufer:innen damit aktuell vergleichsweise leistbar, was sich auf die Nachfrage und entsprechend auch auf die Immobilienpreise auswirkt.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
Jetzt Makler:in in Ihrer Nähe finden- > 500.000
erfolgreich an Fachfirmen vermittelte Aufträge pro Jahr
- 15
Jahre Markterfahrung in verschiedensten Branchen
- > 40
Produkte und Dienstleistungen rund ums Eigenheim
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Hausverkauf bei einer Trennung erzwungen werden?
Ein Verkauf am freien Markt kann grundsätzlich nicht von einer Person allein erzwungen werden. Stehen beide im Grundbuch und gibt es keine Einigung, kann jedoch grundsätzlich jede:r Miteigentümer:in eine Teilungsklage einbringen. Ist eine Naturalteilung nicht möglich, kann die Zivilteilung zu einer gerichtlichen Feilbietung der Liegenschaft führen.
Wie wird der Wert des Hauses bei der Scheidung ermittelt?
Für einen ersten Überblick können Sie kostenlose Online-Bewertungen nutzen, die aber nur als grobe Orientierung dienen sollten. Immobilienmakler:innen können eine fachkundige Einschätzung des Verkehrswerts geben, Sachverständige können auch ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten erstellen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und benötigt das Gericht eine fachliche Bewertung, kann es auch selbst eine:n gerichtliche:n Sachverständige:n beauftragen.
Was passiert, wenn sich ein:e Ehepartner:in weigert, die Immobilie zu verkaufen?
Sind beide Eigentümer:innen, kann eine Person die gesamte Immobilie nicht allein verkaufen. Zunächst können eine Mediation, eine Auszahlung oder eine Vereinbarung über die weitere Nutzung versucht werden. Ist keine Einigung möglich, kann grundsätzlich eine Teilungsklage eingebracht werden. Ist eine Naturalteilung nicht möglich oder nicht sinnvoll, kann das Verfahren zu einer gerichtlichen Feilbietung der Immobilie führen.
Ist es besser, das Haus vor der Scheidung zu verkaufen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Verkauf vor der Scheidung kann finanzielle Klarheit schaffen, kann aber auch steuerliche, finanzierungsrechtliche und aufteilungsrechtliche Folgen haben. Zwingend erforderlich ist er nicht. Stimmen beide Eigentümer:innen zu, kann die Immobilie sowohl während der Trennung als auch nach der Scheidung verkauft werden.
Kann man ein Einfamilienhaus bei einer Scheidung in zwei Eigentumswohnungen aufteilen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Einfamilienhaus so aufgeteilt werden, dass zwei eigenständige Einheiten als Wohnungseigentum entstehen. Dafür müssen die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob das bei einem Einfamilienhaus möglich ist, hängt unter anderem von der baulichen Ausgestaltung und den wohnungseigentumsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Wie lange dauert ein Hausverkauf bei Scheidung?
Wie lange der Verkauf der Immobilie dauert, hängt unter anderem von der Immobilie selbst, der Nachfrage in der Region und der generellen Marktlage sowie von der Einigung zwischen den Eigentümer:innen ab. Eine angespannte Situation zwischen den Parteien kann den Verkauf zusätzlich erschweren. Wenn sich beide frühzeitig über den Verkauf und die wichtigsten Eckpunkte einigen, lässt sich der Ablauf meist besser planen.